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Obsorge - Femail

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Alleinige <strong>Obsorge</strong>Keine <strong>Obsorge</strong>Unverheiratete Mütter sind grundsätzlich alleineobsorgeberechtigt, solange nicht eine anderslautendeVereinbarung oder gerichtliche Entscheidung vorliegt.Im Zuge einer Trennung oder Scheidung kann diealleinige <strong>Obsorge</strong> eines Elternteiles vereinbart werdenoder das Gericht die alleinige <strong>Obsorge</strong> übertragen. Siesoll aber nicht die Regel sein.Der Elternteil ohne <strong>Obsorge</strong> hat ein Recht auf persönlichenKontakt, sowie ein Informations- und Äußerungsrecht.Er ist berechtigt, das Kind in Angelegenheiten destäglichen Lebens zu vertreten, zu pflegen und zu erziehen.Diese Befugnisse haben auch Personen, die imgemeinsamen Haushalt leben (Ehegatte oder Lebenspartnereines Elternteiles) oder in einem familiärenVerhältnis zu den Eltern stehen.<strong>Obsorge</strong>angelegenheiten des täglichen Lebens sindsolche, die häufig vorkommen und keine abänderndenAuswirkungen auf die Entwicklung desKindes haben.Zum Beispiel: Verabreichung von Medikamenten,wickeln, Überwachung der Erledigung der Hausaufgaben, Unterschreiben einer Entschuldigung für dieSchu le, Besuch einer Sprechstunde, Abholen vomKin der garten, Zustimmung zu einfachen medizinischenBehandlungen und Vergleichbares.Achtung: Bei einer Gefährdung des Kindeswohlskönnen diese Rechte gerichtlich eingeschränkt werden.

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