Power-Point-Präsentation - 1. Internationaler BBB-Kongress ...
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12.10.2011Mitwirkung und MitverschuldenGrundlagenAnknüpfungspunkt § 254 BGB:Anwendungsbereich– Nach dem Wortlaut: Nur Schadensersatzansprüche– Entsprechende Anwendung (§ 242 BGB) auf• Nacherfüllung (Bezuschussung)• Erstattung Selbstvornahmekosten und Vorschuss• MinderungVoraussetzungen– Verstoß gegen Rechtspflicht zur Vermeidung oder Minderung desSchadens– VerschuldenMitwirkung und MitverschuldenObliegenheitsverletzung als MitverschuldenObliegenheiten iSd § 254 BGB– Mitverschulden (gegen sich selbst) bei der Verursachung desSchadens (§ 254 Abs. 1 BGB)– Warnungsobliegenheit (§ 254 Abs. 2 S. 1 Alt. 1 BGB)– Obliegenheit zur Schadensabwendung oder -minderung (§ 254 Abs.2 S. 1 Alt. 2 BGB)11