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Versicherungsantrag - 7degree

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Fehlt die Zustimmung der beteiligten Versicherer, haftet der Führendeaus einer ohne Einschränkungen abgegebenen Erklärungauch für die Anteile der Mitversicherer.3. Der führende Versicherer ist von den Mitversicherern bevollmächtigt,Rechtsstreitigkeiten in ihrem Namen zu führen. Dies giltgleichermaßen für Prozesse vor den ordentlichen Gerichten und fürSchiedsgerichtsverfahren.Es wird jedoch auch ein nur gegen den führenden Versichererwegen dessen Anteils erstrittenes Urteil oder ein nach Rechtshängigkeitgeschlossener Vergleich oder ein solcher Schiedsspruchvon den Mitversicherern als für sie verbindlich anerkannt. Sollte derAnteil des führenden Versicherers die Berufungs- oder Revisionssummenicht erreichen, so ist der Versicherungsnehmer aufVerlangen des führenden Versicherers oder eines beteiligten Versicherersverpflichtet, die Klage auf den zweiten, erforderlichenfallsauch auf einen dritten und weitere Versicherer auszudehnen, bisdiese Summe erreicht ist. Entspricht der Versicherungsnehmerdiesem Verlangen nicht, so findet Satz 1 dieses Absatzes keineAnwendung.4. Ein Führungswechsel ist von dem bisher führenden Versichererden mitbeteiligten Versicherern unverzüglich schriftlich anzuzeigen.Die Mitteilung kann auch durch den Versicherungsnehmer erfolgen.Jeder mitbeteiligte Versicherer hat in diesem Fall das Recht, unterEinhaltung einer 4-wöchigen Frist den Versicherungsvertrag zukündigen. Das Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalbeines Monats nach Erhalt der schriftlichen Mitteilung über denFührungswechsel ausgeübt wird.5. Erklärungen, die der Führende erhalten hat, gelten auch denMitbeteiligten als zugegangen.§ 26 Anzuwendendes Recht und VertragsspracheFür diesen Vertrag gilt deutsches Recht. Vertragssprache istDeutsch.§ 27 SchlussbestimmungSoweit nicht in den Versicherungsbedingungen etwas anderesbestimmt ist, gelten die gesetzlichen Vorschriften.

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