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Power-Point-Präsentation - 1. Internationaler BBB-Kongress ...

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12.10.2011BedenkenhinweispflichtFallkonstellationenFall 3: Der Bedenkenhinweis wird erteilt; der Besteller weistden Unternehmer an, die für die Verwirklichung desfunktionalen Erfolges erforderlichen Leistungenauszuführen.• Verlangen und Ausführung = rechtsgeschäftlichen Einigung– Erneute Bedenkenhinweispflicht• Vergütung BGB-Bauvertrag:– Vereinbarung (§ 631 Abs. 1 BGB), sonst übliche Vergütung (§ 632Abs. 2 BGB)– GGfls.: Auslegung – Vertragspreise (vgl.: § 2 Abs. 6 VOB/B)• Vergütung VOB/B-Vertrag– Nach h.M.: § 2 Abs. 6 VOB/BBedenkenhinweispflichtFallkonstellationenFall 3: Der Bedenkenhinweis wird erteilt; der Besteller reagiertnicht• AN muss Entscheidung des AG einholen =Mitwirkungsobliegenheit AG• Rechte AN bei Verstoß AG– Rechte aus §§ 642, 643, 645 BGB– Ggfls.: Schadensersatz nach § 280 Abs. 1, 2; § 286 BGB– Leistungsverweigerungsrecht g g AN– Kein Vergütungsanspruch– Keine Ansprüche aus GoA (nicht „ohne Auftrag“)– Anspruch aus § 313 Abs. 2 BGB – Störung derGeschäftsgrundlage10

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