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Power-Point-Präsentation - 1. Internationaler BBB-Kongress ...

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12.10.2011Die Mitwirkung des BestellersMitwirkung als VertragspflichtFolgeEs gibt keine, einen durchsetzbaren Anspruch begründende „originäre“Vertragspflicht des Bestellers zur Mitwirkung. Sie entsteht vielmehr nurdurch entsprechende rechtsgeschäftliche Vereinbarungen derVertragsparteien, die ausdrücklich oder konkludent getroffen werdenkönnen.Die Mitwirkung des BestellersMitwirkung als VertragspflichtBeispiele für vertragliche Mitwirkungsabreden:• Vereinbarungen über die (termingerechte) Lieferung von Bauplänen• Vornahme von Auswahlentscheidungen (Bemusterungen)• KoordinierungsmaßnahmenBei Einbeziehung der VOB/B:• § 2 Abs. 5, Abs. 6 VOB/B: Gebot der Verhandlung überNachtragsvergütung• § 3 Abs. 1 VOB/B: Beistellung von nötigen Unterlagen(BGH, Urt. v. 22.03.1984 – VII ZR 50/82: Planlieferung)3

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