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Versicherungsantrag - 7degree

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Beantwortung der Antragsfragen und gesonderte Belehrung nach §19 Abs. 5 VVG (Anzeigepflicht)Die Antragsfragen sind nach bestem Wissen richtig undvollständig beantwortet.Mir ist bekannt, dass bis zur Abgabe meiner Vertragserklärungalle mir bekannten gefahrerheblichen Umstände,nach denen in Textform gefragt ist, wahrheitsgemäß undvollständig anzugeben sind. Sollte ich nach meiner Vertragserklärung,aber vor Vertragsannahme, in Textform nachgefahrerheblichen Umständen gefragt werden, bin ich insoweitzur Anzeige verpflichtet. Ich weiß, dass die Gesellschaftbei unzutreffenden oder unvollständigen Angabenje nach Verschuldensgrad vom Vertrag zurücktreten, ihnanfechten oder kündigen und ggf. Leistungen verweigernkann.Welche Folgen können eintreten, wenn eine vorvertraglicheAnzeigepflicht verletzt wird?1. Rücktritt und Wegfall des VersicherungsschutzesVerletze ich die vorvertragliche Anzeigepflicht, kann dieGesellschaft vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt nicht,wenn ich nachweise, dass weder Vorsatz noch grobeFahrlässigkeit vorliegt.Bei grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht hatdie Gesellschaft kein Rücktrittsrecht, wenn sie den Vertragauch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wennauch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätte.Im Fall des Rücktritts besteht kein Versicherungsschutz.Erklärt die Gesellschaft den Rücktritt nach Eintritt desVersicherungsfalles, bleibt sie dennoch zur Leistungverpflichtet, wenn ich nachweise, dass der nicht odernicht richtig angegebene Umstand– weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles– noch für die Feststellung oder den Umfang der Leistungspflichtursächlich war. Die Leistungspflicht entfällt jedoch, wennich die Anzeigepflicht arglistig verletzt habe.Bei einem Rücktritt steht der Gesellschaft der Teil desBeitrags zu, welcher der bis zum Wirksamwerden derRücktrittserklärung abgelaufenen Vertragszeit entspricht.2. KündigungKann die Gesellschaft nicht vom Vertrag zurücktreten,weil ich die vorvertragliche Anzeigepflicht lediglich einfachfahrlässig oder schuldlos verletzt habe, kann die Gesellschaftden Vertrag unter Einhaltung einer Frist von1 Monat kündigen.Das Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn dieGesellschaft den Vertrag auch bei Kenntnis der nichtangezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen,geschlossen hätte.3. VertragsänderungKann die Gesellschaft nicht zurücktreten oder kündigen,weil sie den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigtenGefahrumstände, wenn auch zu anderen Bedingungen,geschlossen hätte, werden die anderen Bedingungenauf mein Verlangen Vertragsbestandteil. Habeich die Anzeigepflicht fahrlässig verletzt, werden dieanderen Bedingungen rückwirkend Vertragsbestandteil.Habe ich die Anzeigepflicht schuldlos verletzt, werdendie anderen Bedingungen erst ab der laufenden VersicherungsperiodeVertragsbestandteil.Erhöht sich durch die Vertragsänderung der Beitrag ummehr als 10% oder schließt die Gesellschaft die Gefahrabsicherungfür den nicht angezeigten Umstand aus,kann ich den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugangder Mitteilung über die Vertragsänderung fristlos kündigen.Auf dieses Recht werde ich in einer gesondertenMitteilung hingewiesen.4. Ausübung der Rechte der GesellschaftDie Gesellschaft kann ihre Rechte zum Rücktritt, zurKündigung oder zur Vertragsänderung nur innerhalb einesMonats schriftlich geltend machen. Die Frist beginnt mitdem Zeitpunkt, zu dem die Gesellschaft von der Verletzungder Anzeigepflicht, die das von ihr geltend gemachte Rechtbegründet, Kenntnis erlangt. Bei der Ausübung dieserRechte sind die Umstände anzugeben, auf die sich dieErklärung stützt. Zur Begründung kann die Gesellschaftnachträglich weitere Umstände angeben, wenn für diesedie eben genannte Frist nicht verstrichen ist.Die Gesellschaft kann sich auf die Rechte zum Rücktritt,zur Kündigung oder zur Vertragsänderung nicht berufen,wenn sie den nicht angezeigten Gefahrumstand oder dieUnrichtigkeit der Anzeige kannte.Die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung und zur Vertragsänderungerlöschen mit Ablauf von 5 Jahren nachVertragsabschluss. Dies gilt nicht für Versicherungsfälle,die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Die Fristbeträgt 10 Jahre, wenn ich die Anzeigepflicht vorsätzlichoder arglistig verletzt habe.5. Stellvertretung durch eine andere PersonLasse ich mich bei Abschluss des Vertrages durch eineandere Person vertreten, so sind bezüglich der Anzeigepflicht,des Rücktritts, der Kündigung, der Vertragsänderungund der Ausschlussfrist für die Ausübung der Rechteder Gesellschaft, die Kenntnis und Arglist meines Stellvertretersals auch meine eigene Kenntnis und Arglist zuberücksichtigen. Ich kann mich darauf, dass die Anzeigepflichtnicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verletztworden ist, nur berufen, wenn weder meinem Stellvertreternoch mir Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurLast fällt.Hinweis: Bitte prüfen Sie die Angaben und Erklärungen, dieSie oder der Vermittler für Sie in diesen Antrag oder inandere Schriftstücke geschrieben haben, auf Richtigkeitund Vollständigkeit.TP049_012008_Seite 4 von 6

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