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gen - "mendici, farfanti, carritoni" - aus der Stadt gejagt 338 und im Juli 1526 traf es auch dieeinheimischen Armen sowie alle nicht arbeitsfähigen Einwohner. Das Dekret spricht einedeutliche Sprache: die Stadt sollte von den Armen befreit werden, "per lassarla piu liberaalle persone utile, quale non havessero ad patire penuria del vivere per esse inutile." 339 ZweiJahre später erfolgte eine ähnliche Vertreibung immerhin mit dem Ziel, die Lebensmittelversorgungzu verbessern: alle Personen, die sich in Mailand ohne feste Beschäftigung aufhielten,wurden aufs Land geschickt, um bei der Einbringung der Ernte zu helfen, die durchdie Abwesenheit von Bauern und Landarbeitern - ihrerseits eine Folge des Krieges - vomAusfall bedroht war. 340An die ersten Ausweisungen schloss sich ein immer kopfloser wirkender Wechsel zwischenAuszugsverboten und Massenvertreibungen an. Im September 1527 erfolgte ein Rundumschlaggegen alle Einwohner Mailands, die nicht unmittelbar zur Geldbeschaffung für dieBesatzungsmacht gebraucht wurden: wer nicht an den Kontributionen und Einquartierungenbeteiligt war, musste die Stadt genauso verlassen wie die Geistlichen die Klöster. Werwollte, konnte ferner seine Familie aus der Stadt schicken. Die Auswanderer wurden vonder Verwaltung registriert, Lebensmittelvorräte durften nicht mitgenommen werden. Armen,die nach Ablauf eines Tages noch in der Stadt angetroffen wurden, drohte die Auspeitschung.341 Die aus dem akuten Geldmangel resultierende Kurzsichtigkeit dieser Maßnahmezeigt sich vor allem daran, dass alle, die nicht zum Verlassen der Stadt gezwungenwurden, sich das Recht zum Auszug durch die Vorauszahlung von zwei Monatsraten derKontribution erkaufen konnten. 342 Dass dadurch die wenigen verbliebenen zahlungskräftigenMailänder zum Verlassen der Stadt geradezu eingeladen wurden, ging dem Gouverneuroffenbar schon nach kurzer Zeit auf, denn weniger als einen Monat später wurde mit sofortigerWirkung ein erneutes Auszugsverbot verhängt. 343 Wer die Flüchtigen versteckte,machte sich ebenfalls strafbar. 344 Die Auszugsverbote und die Aufforderungen zur Rückkehrder Abwanderer wurden in der folgenden Zeit mehrmals wiederholt, was darauf hindeutet,dass der Exodus weiterging. Im Dezember 1528 durfte man Mailand ohne Erlaubnisnoch nicht einmal mehr verlassen, um außerhalb der Stadt gelegene Besitzungen zu besuchen.345 Im <strong>August</strong> 1528 hatte man ein erstes Mal versucht, den Flüchtigen durch das Versprechender Aussetzung der Kontributionen die Rückkehr schmackhaft zu machen 346 und338339340341342343344345346ASM Sforzesco, Cart. 1504, Dekret vom 20. 12. 1525.ASM Sforzesco, Cart. 1505, Dekret vom 28. 7. 1526.ASM Sforzesco, Cart. 1506, Dekret vom 3. 6. 1528.FORMENTINI, Il ducato di Milano, Nr. 73, S. 476f.CAPELLA, Beschreibung und Geschicht, fol. 37 v ; ferner BURIGOZZO, Cronaca di Milano, S. 473.FORMENTINI, Il ducato di Milano, Nr. 76, S. 479.ASM Sforzesco, Cart. 1506, Dekret vom 29. 8. 1528.FORMENTINI, Il ducato di Milano, Nr. 80, S. 486.ASM Sforzesco, Cart. 1506, Dekret vom 2. 8. 1528.99

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