13.07.2015 Aufrufe

Sicherheit in der Baumschule - GBG 10 - SVLFG

Sicherheit in der Baumschule - GBG 10 - SVLFG

Sicherheit in der Baumschule - GBG 10 - SVLFG

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

12SchlepperFür den sicheren E<strong>in</strong>satz s<strong>in</strong>d folgendePunkte zu beachten: Bei <strong>der</strong> Verwendung von land- o<strong>der</strong>forstwirtschaftlichen Zugmasch<strong>in</strong>enmuss <strong>der</strong> Unternehmer sicherstellen,dass diese mit e<strong>in</strong>er geeignetenUmsturzschutzvorrichtung ausgerüstets<strong>in</strong>d. Hierbei handelt es sich ume<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>richtung die den Fahrzeugführerbei seitlichen o<strong>der</strong> rückwärtigenUmstürzen sowie Überschlägenvor Verletzungen schützt. Schmalspurschlepperleichter Bauart,Raupen- und Stelzenschleppers<strong>in</strong>d von dieser Regel ausgenommen.Schmalspurschlepper s<strong>in</strong>d Zweiachsschleppermit e<strong>in</strong>er festen Spurweitevon nicht mehr als 1150 mm. Beiverstellbarer Spurbreite ist diekle<strong>in</strong>ste Spurweite m<strong>in</strong>destens1150 mm und die größte Spurbreitemaximal 1360 mm. Schmalspurschlepperleichter Bauart haben e<strong>in</strong>Eigengewicht von maximal 600 kg. Mit e<strong>in</strong>er Ausnahmegenehmigung<strong>der</strong> Gartenbau-Berufsgenossenschaftkönnen auch Umsturzschutzvorrichtungenverwendet werden, dieaus arbeitstechnischen Gründensoweit umgeklappt o<strong>der</strong> niedrigere<strong>in</strong>gestellt werden müssen, dass dieArbeit <strong>in</strong> den Kulturen o<strong>der</strong> Gebäudenwie Gewächshäuser ausführbarist. Der Unternehmer muss sicherstellen,dass Umsturzschutzvorrichtungenleicht handhabbar s<strong>in</strong>d.Dies bedeutet, vom Fahrersitz auslässt sich die Umsturzschutzvorrichtung<strong>in</strong> Schutzstellung br<strong>in</strong>gen.E<strong>in</strong> Warnh<strong>in</strong>weis „ Schutzvorrichtungaußerhalb <strong>der</strong> Kulturen <strong>in</strong> Schutzstellungzu br<strong>in</strong>gen“ wird entsprechendangebracht und beachtet.Schutze<strong>in</strong>richtungaußerhalb <strong>der</strong> Kulturen<strong>in</strong>Schutzstellung br<strong>in</strong>genGartenbau-Berufsgenossenschaft KasselWarnh<strong>in</strong>weis an <strong>der</strong> umklappbaren UmsturzschutzvorrichtungBei Arbeitsunterbrechungen ist <strong>der</strong> Zündschlüsselzu ziehen Das Führen von kraftbetriebenenFahrzeugen ist nur unterwiesenenund beauftragten Mitarbeiterngestattet. Kraftbetriebene Fahrzeuge dürfennur von den hierfür vorgesehenenBedienplätzen <strong>in</strong> Gang gesetzt undgeführt werden, nachdem sich <strong>der</strong>Fahrzeugführer vergewissert hat,dass ke<strong>in</strong>e Personen im Umkreisgefährdet s<strong>in</strong>d. Fahrersitze und an<strong>der</strong>e Arbeitsplätzedürfen nur über die hierfür vorgesehenenE<strong>in</strong>richtungen wie Auftrittebetreten und verlassen werden. Die Mitfahrt auf Fahrzeugen istnur auf sicheren und für diesenZweck ausgerüsteten Sitzplätzenerlaubt. Abgestellte Fahrzeuge s<strong>in</strong>d gegenFortrollen und unbefugtes Benutzen,z. B. durch Abziehen des Zündschlüssels,zu sichern. Das Auf- und Absteigen während<strong>der</strong> Fahrt ist verboten. Portalschlepper/Stelzenschleppers<strong>in</strong>d mit geeigneten Aufstiegen zuversehen. Die Arbeitsplattformverfügt über e<strong>in</strong>e Absturzsicherung.E<strong>in</strong>satz e<strong>in</strong>es Portalschleppers13


