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Obsorge - Femail

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✁FEMAILFrauenInformationszentrumwww.femail.atWohnortbestimmungDas Aufenthaltsbestimmungsrecht kommt demalleine mit der <strong>Obsorge</strong> betrauten Elternteil und beige mein samer <strong>Obsorge</strong> dem Domizilelternteil (demjenigen, bei dem das Kind hauptsächlich wohnt),alleine zu.Jede Wohnortverlegung ist eine wichtige Angelegenheit,über die der andere Elternteil rechtzeitig zuinformieren ist. Das bedeutet: es ist zwar keine Zustimmungdes anderen Elternteils notwendig, er mussaber eine Äußerungsmöglichkeit haben und somitrechtzeitig informiert werden, um gegebenenfalls dasGericht anrufen zu können.Das Recht, den Wohnort zu bestimmen, umfasst aucheine Wohnortverlegung ins Ausland! Das Kindeswohlist bei einer Wohnortverlegung immer zu beachten.Ist bei gemeinsamer <strong>Obsorge</strong> noch nicht festgelegt,in welchem Haushalt das Kind hauptsächlich betreutwerden soll, darf der Wohnort des Kindes nur mitZustimmung beider Elternteile oder Genehmigung desGerichts ins Ausland verlegt werden.FEMAILFrauenInformationszentrumVorarlbergMarktgasse 6A-6800 FeldkirchT +43 5522 31002F +43 5522 31002-33M +43 699 127 35 259info@femail.atJournaldienste und Öffnungszeiten:Frauenservicestelle:Mo – Do 9.00 – 12.00 UhrFachstelle Frauengesundheit:Mi 14.00 – 17.00 UhrAußerhalb der ÖffnungszeitenBeratungstermine nach Vereinbarung.Bei Bedarf und Voranmeldung stehtIhnen gerne eine Dolmetscherinoder türkischsprachige Beraterinzur Verfügung.Telefonische Erreichbarkeit:Mo – Fr 9.00 – 16.00 UhrzusätzlichFrauenhotline 0810 006362Mo, Fr 16.00 – 18.00 Uhr TürkischDi, Fr 14.00 – 16.00 Uhr DeutschSprechtagstermine in Ihrer Gemeindeerfahren Sie über www.femail.at oderT 05522 31002

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