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Preisliste 2013 - TH-Niess

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Allgemeine VertragsbedingungenI. 1. Für alle Verträge und sonstigen Rechtsbeziehungengelten nur unsere nachstehenden Bedingungen. Bedingungendes Kunden, die mit unseren Bedingungen inWiderspruch stehen, gelten nur, wenn wir uns ausdrücklichund schriftlich damit einverstanden erklärt haben,nicht aber, wenn wir sie lediglich stillschweigend hingenommenhaben.2. Die Rechte des Kunden sind ohne unsere Zustimmungnicht übertragbar. Mündliche oder fernmündlicheNebenabreden oder sonstige Abweichungen haben nurGültigkeit, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wordensind.II. 1. Unsere Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart,ab Werkslager Deutschland, zuzüglich gesetzlicherMehrwertsteuer. Auch wenn frachtfreie Lieferungvereinbart ist, sind wir berechtigt, die Lieferung unfrankiertvorzunehmen. Die Fracht ist dann vom Empfängervorzulegen und bei der Bezahlung der Rechnung in Abzugzu bringen.2. Unsere Preise unterliegen einem Mindestauftragswertin Höhe von 100,- € (Netto). Bei Unterschreitungdieses Mindestauftragswertes berechnen wir eine Bearbeitungsgebührin Höhe von 25,- €.3. Liegt der vorgesehene Liefertermin später als 4 Monatenach Vertragsabschluss, so ist eine Preiserhöhungstatthaft, wenn sie auf Umständen beruht, dieerst nach Vertragsschluss eingetreten sind und dienicht vorhersehbar waren; die Preiserhöhung musssich im Rahmen der veränderten Umstände halten.III. 1. Die Verpackung wird, wenn im Angebot oder derAuftragsbestätigung nicht anders vereinbart, besondersberechnet. Die Rücknahme der Verpackung sowie dieGutschrift eines Teilbetrages erfolgt nur dann, wenndies im Angebot oder der Auftragsbestätigung ausdrücklichfestgelegt wird.2. Soweit eine von uns erbrachte, aber nicht angenommeneLieferung durch höhere Gewalt oder durch schuldhaftesVerhalten Dritter oder des Kunden beschädigtoder zerstört wird, sind wir zur Neuerstellung unsererLeistung nicht verpflichtet, behalten aber alle vereinbartenEntgeltansprüche.IV.Der Versand erfolgt in allen Fällen auf Gefahr des Empfängers.Dies gilt auch dann, wenn die Ware nicht vomErfüllungsort, sondern von einem anderen Lieferwerkoder Auslieferungslager aus erfolgt.V. 1. Wir sind berechtigt, die vereinbarte Lieferzeit beiVerzögerungen in angemessenen Grenzen zu überschreiten.Die Lieferzeit beginnt, sobald sämtlicheEinzelheiten der Ausführung klargestellt und beideTeile über alle Bedingungen des Auftrages einig sind.Teillieferungen sind zulässig.2. Von uns nicht zu vertretende Umstände, die zu einerVerzögerung der Lieferung oder Leistung führen,einschließlich unverschuldeter Betriebsstörungenjeder Art, unverschuldeter Mängel an Roh- und Betriebsstoffen,Lieferverzögerungen unserer Zulieferer,insbesondere im Falle der höheren Gewalt (Krieg,Streik, Feuer, behördliche Anordnung, Transporthindernisse),führen zu einer angemessenen Verlängerungder Lieferfristen.VI. 1. Wir gewährleisten, dass die Produkte frei von Fabrikations-und Materialmängeln sind! Die Gewährleistungsfristbeträgt 12 Monate und beginnt mit demLieferdatum, im Falle des § 13 BGB beträgt die Gewährleistungsfrist2 Jahre.2. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestensjedoch innerhalb einer Woche nach Eingang des Liefergegenstandesschriftlich anzuzeigen. Ist der BestellerKaufmann, so hat er auch alle sonstigen Mängel(erkennbare oder verdeckte Mängel) unverzüglichnach der Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Mängel,die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieserFrist nicht entdeckt werden können, sind nach Entdeckunginnerhalb eines Jahres schriftlich anzuzeigen.Transportschäden werden nur anerkannt, wennein Schadensprotokoll des Frachtführers vorliegt.3. Bei begründeten Mängelrügen sind wir zur Nachbesserungoder zur kostenlosen Ersatzlieferung verpflichtet.Wandlung, Minderung oder Schadenersatzsind - außer im Fall groben Verschuldens - ausgeschlossen.Bei Fehlschlagen der Nachbesserungoder der Ersatzlieferung kann der Besteller nachseiner Wahl Herabsetzung der Vergütung verlangenoder vom Vertrag zurücktreten. Auch wegen Folgeschädenkann der Besteller Schadenersatz nur imFalle groben Verschuldens verlangen.4. Konstruktions- und Formänderung des Liefergegenstandes,die dessen Wert erhöhen oder unberührtlassen, rechtfertigen dann nicht die Ablehnung desLiefergegenstandes durch den Besteller; wenn dieAbweichung die beabsichtigte Verwendung (Weiterverkauf,betrieblicher Gebrauch, etc.) nicht beeinträchtigen.Alle Daten, Maß-, Farb- und Gewichtsangabenverstehen sich mit den handelsüblichenToleranzen.45

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