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Sonderinfo I "Tarifvertrag Öffentlicher Dienst ... - Der Personalrat

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<strong>Der</strong><strong>Personalrat</strong>informiertSonder - InfoAUGUST 2006WasSie schonimmer über denTV - L TV - L<strong>Tarifvertrag</strong> für den Öffentlichen <strong>Dienst</strong> - Länderwissen wollten...ImpressumInformationen des <strong>Personalrat</strong>eszum neuen <strong>Tarifvertrag</strong>:Was ändert sich?<strong>Personalrat</strong> der Universität Freiburg, Rheinstr. 10, 79104 Freiburg; Telefon: 203-6900;Fax: 203-6902E-mail: persrat@uni-freiburg.de; Internet: www.personalrat.uni-freiburg.deRedaktion: Werner Beiser, Silvia Böhm-Steinert, Bernhard Kelle, Helmut WallerCartoons: Die Cartoons durften wir mit freundlicher Genehmigung von TOM übernehmen.Hinweis: Sämtliche Mitteilungen in diesem Info sind sorgfältig zusammen getragen. Eine Gewähr kann trotzdem nicht übernommenwerden. Im Übrigen können wir nur Auszüge mitteilen. Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne an uns wenden.


<strong>Der</strong> <strong>Personalrat</strong> informiertV - LEditorialLiebe Kolleginnen und Kollegen,mit dem vorliegenden Sonder-Infovon <strong>Der</strong> <strong>Personalrat</strong> informiertmöchten wir Sie mit dem neuen <strong>Tarifvertrag</strong>für die Länder-Beschäftigten(kurz: TV – L) bekannt machen.Wie Sie aus den Medien erfahrenkonnten, haben sich die Tarifgemeinschaftdeutscher Länder(TdL) und die Gewerkschaft ver.diam 19. Mai auf einen <strong>Tarifvertrag</strong>geeinigt, der die bisher gültigen Tarifverträgefür Angestellte und Arbeiter(BAT und MTArb) ablöst. <strong>Der</strong> Einigungvorausgegangen waren langeund mühsame Verhandlungen undten die Interessen der Beschäftigten1:1 umgesetzt werden. <strong>Der</strong> <strong>Tarifvertrag</strong>ist ein Kompromiss, aber einer,der die Beschäftigten nicht schlechtdastehen lässt. Dass wir uns in diesemZusammenhang auch Gedankenzum Thema Streik und Streikbeteiligunggemacht haben, dürftenicht verwundern……<strong>Der</strong> <strong>Personalrat</strong> wird Ihnen bei allenFragen zum neuen <strong>Tarifvertrag</strong> behilflichsein. Wir werden daher eine wöchentlicheSondersprechstunde zumThema TV – L einrichten, und zwarab 5. Oktober jeweils– der längste Streik im Öffentlichen<strong>Dienst</strong> seit Bestehen der Bundesrepublik.Einzelheiten wie z.B. dieÜbergangsregelungen müssen nunnoch in verschiedenen Arbeitsgruppenzwischen den Tarifpartnern festgelegtwerden, aber das Gerüst steht.Aus diesem Grund können die Informationen,die wir hier geben, auch nureinen ersten Überblick liefern. Einzelheitenwerden, sobald sie ausgehandeltsind, in einem weiteren Sonder-Info im Oktober folgen.Viele Neuerungen kommen auf unszu, und nicht in allen Punkten konndonnerstagszwischen 11.00 Uhr und 15.00 Uhr imBüro des <strong>Personalrat</strong>es2<strong>Der</strong> neue <strong>Tarifvertrag</strong>Vorweg:Die nachfolgenden Ausführungen verdeutlichen die wesentlichen Eckpunktedes neuen Tarifabschlusses. Einzelheiten, insbesondere zu Fragen der Überleitung,werden erst noch in weiteren Arbeitsgruppen festgelegt. Mit einemAbschluss der Verhandlungen ist für Ende September zu rechnen.Die Unterscheidung zwischen Angestelltenund Arbeitern, die die bisherigenTarif-Verträge kannten, wirdaufgegeben. <strong>Der</strong> TV-L kennt nurnoch Beschäftigte. Dementsprechendgibt es auch keine Lohn- undVergütungsgruppen mehr, sondern sogenannte Entgeltgruppen, insgesamt15 (s.u.), die für alle BeschäftigtenGültigkeit haben. Hierbei entsprichtdie höchste Entgeltgruppe der höchstenBAT-Stufe.