14Erdbaumasch<strong>in</strong>enMit dem selbständigen Führen o<strong>der</strong>Warten von Erdbaumasch<strong>in</strong>en darf <strong>der</strong>Unternehmer nur Mitarbeiter beauftragen,die das 18. Lebensjahr vollendet haben, körperlich und geistig geeignet s<strong>in</strong>d, im Führen o<strong>der</strong> Warten <strong>der</strong> Erdbaumasch<strong>in</strong>eunterwiesen s<strong>in</strong>d und ihreBefähigung nachgewiesen haben, und von denen zu erwarten ist,dass sie die ihnen übertragenenAufgaben zuverlässig erfüllen.Beson<strong>der</strong>s zu beachten ist <strong>der</strong> Gefahrenbereich!und herab fallende Ladung gefährdetwerden können.Im Gefahrenbereich von Erdbaumasch<strong>in</strong>endürfen sich Personen nur dannaufhalten, wenn es aus betrieblichenGründen unvermeidbar ist und zuvore<strong>in</strong>e Abstimmung mit dem Masch<strong>in</strong>enführererfolgte. Dies ist z.B. erfor<strong>der</strong>lichbeim Anschlagen und Führen vonLasten.MERKE!Der Aufenthalt unter schwebendenLasten, so wie angehobener Arbeitse<strong>in</strong>richtungenist nicht erlaubt!Dieser def<strong>in</strong>iert sich als Umgebung<strong>der</strong> Erdbaumasch<strong>in</strong>e, <strong>in</strong> <strong>der</strong> Personendurch arbeitsbed<strong>in</strong>gte Bewegungen desGerätes, <strong>der</strong> Arbeitse<strong>in</strong>richtungen undAnbaugeräte o<strong>der</strong> pendelnde LastenFür Erdbaumasch<strong>in</strong>en geltenweiterreichende Anfor<strong>der</strong>ungen.Diese s<strong>in</strong>d im Merkheft <strong>GBG</strong> 5„Erdbaumasch<strong>in</strong>en im Gartenbau“beschrieben.Der E<strong>in</strong>weiser steht außerhalb des GefahrenbereichesFeststellbremse mit Funktione<strong>in</strong>er FallbremseAnhängerBremse<strong>in</strong>richtungen:Anhänger müssen mit e<strong>in</strong>er BetriebsundFeststellbremse gemäß StVZO ausgerüstetund leicht nachstellbar se<strong>in</strong>.Ausnahmen für den <strong>in</strong>nerbetrieblichenTransport:Zweiachsige Anhänger, <strong>der</strong>en zulässigesGesamtgewicht die Hälfte des Leergewichtesdes ziehenden Fahrzeugesjedoch 3 t nicht übersteigt, benötigenlediglich e<strong>in</strong>e Feststellbremse.Dabei muss sichergestellt se<strong>in</strong>, dassdie erfor<strong>der</strong>liche Bremsverzögerungerreicht wird und die Bauart bed<strong>in</strong>gteHöchstgeschw<strong>in</strong>digkeit des gesamtenZuges 25 km/h nicht überschreitet.Durch e<strong>in</strong>e Betriebse<strong>in</strong>weisung ist aufdie e<strong>in</strong>geschränkte Verwendung dieserAnhängefahrzeuge h<strong>in</strong>zuweisen.Ankuppeln von Anhängern: Anhänger s<strong>in</strong>d mit <strong>der</strong> Feststellbremseo<strong>der</strong> durch Unterlegkeilegegen Fortrollen zu sichern. BeiMehrachsanhängern sollen dieUnterlegkeile an <strong>der</strong> h<strong>in</strong>teren Achseangelegt werden, damit die Ausrichtung<strong>der</strong> Zuggabel möglich ist. Vor dem Ankuppeln ist die Anhängedeichsel/Zuggabelauf Höhe <strong>der</strong>Kupplung e<strong>in</strong>zustellen. E<strong>in</strong>weiser dürfen sich währenddes Heranfahrens nur neben den zukuppelnden Fahrzeugen aufhalten.Erst nach Stillstand <strong>der</strong> Fahrzeugedarf <strong>der</strong> Helfer für das Kuppelnzwischen die Fahrzeuge treten. Fahrzeuge dürfen nicht durchAuflaufen gekuppelt werden. Beim Abkupplungsvorgang mussdie Bodenfreiheit <strong>der</strong> Zuggabelvon Mehrachsanhängern zur Verhütungvon Fußverletzungenm<strong>in</strong>destens 200 mm betragen!E<strong>in</strong>e bodenfreie Deichsel verh<strong>in</strong><strong>der</strong>t beimKupplungsvorgang Verletzungen im Fußbereich15


