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Pfarreien von Mailand vorstellig wurden, in denen Soldaten einquartiert werden sollten.Diese wiederum sorgten dafür, dass den Soldaten dort Häuser zugeteilt wurden. 688 EinigeKlöster wurden durch Schutzbriefe, die den Quartiermeistern den Zugriff verboten, von derBelegung ausgenommen. 689 Die Zuteilung erfolgte nach den finanziellen Mitteln der Hausherren,wie sie sich aus der im Jahr 1524 durchgeführten Schätzung aller Einwohner vonMailand ergaben. Demnach musste man für 1.000 Dukaten geschätztes Jahreseinkommenfür die Unterbringung und Verpflegung von zwei Soldaten aufkommen. 690 Bedenkt man,dass die Summe der Einkommen nach der Schätzung über 10 Millionen Dukaten beträgt,dass aber unmittelbar nach ihrer Vollendung eine Epidemie in der Stadt ausbrach, ergibtsich nach diesem Verteilerschlüssel eine theoretische Gesamtkapazität von vielleicht12.000 bis 15.000 Soldaten, was durchaus in der anfänglichen Größenordnung des Besatzungsheeresliegt. 691 Die Zahl der Soldaten in der Stadt wurde durch die Ausquartierung dermeisten Kompanien in der Folgezeit zwar drastisch gesenkt, im selben Maß aber fielenauch die Versorgungskapazitäten der Stadt durch die Abwanderung vor allem der zahlungskräftigenEinwohner.Die Zuteilung der Quartiere an die Soldaten war verbindlich und genau. In der Praxis aberscherte man sich offensichtlich kaum um die Anweisungen der Quartiermeister. Schon imNovember 1525, also unmittelbar nach dem Einzug, wurde es den Soldaten ausdrücklichverboten, eigenmächtig die Unterkünfte zu wechseln. 692 Dieses Verbot scheint aber trotzseiner häufigen Wiederholung kaum beachtet worden zu sein. Aus Mailand sind die Akteneines Schadensersatzprozesses überliefert, den Andrea Sormani nach dem Abzug der Spaniergegen zwei seiner Nachbarn führte, weil die Soldaten, die eigentlich eben diesenNachbarn zugeteilt waren, sich unter Übergehung der Vorschriften stattdessen bei Sormanihäuslich eingerichtet hatten. Die Aussagen der Zeugen in diesem Prozess sind sehr aufschlussreichfür die Zustände, die im besetzten Mailand herrschten. In Zahlen ausgedrückt,sah der Fall folgendermaßen aus: Sormani hatte 6 Soldaten zugeteilt bekommen, in Wahrheitaber deren 15 beherbergt. Die zusätzlich angefallenen Kosten wollte er nun also vonden Nachbarn erstattet bekommen, die zur Unterbringung der 9 überzähligen Soldaten verpflichtetgewesen waren. 693 Aus den Aussagen der Zeugen geht hervor, dass das eigenmächtigeUmziehen bei den Soldaten gängige Praxis war, vor allem wenn die Hausherren -zumeist wegen der ständigen Übergriffe der Soldaten - die Stadt verlassen hatten, zogen die688689690691692693BURIGOZZO, Cronaca di Milano, S. 472.ASM Sforzesco, Cart. 1423. Schutzbrief von Guasto für das Frauenkloster Corpus Domini.SALOMONI, Memorie, S. 62.Auch wenn die Chronisten die Katastrophe in allen Farben ausmalen, werden die Verluste bei den in derSchätzung erfassten Einkünften nicht so hoch gewesen sein, da die Epidemie vor allem die unteren Bevölkerungsschichtenheimsuchte, die weniger Möglichkeiten hatten, sich einer Ansteckung zu entziehen.ACM Registri di lettere ducali 19, fol. 61 v .IIPPAB Comuni 182, Punkt 3.162
Soldaten um und ließen sich anderswo bewirten. 694 Bezeichnenderweise existiert ein Dekretvon Charles de Bourbon aus dem September 1526, das den Einwohnern von Mailand dasAbschließen der Türen gestattete. 695 Wie aus dem Bericht des Chronisten Galeazzo Capellahervorgeht, nützte eine solche Maßnahme wenig, da die Soldaten ganz ungeniert Leiternanlegten und durch die Fenster oder über die Dächer einstiegen. 696 Capellas Aussage istkeineswegs nur als Polemik zu verstehen, denn auch andere Quellen bestätigen diese Angewohnheitder Soldaten, die sich natürlich mit Vorliebe die Häuser der Reichen aussuchten,wo nicht nur die Räumlichkeiten komfortabler, sondern auch die Vorratskammern bessergefüllt waren. 697 Wenn es in einem Quartier nichts mehr zu holen gab, zogen die Soldatenoft einfach ein paar Häuser weiter. Im Februar 1527 waren es die Reiter aus derKompanie des Gouverneurs Antonio de Leyva selbst, die mit großem Spektakel in Mailandeinzogen, die vielversprechendsten Häuser aussuchten und sie bezogen, indem sie die Türeneintraten. 698 Danach entspannte sich die Lage vorübergehend, da ein großer Teil derBesatzer mit Bourbon abgezogen war. 699 Das Problem des eigenmächtigen Umzugs indesblieb bestehen, wie einige Dekrete der Besatzungsmacht zeigen. Im September 1527 wurdeFrancesco Barbavaria aufgefordert, sich innerhalb eines Tages bei der Verwaltung zu melden,da die in seinem Haus einquartierten Landsknechte nach seiner Flucht unverzüglich zuden Nachbarn gezogen waren. 700 Dieselbe Aufforderung erging im Januar 1528 an zweiMailänder namens Alessandro Francesco und Giulio Antonio. Die Soldaten, die man ihnenzugeteilt hatte, lagen seit vier Monaten den Nachbarn auf der Tasche. 701 Die Ursachen solcherProbleme lagen nicht allein bei den Soldaten: schon im Mai 1526 war es den Quartiermeisternverboten worden, Einquartierungen oder Verlegungen von Soldaten ohne dieZustimmung der örtlichen Behörden vorzunehmen. Soldaten, die keinen gültigen Quartierscheinvorweisen konnten, durften die Hausherren den Zutritt verweigern. Das Dekret führtzur Begründung dieser Maßnahme aus, dass die Quartiermeister gegen Zahlung von Bestechungsgeldernden Soldaten die Unterkünfte ihrer Wahl zuteilten oder einem Soldatenmehrere Quartierscheine ausstellten, unter der Bedingung, dass ein Teil der von den Hausherrenerpressten Gelder für sie abgezweigt wurde. 702Natürlich machte es für die Belastung der Bewohner einer Stadt einen großen Unterschiedaus, ob ein ganzes Heer oder nur eine Besatzung zur Verteidigung der Stadt sich dort aufhielt.Und weil sich die Führung über diese Belastung und den Konfliktstoff im Klaren war,694695696697698699700701702IIPPAB Comuni 182, Punkt 17.ACM Registri di lettere ducali 19, fol. 81 r f.CAPELLA, Beschreibung und Geschicht, fol. 44 r .BURIGOZZO, Cronaca Di Milano, S. 480.SANUTO, Diarii, Bd. 44, Sp. 150.IIPPAB Comuni 182, Punkt 3.ASM Sforzesco, Cart. 1506, Dekret vom 3. 9. 1527.ASM Sforzesco, Cart. 1506, Dekret vom 14. 1. 1528.ASM Sforzesco, Cart. 1505, Dekret vom 11. 6. 1526.163
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