Tabelle 1:Welcher Vergütungs- und Lohngruppe (alt) entspricht welche Entgeltgruppe (neu)?<strong>Der</strong> <strong>Personalrat</strong> informiertV - L9Entgeltgruppe15 Ü151413 Ü13121110IIa (Direkteingruppierung)Ia (nach Aufstieg aus Ib)Ib (mit anstehendem Aufstieg nach Ia)IIa (ohne Aufstieg nach Ib)IIa (nach Aufstieg aus III)III (mit anstehendem Aufstieg nach IIa)III (ohne Aufstieg nach IIa)III (nach Aufstieg aus IVa)IVa (mit anstehendem Aufstieg nach III)Vergütungsgruppe (BAT)Ib (ohne Aufstieg nach Ia)Ib (nach Aufstieg aus Ia)IIa (mit anstehendem Aufstieg nach Ib mit 5 bzw. 6 Jahren Bewährungszeit)IIa (mit anstehendem Aufstieg nach Ib mit 11 bzw. 15 Jahren Bewährungszeit)IVa (ohne Aufstieg nach III)IVa (nach Aufstieg aus IVb)IVb (mit anstehendem Aufstieg nach IVa)Va (wenn danach Aufstieg nach IVb und weiterer Aufstieg nach IV a)IVb (ohne Aufstieg nach IV a)IVb (nach Aufstieg aus Va, ohne weiteren Aufstieg nach IVa)IVb (nach Aufstieg aus Vb)Va (mit anstehendem Aufstieg nach IVb, ohne weiteren Aufstieg nach IVa)Va (ohne Aufstieg nach IVb)Vb (mit anstehendem Aufstieg nach IVb)Vb (ohne Aufstieg nach IVb)Vb (nach Aufstieg aus Vc)9Lohngruppe(MTArb)87654321EntgeltgruppeVergütungsgruppe (BAT)Vc (mit anstehendem Aufstieg nach Vb)Vc (ohne Aufstieg nach Vb)Vc (nach Aufstieg aus VIb)VIb (mit anstehendem Aufstieg nach Vc)VIb (mit anstehendem Aufstieg nach Vb)VIb (mit Aufstieg aus VII)VII (mit anstehendem Aufstieg nach VIb)VII (ohne Aufstieg nach VIb)VII (nach Aufstieg aus VIII)VIII (mit anstehendem Aufstieg nach VII)VIII (ohne Aufstieg nach VII)VIII (nach Aufstieg aus IXb, noch offen!)IXaIXb (mit anstehendem Aufstieg nach VIII)IXb (mit anstehendem Aufstieg nach IXa)7 8a6 7a5 6a4 5a3 4a2 3a1 1aLohngruppe(MTArb)Wie die bisherigen Lohn- und Vergütungsgruppenin die neuen Entgeltgruppenüberführt werden, ist einerder komplizierteren Punkte des neuenTarifwerkes, hierzu wird es eineneigenen Überleitungstarifvertrag geben,der im September auf dem Tischliegen wird. Eckpunkte sind aberjetzt schon klar, s. dazu weiter unten.Das Grundgehalt, die allgemeine Zulagesowie die Ortszuschläge (nachBAT) werden in die neuen Lohngrup-Die Arbeitszeit wird in Baden-Würtpen(Entgeltgruppen, s.u.) integriert.Für die Kinderzuschläge gilt: Bei Beschäftigten,deren Vertrag vor dem1.11.2006 datiert ist, werden dieseZuschläge gesondert gezahlt, so langeKindergeldanspruch besteht. DieseRegelung gilt für alle Kinder, dievor dem 1.12007 geboren wurden.Für Beschäftigte mit einem Vertrag abdem 1.11.2006 fallen dieseZuschläge weg.temberg einheitlich auf 39,5 Stundenfür alle festgelegt, Ausnahmen bildenhierlediglich die Beschäftigten mitbesonders hoher Belastung .Es gilt das Prinzip der Besitzstandswahrung,d.h. im Moment der Überleitungvom alten zum neuen <strong>Tarifvertrag</strong>(1.11.2006) wird niemand wenigerverdienen. Grundlage für dieÜberleitung in die neue Entgeltgruppeist das Sicherungsentgelt. Das istein Garantiebetrag und umfasst jene3


<strong>Der</strong> <strong>Personalrat</strong> informiertV - LSumme aus Grundvergütung, allgemeinerZulage und Ortszuschlag, dieein/e Beschäftigte/r erhalten hätte,wenn zum 1.11.2006 der alte BATnoch gelten würde. Sollte sich durchdie Überführung in die neue Entgeltgruppeeine Benachteiligung gegenüberdem alten Lohn ergeben, wirdTabelle 2:Die neue Entgelttabelle ab 1.11.2006ein individueller Ausgleich gezahlt, biseine neue Stufe (s.u.) erreicht ist.Die neuen Entgeltgruppen sehen sog.Erfahrungsstufen vor, die nachdem Prinzip 1-2-3 funktionieren. Dasbedeutet: Aus Stufe 1 wird spätestensnach einem Jahr Stufe 2 erreicht, inStufe 2 verbleibt man 2 Jahre,in Stufe drei 3 Jahre, in Stufe vier 4Jahre, in Stufe fünf 5 Jahre. DieEntgeltgruppen 1 bis 8 umfassensechs Stufen, die Entgeltgruppen 9bis 15 fünf Stufen. Ein Beschäftigterder