16Auf und Absteigen:Um e<strong>in</strong> sicheres Auf- und Absteigenzu gewährleisten benötigen Anhängersichere Aufstiegshilfen, welcheselbstre<strong>in</strong>igend ausgeführt se<strong>in</strong> sollten.Auch bei älteren Fahrzeugen ist e<strong>in</strong>eNachrüstung möglich. Der unterste Trittdarf zum Erdboden ke<strong>in</strong>en größerenAbstand als 550 mm aufweisen. DieTritttiefe muss m<strong>in</strong>destens 150 mm und<strong>der</strong> Abstand zwischen den Tritten mussm<strong>in</strong>destens 120 mm und darf maximal300 mm betragen. Geeignete Griffebieten e<strong>in</strong>e Festhaltemöglichkeit beimBesteigen <strong>der</strong> Ladefläche.Anhänger wird über zusätzlich angebrachtenTritt besteigenMitfahrt auf Anhängern:Die Beför<strong>der</strong>ung von Personen aufAnhängern, die für land- o<strong>der</strong> forstwirtschaftlichenZwecke e<strong>in</strong>gesetzt werdenist erlaubt, wenn geeignete Sitzgelegenheitenvorhanden s<strong>in</strong>d.Der Fahrzeugführer darf erst anfahrenwenn alle Personen ihre Sitzpositionene<strong>in</strong>genommen haben. Das Stehen auf<strong>der</strong> Ladefläche sowie das Sitzen auf <strong>der</strong>Ladebordwand ist während <strong>der</strong> Fahrtnicht erlaubt.Der E<strong>in</strong>achsschlepper wird diagonal aufdem Anhänger gesichertLadungssicherung:In den <strong>Baumschule</strong>n werden verschiedenartigsteGüter wie Pflanzen, Masch<strong>in</strong>enund Materialien transportiert. DieLadungssicherung wird dabei häufignicht beachtet o<strong>der</strong> nur unzureichenddurchgeführt. Sach- sowie Personenschädenmit erheblichen Verletzungenkönnen die Folge se<strong>in</strong>. Somit hat e<strong>in</strong>eordnungsgemäße Ladungssicherunge<strong>in</strong>en wesentlichen E<strong>in</strong>fluss auf dieVerkehrs- und Arbeitssicherheit. Hierfürs<strong>in</strong>d <strong>der</strong> Unternehmer, <strong>der</strong> Fahrer und<strong>der</strong> Verla<strong>der</strong> verantwortlich. Die Ladungwird z.B. mit Hilfe von Zurrmitteln, Keileno<strong>der</strong> Netzen gesichert. GeeigneteTransportfahrzeuge s<strong>in</strong>d mit Zurrpunktenausgestattet.Die Mitfahrt ist nur auf e<strong>in</strong>em geeignetenzweiten Sitz <strong>in</strong> <strong>der</strong> Kab<strong>in</strong>e erlaubtStalldungstreuerZum gleichmäßigen Ausbr<strong>in</strong>gen undVerteilen von Streumaterialien aufgroßen Flächen werden Stalldungstreuer,angehängt an Schlepper,e<strong>in</strong>gesetzt. Dabei darf sich beim Betriebke<strong>in</strong>e Person im Arbeitsbereich h<strong>in</strong>terden Streuwalzen aufhalten. Der M<strong>in</strong>destabstandist <strong>in</strong> <strong>der</strong> Bedienungsanleitungdes Herstellers festgelegt.Weiterh<strong>in</strong> s<strong>in</strong>d folgende <strong>Sicherheit</strong>smaßnahmenzu beachten: Das Antriebskettenrad ist mit e<strong>in</strong>emSchutz gesichert, welches auch beiabgebautem Streuwerk wirksam ist.Die Verkleidung ist mit dem Fahrzeugfest verbunden. Die Antriebswelle ist auch unterhalb<strong>der</strong> Ladefläche verkleidet. E<strong>in</strong>e Verdeckung <strong>der</strong> Streuwalzensichert die Arbeitswerkzeuge beiTransportarbeiten. Die Gelenkwelle ist verkleidet undgegen Verdrehen gesichert. Zum Besteigen <strong>der</strong> Ladefläche s<strong>in</strong>dgeeignete Aufstiege vorhanden. Während des Betriebes ist dasBetreten <strong>der</strong> Ladefläche verboten. Beim Nachspannen <strong>der</strong> Kratzbodenkettenist die Gelenkwelleausgerückt. E<strong>in</strong> Ste<strong>in</strong>fanggitter ist an <strong>der</strong>vor<strong>der</strong>en Bordwand angebracht.ACHTUNG!Bei Re<strong>in</strong>igungsarbeiten ist <strong>der</strong>Gesamtantrieb des technischenArbeitsmittels abzustellen!Das Antriebskettenrad des Stalldungstreuers ist mit e<strong>in</strong>erSchutze<strong>in</strong>richtung verkleidet17