Entgeltgruppe 6 kann also nach15 Jahren die höchste Stufe (= Stufe6) erreichen.Die Prinzipien der Überleitung(gelten nur für Beschäftigte mit einemVertrag vor dem 1.11.2006):1. Liegt der Lohn eines/r Beschäftigtenentsprechend der Entgeltstufezwischen zwei Erfahrungsstufen(was bei den meisten derFall sein wird, da die Beträgeder Entgeltstufen alle runde unddurch 5 teilbare Beträge sind),so wird bis zum 1.11.2008 (alsozwei Jahre) ein individueller Ausgleichgezahlt. Ab 1.11.2008wird aus allen Zwischenstufendie nächste Erfahrungsstufe erreicht.2. Liegt der Lohn eines/r Beschäftigtenentsprechend der Entgelt-4GrundentgeltEntwicklungsstufenEntgeltgruppeStufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 615 Ü 1) 4275Nach 1 Jahr4750Nach 3Jahren5200Nach 6Jahren5300Nach 10Jahren5570Nach 15Jahren15131211109876543213384281725202430234020611926180017641688160215751449Je 4 Jahre37603130280027002600229021402000196018751780175016101286390014 3060 3400 3600 3900 436013 Ü 2) 3130 3300 3600/3900 436033003200290028002410224021302060197019001800166013101) Stufenaufstieg nach jeweils 5 Jahren2) In 13 Ü wird die Stufe 4 in 4a und 4b unterteilt. Stufe 3 wird erreicht nach 2 Jahren in Stufe 2, Stufe 4a nach4 Jahren in Stufe 3, Stufe 4b nach 3 Jahren in Stufe 4a, Stufe 5 nach 3 Jahren in Stufe 4b4400363035503200300027302330223021552065197018801710134047804090400036353380298024302305222021352040194018201368gruppen unter der erstenErfahrungsstufe, so wird automatischeine Zuordnung inStufe 2 vorgenommen, der danndie Höherstufung in Erfahrungsstufe3 zum 1.11.2008 folgt. Mitanderen Worten: zurzeit Beschäftigtekönnen nicht in dieErfahrungsstufe 1 eingestuftwerden.3. Wem nach altem BAT-<strong>Tarifvertrag</strong>in der Zeit bis zum31.10.2008 ein Bewährungsaufstiegzugestanden hätte, derbekommt diesen auch. Zudemerhalten alle Beschäftigten derEntgeltgruppen 3, 5, 6 und 8,die zum 1.11.2006 die Hälfte24932375228521852081199519351440ihrer Bewährungszeit zurückgelegthaben, den Bewährungsaufstieg,auch dann wennder Aufstieg nach dem31.10.2008 erreicht werdenwürde. <strong>Der</strong> Bewährungsaufstiegwird generell zu dem Zeitpunktwirksam, an dem er nach altemRecht (BAT) erreicht wordenwäre. Dabei gilt Folgendes:a) Beschäftigte der Entgeltgruppen3, 5, 6 und 8 werden beiErreichen des Bewährungsaufstiegsin die nächst höhereEntgeltgruppe des TV-L eingruppiert(z.B. von E5 nach E6) undwerden sofort der nächst höherenErfahrungsstufe zugeordnet.


) Beschäftigte der EntgeltgruppenE2 und E9 bis E15 erhaltenbei Erreichen desBewährungsaufstiegs den nachaltem Recht zustehenden Erhöhungsbetragals individuellenAusgleich (Zwischenstufe) bisDas LeistungsentgeltAb dem 1. Januar 2007 wird einLeistungsentgelt, d.h. eine Extra-Belohnung für besondere Leistungenzusätzlich zum normalen Tabellenentgelteingeführt. Zunächst wird ab2007 ein Gesamtvolumen von 1%der ständigen Monatsentgelte desVorjahres aller unter den Geltungsbereichdes TV-L fallenden Beschäftigtendes jeweiligen Arbeitgebers fürdas Leistungsentgelt zur Verfügunggestellt.Es besteht die Verpflichtung, diezum Erreichen der nächstenErfahrungsstufe.Aus all dem folgt: Die Überleitungvom alten zum neuen <strong>Tarifvertrag</strong>wird nach zwei Jahren mit dem sog.„Landesbeförderungstag“ am 1.112008 abgeschlossen, an dem alleLeistungsentgelte jährlich auszuzahlen..Nähere Regelungen über die Ausgestaltungdes Leistungsentgeltes werdenin landesbezirklichen Tarifverträgenvereinbart. Dabei kann über dastariflich festgelegte Leistungsentgelthinaus ein zusätzlich höheres Leistungsentgeltvereinbart werden. Ineinem landesbezirklichen <strong>Tarifvertrag</strong>kann auch vereinbart werden, dassdas Gesamtvolumen des Leistungsentgelteszusätzlich zur Jahres-<strong>Der</strong> <strong>Personalrat</strong> informiertV - LBeschäftigten aus ihrer individuellenZwischenstufe in die nächsthöhereErfahrungsstufe aufrücken.Einzelheiten der Überleitung werdenin einem eigenen Tarif-Vertrag-Überleitung(TV-Ü) festgehalten, der abernoch nicht existiert.sonderzahlung auf alle Beschäftigtengleichmäßig verteilt ausgeschüttetwird.Solange eine landesbezirkliche Regelungnicht zustande kommt, erhaltendie Beschäftigten mit demTabellenentgelt des Monats Dezemberab dem Jahr 2007 12% des fürden Monat September desselbenJahres jeweils zustehenden Tabellenentgeltsausgezahlt. Langfristig solldas Gesamtvolumen für das Leistungsentgeltauf 8% steigen.Hinweis: Es kann sein, dass eine Heirat vor dem 1.11.2006, die sich ja nach altem<strong>Tarifvertrag</strong> im Ortszuschlag (zumindest) finanziell positiv niederschlägt, im Zuge derÜberleitung in die neue Regelung zu einer Höhereinstufung zum 1.11.2008 führt. UnserTipp: Überprüfen Sie rechtzeitig Ihre Herzens- und Entgeltgruppen-Angelegenheiten,um mögliche Vorteile nicht zu verpassen. <strong>Der</strong> <strong>Personalrat</strong> kann hiernur eingeschränkt mithelfen..…Zuwendung(en)...<strong>Der</strong> alte <strong>Tarifvertrag</strong> sah, zumindestfür die Beschäftigten, die vor dem31.7.2003 einen Vertrag hatten, Urlaubs-und Weihnachtsgeld vor. <strong>Der</strong>neue <strong>Tarifvertrag</strong> ersetzt diese Zahlungendurch Jahressonder-zahlungen, die je nach Eingruppierungin die Entgeltgruppe unterschiedlichausfallen. Sie werden mitden Bezügen November 2006 erstmaligausgezahlt.Bei diesen Jahressonderzahlungenwird in der Zeit der Überleitung (s.o.)unterschieden zwischen Beschäftigtenmit einem Vertrag vor dem31.07.2003 und solchen, deren Vertragnach diesem Datum datiertist.Beschäftigte mit einem Vertragsbeginn vor dem 31.07.2003 erhaltenEntgeltgruppeE 1 bis E 8E 9 bis E 11E 12 bis E 13 ÜE 14 bis E 15Jahressonderzahlung95%80%50%35%des in den KalendermonatenJuli bis Septemberdurchschnittlich gezahltenmonatlichen EntgeltsDazu haben diese Beschäftigten im Juli 2006 nochdas bisher übliche Urlaubsgeld erhalten.5


<strong>Der</strong> <strong>Personalrat</strong> informiertV - LBeschäftigte mit einem Vertragsbeginn nach dem 31.07.2003 erhaltenJahrEntgeltgruppeSonderzahlungBemerkung laut TV-L2006Alle Entgeltgruppen63,96%Entsprechend der geltendenLandesregelung2007E 1 bis E 879,48%(95-63,96=31,04; Hälfeder Differenz wird den63,96% zugezählt)Hälfte der DifferenzbeträgezusätzlichE 9 bis E 1171,98%(80-63,96=16,04; Hälfeder Differenz wird den63,96% zugezählt)Hälfte der Differenzbeträgezusätzlich2008E 12 bis E 13 ÜE 14 bis E 15 Ü63,96%63,96%Keine Erhöhung, da dievorgeseheneJahressonderzahlungen (50%und 35%) unter der bisherigenGröße von 63,96% liegenGleiche Bedingungen wie Beschäftigte mit Vertragsbeginn vor dem 31.07.2003EinmalzahlungenDarüber hinaus wurden für die Jahre2006 und 2007 Einmalzahlungenvereinbart, deren erste mit der Überweisungder Löhne und Gehälter fürden Monat Juli 2006 bereits erfolgtist. Zwei weitere Einmalzahlungenerfolgen im Januar und September2007. Wie bei den Jahressonderzahlungensind auch diese Beträgenach den Entgeltgruppengestaffelt.noch mehr Geld... (I)Entgeltgruppen Juli 2006 Januar 2007 September 2007 SummeE 1 bis E 8E 9 bis E 12E 13 bis E 15 Ü150 Euro100 Euro50 Euro310 Euro210 Euro60 Euro450 Euro300 Euro100 Euro910 Euro610 Euro210 EuroLohnerhöhungnoch mehr Geld... (II)Im Angebot der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) an ver.di istauch festgehalten:„Die Beträge der Entgelttabelle werden (...) ab 1. Januar 2008 um 2,9%erhöht. (...) Die Beträge der Entgelttabelle werden dabei auf volle 5 Euroaufgerundet.“Dies entspricht einer Lohnerhöhung von ca. 3%6