18AnbaugeräteÜber Schnellkupplungen könnenAnbaugeräte sicher aufgenommenwerden.Generell gilt, dass nur bei Stillstanddes Fahrzeuges zwischen Schlepperund Anbaugerät getreten werden darf.Stellteile s<strong>in</strong>d nur von den dafür vorgesehenenPlätzen (siehe Bedienungsanleitung)zu betätigen.Bei <strong>der</strong> Verwendung von Gelenkwellenist zu beachten, dass die drehende Welle und die Kreuzgelenkeausreichend abgedeckt s<strong>in</strong>d. <strong>der</strong> Gelenkwellenschutz gegenMitdrehen gesichert ist. die jeweils vorgeschriebene Drehzahle<strong>in</strong>gehalten wird. Überlast- und FreilaufkupplungenGeräteseitig angebracht s<strong>in</strong>d. nach <strong>der</strong> Benutzung des Anbaugerätesdie Gelenkwelle durch e<strong>in</strong>ean <strong>der</strong> Masch<strong>in</strong>e angebrachte Haltee<strong>in</strong>richtungsicher und saubergegen Verschmutzung aufgehängto<strong>der</strong> abgestützt wird.Ordnungsgemäße Gelenkwelle mit VerdrehsicherungSicheres AbstellenAnbaugeräte s<strong>in</strong>d nur auf e<strong>in</strong>em ebenenund tragfähigen Untergrund abzustellen.Abstütze<strong>in</strong>richtungen müssenvorhanden se<strong>in</strong> und s<strong>in</strong>d zu verwenden.Die abgebaute Gelenkwelle ist <strong>in</strong> e<strong>in</strong>eAblage e<strong>in</strong>gelegtVor <strong>der</strong> Inbetriebnahme muss <strong>der</strong>Benutzer das Anbaugerät <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>eauf die Vollständigkeit und Funktionstüchtigkeitse<strong>in</strong>er <strong>Sicherheit</strong>se<strong>in</strong>richtungen,z. B. Verdeckungen, Verkleidungenetc. überprüfen.HINWEIS!Anbaugeräte mit Überbreite s<strong>in</strong>dentsprechend <strong>der</strong> StVZO zu kennzeichnen!Innerbetrieblicher TransportSowohl für den masch<strong>in</strong>ellen als auchfür den manuellen Transport s<strong>in</strong>d Verkehrswegeso zu gestalten, dass dieserutschhemmend, ebenerdig und frei vonH<strong>in</strong><strong>der</strong>nissen s<strong>in</strong>d.Verkehrswege müssen als solcheerkennbar und erfor<strong>der</strong>lichenfalls vonanliegenden Flächen, z.B. Lagerflächensichtbar mit Markierungen abgegrenztse<strong>in</strong>. Dies gilt auch für die Trennung vonnebene<strong>in</strong>an<strong>der</strong> verlaufen<strong>der</strong> Geh- undTransportwegen.Das Umstürzen von Masch<strong>in</strong>en undStolpern von Beschäftigten wird aufunbefestigten Wegen sowie <strong>in</strong> denPflanzquartieren vor allem durchFahrspuren und Pflanzlöcher, hervorgerufen.Nach den Tätigkeiten s<strong>in</strong>d diese Vertiefungene<strong>in</strong>zuebnen o<strong>der</strong> aufzufüllen.Unübersichtliche Verkehrswegebereiche,z.B. Durchfahrten o<strong>der</strong> Wegekreuzungens<strong>in</strong>d beson<strong>der</strong>s zu kennzeichneno<strong>der</strong> mit Spiegeln zu versehen. DieFahrgeschw<strong>in</strong>digkeit ist den örtlichenBegebenheiten anzupassen.Großbäume werden mit Gabelstapler transportiert19