<strong>Der</strong> <strong>Personalrat</strong> informiertV - LUnter der Internet-Adressehttp://www.tvoed-office.de/SID112.S8VafkTXMgQ/news(Berechnungsprogramme, rechte Seite)finden Sie eine Umrechungstabelle,mit deren Hilfe Sie erste Berechnungenzu Ihrer individuellen Überleitungin Ihre neue Entgeltgruppe vornehmen können.(Diese Umrechnung enspricht der Umrechnung für den Bund,für die Länder ist noch kein Programm verfügbar.)Bei Fragen helfen wir Ihnen gerne!Stell Dir vor, es ist Streik - und alle gehen hin!Fragen über Fragen: Ein Streik-Plädoyer aus gewerkschaftlicher SichtDie Erfahrungen des letzten Streikshaben (wieder einmal) deutlich gemacht,dass die Bereitschaft derUniversitätsbeschäftigten, sich an einemStreik zu beteiligen, minimal ist.Und wie so oft, wenn sich Frust einstellt,beginnt die Suche nach denUrsachen. Inzwischen liegt der Streikschon ein paar Wochen zurück, neueAuseinandersetzungen sind zwar absehbar,aber noch nicht in unmittelbarerNähe – Zeit und Distanz genugalso, sich zu diesem Thema einpaar Gedanken zu machen und denStreik „aufzuarbeiten“.Ausgangspunkt der Auseinandersetzungzwischen den Tarifparteien warder Versuch auf Seiten der Länder,den tariflosen Zustand fortzuschreiben,Lohn- und Gehaltserhöhungensowie Sonderzahlungen (Urlaubs-/Weihnachtsgeld)zu verhindernund gleichzeitig eine Erhöhungder Wochenarbeitszeit für alleflächendeckend durchzusetzen. DieGewerkschaften forderten dagegenu.a. eine Übernahme des TVöD auchfür die Landesbeschäftigten, und damiteine tarifliche Absicherung, sowieden Erhalt der 38,5 Stunden-Woche.Die Ergebnisse sind bekannt undkönnen in diesem Info nachgelesenwerden.Haben die Gewerkschaften das Ergebnisdank der Streikmaßnahmenerzielt? Müssten die Beschäftigtenohne den Streik jetzt 42 Stunden inder Woche arbeiten? Und hätte beieiner größeren Streikbeteiligung einbesseres Ergebnis erzielt werdenkönnen?Eins scheint klar: wenn der Streiketwas bewirkt hat, dann durch dieAktivitäten der Beschäftigten derAutobahnmeistereien, der Theater,der psychiatrischen Landeskrankenhäuser,aber wohl weniger durch dieAktionen der Universitätsbeschäftigten.Dies ist ein Armutszeugnis.Natürlich fallen einem sofort die Argumentedes „Produktionsausfalls“und der „unmittelbaren Wirkung“ ein:Wenn Müllwerker streiken, dann sinddie Folgen unmittelbar sichtbar. Gleichesgilt für Beschäftigte des Theaters(was ist eine Aufführung ohneBühnenbild?) oder der Autobahnmeisterei.Aber wenn Verwaltungsangestellteder Universität streiken?Da bleiben ein paar Akten liegen,oder?Das stimmt, so lange sich nur so wenigeBeschäftigte an den Aktionenbeteiligen (und die liegen gebliebeneArbeit womöglich mit Überstundennachgeholt wird), dies führt zum Ausgangspunktzurück.7


<strong>Der</strong> <strong>Personalrat</strong> informiertV - LSind die Konsequenzen, die sich auseinem tariflosen Zustand ergeben(keine Lohnerhöhung, kein UrlaubsundWeihnachtsgeld, willkürlicheArbeitszeiterhöhungen) so minimal,dass sich ein Aufstand nicht lohnt?Geht es uns so gut, dass uns dieseVerschlechterungen gar nicht treffen?Hat sich die Position, nach der manfroh sein müsse, dass man überhaupteine Stelle hat, so durchgesetzt, dasssie jegliche Aktionsbereitschaft untergräbt?Haben es die Gewerkschaftenversäumt, das Anliegen der Auseinandersetzungplausibel zu machen?Sind Maßnahmen wie Streik undArbeitsniederlegung überhaupt nochzeitgemäß und lösen Wendungen wie„für bessere Arbeitsbedingungenkämpfen“ nicht eher ein mitleidigesLächeln aus? Fragen über Fragen.Da es wenig Sinn macht (und auchnicht weiterhilft), den Beschäftigtenihre Trägheit vorzuwerfen, möchtenwir den zurückliegenden Streik einerselbstkritischen Analyse unterziehenund aus unserer Sicht mögliche Perspektivenaufzeigen.Streik ist das einzige, letztlich wirksameMittel in der Tarifauseinandersetzung,wenn Verhandlungen alleinnicht zum Ziel führen. Bis zum Beweisdes Gegenteils behält diese TheseGültigkeit. Bei der Analyse desletzten Streiks fällt auf, dass es denGewerkschaften nicht gelungen ist,wirksam gegen die in den Medienmassiv verbreitete Polemik „So vielAufwand für 18 Minuten?“ zu argumentieren.Es gab (und gibt) hier offensichtlichein Vermittlungsproblem.Erschwert wurde das Ganze durchden parallel stattfindenden Streik derUniklinikums-Ärzte, der eine sehrgroße und positive Resonanz in der8Öffentlichkeit fand, während derStreik im Öffentlichen <strong>Dienst</strong> von denMedien mehr oder weniger tot geschwiegenwurde. <strong>Der</strong> Arzt im weißenKittel ist im Kollektivbewusstseinanders verankert als der Verwaltungsangestellteim Öffentlichen<strong>Dienst</strong>, dem die Attribute „verstaubt“,„träge“ oder auch „faul“ nochimmer irgendwie anhaften. Die Vorstellung,von einem Arzt operiertwerden zu müssen, der seit 60 Stundenununterbrochen im <strong>Dienst</strong>ist, erzeugt weitaus mehr mitfühlendeBetroffenheit bei jedem Einzelnen,als der Gedanke, dass eine Bürokraftstatt 38,5 zukünftig 41 Stunden arbeitenmuss – das löst doch oft nurein mitleidiges (oder auch hämisches)Grinsen aus. Die Gewerkschaftenhatten also mit massiven Schwierigkeitenzu kämpfen bei dem Versuch,ihr berechtigtes Anliegen auch zu einemAnliegen aller Landes-Beschäftigtenzu machen.Was folgt daraus? Zunächst viel Arbeit.Und zwar auf beiden Seiten.Was wir brauchen, ist eine neueStreit- und Streik-Kultur. Bei denBeschäftigten müsste ein Prozess desUmdenkens einsetzen. Sich gegenverschlechterte Arbeitsbedingungenzu wehren, ist kein „Jammern aufhohem Niveau“ und auch kein Affrontgegenüber den Kolleginnen undKollegen ohne Arbeit. Sich für eineVerbesserung der Arbeitsbedingungeneinzusetzen, öffnet Perspektivenfür das eigene Selbstbewusstsein, dadie Erfahrung Raum greift, dass Veränderungendurch gemeinsame Aktionenmöglich sind. Sich für Verbesserungeneinzusetzen, öffnet auch Perspektivenfür die kommende Generationder Beschäftigten, deren Arbeitsbedingungenuns nicht egal sein dürfen.Und schließlich: verbesserteArbeitsbedingungen sind auch verbessertefinanzielle Bedingungen, undwer von den Beschäftigten sollte allenErnstes etwas dagegen haben?Und die Gewerkschaften? Siemüssten durch eine permanente undintensive Öffentlichkeitsarbeit gewerkschaftlicheStandpunkte vermitteln,um so mehr Beschäftigte zu erreichen.Dies betrifft sowohl die inunserem Fall universitätsinterne alsauch die allgemeine z.B. städtischeÖffentlichkeit. Zugegeben keine einfacheAufgabe vor dem Hintergrund,dass gewerkschaftliche Positionen in


den Medien nicht gerade wohlwollendvermittelt werden.Die Gewerkschaften müssen denBeschäftigten deutlich machen, dasssie etwas anzubieten haben. Die Mitgliederund Funktionäre der Gewerkschaftensollten ihre Anliegen nicht nurmit der oft anachronistisch wirkenden„Kampfbereitschaft“ vertreten, sondernmit viel mehr Begeisterung. Esreicht nicht aufzuzeigen, welche negativenFolgen eintreten, wenn dieVerhandlungen scheitern (Szenariendes Grauens lähmen eher als dass siemotivieren), sondern es muss deutlichwerden, welche Vorteile für jedenEinzelnen dabei herauskommen,wenn man sich für eine Sache engagiert.Es gilt also, auf breiter Ebene einenProzess der Veränderung und desUmdenkens in Gang zu setzen. <strong>Der</strong>Streik bleibt die ultima ratio, wenn<strong>Der</strong> <strong>Personalrat</strong> informiertV - LVerhandlungen scheitern. Er kannaber nur dann seine volle Wirkungskraftentfalten, wenn sich viele Beschäftigteder Universität beteiligen.Dass das möglich ist – den Beweissollten wir beim nächsten Mal antreten!AusblickDie jetzt erzielten Tarif-Ergebnissesind frühestens zum 31.12.2007kündbar. Dies bedeutet eine Garantiefür die Vereinbarungen zur Arbeitszeit,zu den Einmal- und Sonderzahlungensowie zur Lohnerhöhung zum1.1.2007, wie oben dargestellt. Dasheißt aber auch, dass dieArbeitgeberseite, da