30Vom Bedienplatz aus kann <strong>der</strong> Gefahrenbereich übersehen werdenVerpackungsmasch<strong>in</strong>enPflanzen für den Endverkauf werdenzunehmend <strong>in</strong> Kisten o<strong>der</strong> z.B.mit CC-Karren verschickt. Um e<strong>in</strong>enschonenden Transport <strong>der</strong> Pflanzen zugewährleisten, werden die auf Palettengestapelten Kisten o<strong>der</strong> die CC-Karrenmit Netzen o<strong>der</strong> transparenten Folienumwickelt.Erfolgt die Sicherung durch Stellteileohne Selbsthaltung muss sich dieBedienperson außerhalb des Gefahrenbereichesaufhalten und den Arbeitsbereichvon allen Seiten e<strong>in</strong>sehen können.Während des Wickelvorganges ist <strong>der</strong>Gefahrenbereich von Personen freizuhalten.E<strong>in</strong>e Gefährdung kann durche<strong>in</strong>e Abgrenzung z.B. Umwehrung desWickelbereiches vermieden werden.Folienlege- und Folienbergemasch<strong>in</strong>enFür das Ausbr<strong>in</strong>gen und spätere Bergenvon Folien und Schattiernetzen kommenFolienlege- und Folienbergemasch<strong>in</strong>enzum E<strong>in</strong>satz.Notwendig ist e<strong>in</strong>e Vorrichtung, zurBefestigung <strong>der</strong> Folie o<strong>der</strong> des Netzes,die e<strong>in</strong> Durchrutschen beim Anlaufen<strong>der</strong> Wickelwelle verh<strong>in</strong><strong>der</strong>t.Bei e<strong>in</strong>er geräteseitigen Bedienung(hydraulischer Antrieb), muss <strong>der</strong> Arbeitsplatzso e<strong>in</strong>gerichtet se<strong>in</strong>, dass e<strong>in</strong>Zugriff zu gefahrbr<strong>in</strong>genden bewegtenTeilen und zur Auflaufstelle verh<strong>in</strong><strong>der</strong>twird. Stellteile s<strong>in</strong>d ohne Selbsthaltefunktionauszuführen (Totmannschaltung).In Höhe e<strong>in</strong>er freilaufenden Wickelwellemuss e<strong>in</strong> Schutzbügel mit e<strong>in</strong>emhorizontalen Abstand von m<strong>in</strong>destens850 mm bis zur Folienauflaufstelle beigrößtem Rollendurchmesser angebrachtwerden.Die Bedienperson im Schlepper kann den Gefahrenbereich<strong>der</strong> Folienbergemasch<strong>in</strong>e komplett e<strong>in</strong>sehen31