sie nachdrücklichauf diesem Kündigungszeitpunktinsistiert hat, versuchen wird, dasjetzt nicht Erreichte im Jahr 2008umzusetzen: längere Arbeitszeiten,Streichung von Sonderzahlungen,keine realen Lohnerhöhungen, etc.Wir müssen uns auch darüber im Klarensein, dass wir dann nicht mehr mitder Hilfe der anderen Beschäftigtenim Öffentlichen <strong>Dienst</strong> rechnen können.Diejenigen, die früher auch füruns aktiv geworden sind und denenwir in der Vergangenheit oft unsereLohnerhöhungen zu verdanken hatten– Müllwerker, Straßenbahnfahrer/innenetc. – haben inzwischen einenanderen <strong>Tarifvertrag</strong>, der mit demTV-L wenig zu tun hat. Wir sind alsoauf uns selbst gestellt, das ist aucheine Chance!Für uns Beschäftigte bleibt also nichtsehr viel Zeit um zu überlegen, wiewir uns öffentlichkeitswirksam undnachdrücklich gegen neue Zumutungender Arbeitgeber wehren können.Diese Zeit aber sollten wir nutzen,damit die nächste Auseinandersetzung,und die kommt ganz bestimmt ,auch wieder ein erfolgreiches Endefinden wird!9


<strong>Der</strong> <strong>Personalrat</strong> informiertV - LAls Beispiel für die vielen neuen Tarifverträge, die im Zuge der Umstellung vom BAT bzw. MTArb auf denTV-L abgeschlossen werden müssen, veröffentlichen wir hier den „<strong>Tarifvertrag</strong> über Einmalzahlungen fürdie Jahre 2006 und 2007“, den die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL)und die Gewerkschaft ver.di abgeschlossen haben.<strong>Tarifvertrag</strong>über Einmalzahlungenfür die Jahre 2006 und 2007vom 8. Juni 2006§ 1Geltungsbereich(1) Dieser <strong>Tarifvertrag</strong> gilt für Beschäftigte, die unter den Geltungsbereich eines der nachstehenden Tarifverträgea) Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT),b) <strong>Tarifvertrag</strong> zur Anpassung des Tarifrechts – Manteltarifliche Vorschriften – (BAT-O),c) Manteltarifvertrag für Arbeiterinnen und Arbeiter des Bundes und der Länder (MTArb),d) <strong>Tarifvertrag</strong> zur Anpassung des Tarifrechts für Arbeiter an den MTArb (MTArb-O),e) Manteltarifvertrag für Auszubildende (Mantel-TV Azubi),f) Manteltarifvertrag für Auszubildende (Mantel-TV Azubi-O),g) <strong>Tarifvertrag</strong> zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Schülerinnen/Schüler, die nach Maßgabe desKrankenpflegegesetzes oder des Hebammengesetzes ausgebildet werden (Mantel-TV Schü),h) <strong>Tarifvertrag</strong> zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Schülerinnen/Schüler, die nach Maßgabe desKrankenpflegegesetzes oder des Hebammengesetzes ausgebildet werden (Mantel-TV Schü-O),i) <strong>Tarifvertrag</strong> über die Regelung der Arbeitsbedingungen der Praktikantinnen/Praktikanten (TV Prakt),j) <strong>Tarifvertrag</strong> über die Regelung der Arbeitsbedingungen der Praktikantinnen/Praktikanten (TV Prakt-O)fallen oder die ab dem 1. November 2006 unter den Geltungsbereich des <strong>Tarifvertrag</strong>es für den öffentlichen<strong>Dienst</strong> der Länder (TV-L) fallen, einschließlich der zuvor unter die Buchstaben e bis j fallenden Beschäftigten.(2) § 2 dieses <strong>Tarifvertrag</strong>es gilt nicht für Ärztinnen/Ärzte, Zahnärztinnen/Zahnärzte und Psychiaterinnen/Psychiater,die an einer Universitätsklinik überwiegend Aufgaben in der Patientenversorgung wahrnehmen.§ 2Einmalzahlung(1) Die unter § 1 Abs. 1 Buchst. a bis d fallenden Beschäftigten erhalten folgende Einmalzahlungen:a) Mit den Bezügen für Juli 2006 werden in den Vergütungs- / Lohngruppen150 Euro: VergGr. X bis Vc, 100 Euro:VergGr. Kr. I bis Va,LohnGr. 1 bis 8a50 Euro: VergGr. IIa (ohne Aufstieg aus VergGr. III),VergGr. Ib bis IVergGr. Vb bis III,VergGr. IIb,VergGr. IIa nach Aufstieg aus VergGr. IIIund künftiger Zuordnungzur E 12,VergGr. Kr. VI bis XIII,LohnGr. 9als Einmalzahlung ausgezahlt.10


) Mit den Bezügen für Januar 2007 werden in den Entgeltgruppen<strong>Der</strong> <strong>Personalrat</strong> informiertV - LE 1 bis E 8E 9 bis E 12E 13 bis E 15als Einmalzahlung ausgezahlt.310 Euro210 Euro60 Euroc) Mit den Bezügen für September 2007 werden in den EntgeltgruppenE 1 bis E 8E 9 bis E 12E 13 bis E 15als Einmalzahlung ausgezahlt.450 Euro300 Euro100 Euro(2) Den unter § 1 Abs. 1 Buchst. e bis j fallenden Beschäftigten werden mit den Bezügen für die Monate Juli 2006,Januar 2007 und September 2007 jeweils 100 Euro als Einmalzahlung ausgezahlt.(3) Abweichend von Absatz 1 Buchst. b und Absatz 2 kann die Einmalzahlung für Januar 2007 auch im Jahr 2006gezahlt werden.(4) Voraussetzung für den Anspruch auf die Einmalzahlung ist ein Entgeltanspruch (Vergütung/Lohn/Entgelt, Urlaubsvergütung/Urlaubslohn/Urlaubsentgeltoder Krankenbezüge) der/des Beschäftigten für mindestens einen Tag imjeweiligen Zahlungsmonat. Dies gilt auch für Kalendermonate, in denen nur wegen der Höhe der Barleistungendes Sozialversicherungsträgers Krankengeldzuschuss nicht gezahlt wird. Die Einmalzahlung wird auch gezahlt,wenn eine Beschäftigte wegen der Beschäftigungsverbote nach § 3 Abs. 2 und § 6 Abs. 1 des Mutterschutzgesetzesfür den jeweiligen Zahlungsmonat keine Bezüge erhalten hat.(5) Teilzeitbeschäftigte erhalten den Teilbetrag der Einmalzahlung, der dem Verhältnis der mit ihnen im Zahlungsmonatvereinbarten durchschnittlichen Arbeitszeit zu der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit eines entsprechendenVollbeschäftigten entspricht. Maßgebend sind jeweils die Verhältnisse am 1. des Zahlungsmonats.(6) Die Einmalzahlung ist bei der Bemessung sonstiger Leistungen nicht zu berücksichtigen.§ 3Erhöhung der Tabellenentgelte im Jahr 2008Die Beträge der ab 1. November 2006 maßgebenden Entgelttabelle werden im Tarifgebiet West ab 1. Januar 2008um 2,9 v.H. erhöht. Die Erhöhung gilt im Tarifgebiet Ost ab 1. Mai 2008. Die Beträge der Entgelttabelle werdendabei auf volle 5 Euro aufgerundet.§ 4In-Kraft-TretenDieser <strong>Tarifvertrag</strong> tritt am 1. Juli 2006 in Kraft. Abweichend von Satz 1 tritt § 3 für das Tarifgebiet West am 1.Januar 2008 und für das Tarifgebiet Ost am 1. Mai 2008 in Kraft.11


<strong>Der</strong> <strong>Personalrat</strong> informiertV - LTheaterabonnement - Betriebsmiete 2006/2007Auch in diesem Jahr haben Sie die Möglichkeit, als Beschäftigte der Universität ermäßigte Eintrittskartenfür das Freiburger Theater über das <strong>Personalrat</strong>sbüro zu erwerben (Betriebsmiete). Mit derBetriebsmiete erhalten Sie eine Preisermäßigung von teilweise über 30 % im Theater.Folgende Platzarten stehen je Karte (10 Vorstellungen) zur Auswahl:Platzart I:Platzart II:Platzart III:Platzart IV:Platzart V:290,- Euro243,- Euro190,- Euro160,- Euro119,- EuroMit der Betriebsmiete haben Sie freie Wahl der Vorstellungen (Musiktheater, Schauspiel, Tanztheater,Sinfoniekonzert, Kleines Haus). Betriebsmiete bedeutet keine automatische Platzreservierung (wie beimAbonnement). Unabhängig von der Platzart können Sie natürlich für jede Vorstellung neu entscheiden,wo Sie sitzen wollen. Bei Plätzen höherer Kategorie zahlen Sie dann einfach den ermäßigten Differenzbetragauf. Bei Plätzen niedrigerer Kategorie erhalten Sie allerdings nichts erstattet.Achtung: Beachten Sie die detaillierten Informationen mit den exakten Konditionen des Theaters. DieseInfos vom Theater halten wir für Sie im <strong>Personalrat</strong>sbüro bereit!Zudem finden Sie genauere Informationen und einen Bestellschein auf den Web-Seiten des <strong>Personalrat</strong>sunter „Beratung&Service“Hinweise zum aktuellen Theaterprogramm finden Sie auf den Seiten des Freiburger Theaters unterhttp://www.theater.freiburg.de/12

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