32Topfmasch<strong>in</strong>enIn Jungpflanzen- und Conta<strong>in</strong>erbaumschulenf<strong>in</strong>den sich Topfmasch<strong>in</strong>en <strong>in</strong>unterschiedlichsten Ausführungen.Durch die Komb<strong>in</strong>ierbarkeit mit an<strong>der</strong>enMasch<strong>in</strong>en wie Transportbän<strong>der</strong>n und<strong>der</strong> umfangreichen Ausrüstung könnensich viele Gefahrstellen ergeben. Durchden Bohrer, den Drehkranz mit denTopfhaltern, <strong>der</strong> Übergabestelle <strong>der</strong>Töpfe, und den För<strong>der</strong>bän<strong>der</strong>n könnenWickel-, E<strong>in</strong>zugs-, Quetsch- und Scherstellenauftreten.Diese Gefahrstellen müssen durch technischeMaßnahmen beseitigt werden.Zusätzlich ist auf die h<strong>in</strong>weisende <strong>Sicherheit</strong>stechnikzu achten. Außerdemwerden die Mitarbeiter regelmäßig anhand<strong>der</strong> Betriebsanweisung unterwiesen.Von jedem Bedienplatz aus musse<strong>in</strong> Schalter mit Not-Haltefunktionerreichbar se<strong>in</strong>. Bei variablen Arbeitsplätzenkommen mobile umsteckbareSchalter mit Not-Haltefunktion zumE<strong>in</strong>satz.Vor dem Beheben von Störungen, ist<strong>der</strong> Gesamtantrieb <strong>der</strong> Masch<strong>in</strong>e abzuschalten,z.B. durch Drücken des Schaltersmit Not-Haltefunktion. E<strong>in</strong> Wie<strong>der</strong>anlaufen<strong>der</strong> Masch<strong>in</strong>e ist danach nurüber die Betätigung des Hauptschaltersam Bedienpult möglich.Für die Durchführung von WartungsundRe<strong>in</strong>igungsarbeiten ist die Topfmasch<strong>in</strong>evon <strong>der</strong> Stromversorgung zutrennen.An jedem Arbeitsplatz an <strong>der</strong> Topfmasch<strong>in</strong>e bef<strong>in</strong>detsich e<strong>in</strong> Schalter mit Not-HaltefunktionSchlussbemerkungDas vorliegende Merkblatt „<strong>Sicherheit</strong><strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Baumschule</strong>“ soll erreichen, dasssowohl <strong>der</strong> Unternehmer, die Führungskraftals auch <strong>der</strong> Mitarbeiter bei allenArbeiten <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Baumschule</strong> über diewesentlichen Unfallgefahren und <strong>der</strong>enVermeidung <strong>in</strong>formiert ist.Doch viele spezielle Themen konntennicht ausreichend behandelt werden.Deshalb verweisen wir an dieser Stellenochmals auf an<strong>der</strong>e Merkhefte <strong>der</strong>Gartenbau-Berufsgenossenschaft h<strong>in</strong>,die Sie je<strong>der</strong>zeit kostenlos anfor<strong>der</strong>nkönnen:<strong>GBG</strong> 1 Baumarbeiten im Gartenbau<strong>GBG</strong> 5 Erdbaumasch<strong>in</strong>en<strong>GBG</strong> 8 Körperschutz<strong>GBG</strong> 9 Bauliche E<strong>in</strong>richtungenim Gartenbau<strong>GBG</strong> 11 Pflanzenschutz im Gartenbau<strong>GBG</strong> 12 Arbeitssicherheit im Verkauf<strong>GBG</strong> 16 Arbeitssicherheit <strong>in</strong>Gewächshäusern<strong>GBG</strong> 17 Gefahrstoffe im Gartenbau<strong>GBG</strong> 19 Fahrzeuge<strong>GBG</strong> 23 Leitern<strong>GBG</strong> 28 Ladungssicherungim GartenbauDes Weiteren halten wir für Sie Gefährdungsbeurteilungen,Betriebsanweisungen,Aufkleber und Aushängekostenlos bereit.Weiterführende Informationenerhalten Sie bei:Gartenbau-BerufsgenossenschaftDezernat PräventionFrankfurter Straße 12634121 KasselTelefon: 0561-9282509www.gartenbau.lsv.de33


34Anlage35

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!