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076 Umweltbericht 04-04-11 - Stadt Zwickau

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Bebauungsplan Nr. <strong>076</strong> - <strong>Umweltbericht</strong>Ein 5 m breiter Feldgehölzsstreifen ist 3-reihig anzulegen, zu entwickeln und zu unterhalten.Arten s. Artenliste3.2.1 Anpflanzungsfläche A2Eine gewässerbegleitende Initialpflanzung im Graben- und Randbereich derÜberflutungsfläche ist anzulegen zu entwickeln und zu unterhalten.Die Überflutungsfläche ist als extensiv bewirtschaftete Feuchtwiese zu entwickeln.4. Festsetzungen von Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Naturund Landschaft. (§ 9 Abs. 1 Ziff. 20 und Abs. 1a BauGB)4.1 Der vorhandene wertvolle Vegetationsbestand - Ufervegetation an den Teichen und amWeißenborner Bach, hier auch mit Erosionsschutzfunktion - sind in ihrerArtenzusammensetzung zu erhalten, zu schützen und entsprechend des Standortpotentialszu entwickeln.4.1.1 Entlang der Südseite des unteren (östlichen) Teiches ist ein ca. 30 cm hoher Erdwallals Schutz gegen Nährstoff- und Bodeneintrag aus der landwirtschaftlichen Nutzflächeanzulegen4.1.2 Der Offenlandbereich zwischen Teichen und Baugebiet ist als extensive Wiesen- bzw.Weidefläche zu entwickeln und zu pflegen, ehemaliges Ackerland ist zu begrünen und mitgeeigneten Pflegemaßnahmen auszumagern. Darüber hinaus ist in diesem Areal eineFeldgehölzhecke gemäß Planeintrag anzulegen.4.2 Gewässerbegleitende Verbindung zwischen Libellenteichen und Weißenborner Bach4.2.1 Die Maßnahmen werden als Kompensation für die durch die Bebauung erfolgendenEingriffe in den Natur- und Landschaftshaushalt festgesetzt.4.2.2 Der gesamte Bereich ist extensiv als offene Fläche mit gewässerbegleitendenPflanzungen und naturnah angelegtem Bachlauf zu entwickeln:4.2.3 Im Bereich des neuen Bachlaufs sind gewässerbegleitend standortgerechtePflanzungen von Bäumen und Sträuchern sowie Röhrichtvegetation als Initialpflanzungeinzubringen, zu entwickeln und zu schützen (Arten s. Artenliste).4.3.4 Der Eingriff in die Uferböschung des Weißenborner Baches bei der Herstellung derAnbindung des neuen Bachlaufes ist zu minimieren, erosionsgefährdete Bereiche sind mitingenieurbiologischen Maßnahmen zu sichern.4.3.5 Für die Gewässerwartung notwendige Wege sind wasserdurchlässig mitsandgeschlämmter Decke oder Schotterrasen auszubilden.5. ArtenlisteFeldgehölzstreifen, Anpflanzungsfläche A1ArtMindestqualitätAcer campestre (Feld-Ahorn) Hei 100-150 cmBetula pendula (Birke) H STU 14-16 cm6


Bebauungsplan Nr. <strong>076</strong> - <strong>Umweltbericht</strong>Hei 100-150 cmPrunus avium (Vogel-Kirsche) H STU 14-16 cmSorbus aucuparia (Eberesche) H STU 14-16 cmCrataegus monogyna (Eingriffeliger Weißdorn) Str. 60-100 cmCorylus avellana (Strauch-Hasel) Str. 60-100 cmMalus sylvestris (Holzapfel) H STU 14-16 cmSalix caprea (Salweide) Str. 60-100 cmRosa canina (Hunds-Rose) Str. 60-100 cmViburnum opulus (Wasser-Schneeball) Str. 60-100 cmSambucus nigra (Schwarzer Holunder) Str. 60-100 cmSambucus racemosa (Roter Holunder)Str. 60-100 cmEntwässerungsmulde und Überflutungfläche, Anpflanzungsfläche A2Prunus padus (Trauben-Kirsche) Hei 100-150 cmSalix alba (Silber-Weide) Hei 100-150 cmSalix caprea (Salweide) Hei 100-150 cmSalix cinerea (Grau-Weide) Str. 60-100 cmIm unmittelbaren Gewässerrandbereich auch:Ruten, SteckhölzerSalix viminalis (Korb-Weide) Str. 60-100 cmRöhrichtvegetation:Blutweiderich (Lythrum salicaria) BallenpflanzeIgelkolben (Sparganium erectum) BallenpflanzeWasseriris (Iris pseudacorus) BallenpflanzeSumpfsegge (Carex acutiformis) BallenpflanzeRohrkolben (Typha angustifolia) BallenpflanzeTeichsimse (Scirpus lacustris) BallenpflanzeGewässerbegleitende Verbindung zwischen Libellenteichen und Weißenborner BachZusätzlich zu A2Alnus glutinosa (Schwarz-Erle) Hei 100-150 cmH STU 14-16 cmFraxinus excelsior (Esche) H STU 14-16 cmRhamnus frangula (Faulbaum) Str. 60-100 cmSalix sp. (als Kopfweide geschnitten) (Bruch-Weide)Röhrichtvegetation:Rohrglanzgras (Phalaris arundinacea) Ballenpflanze1.10 Wasserflächen und Flächen für die Wasserwirtschaft, den Hochwasserschutz und dieRegelung des Wasserabflusses(§ 9 Abs. 1 Nr. 16 BauGB)Libellenteiche:Die Libellenteiche sind Bestandteil des Landschaftsschutzgebietes „Weißenborner Wald“Außerdem stellen sie ein geschütztes Biotop nach § 26 (1) SächsNatSchG dar. Sie dürfendurch die Baumaßnahmen nicht beeinträchtigt werden,7


Bebauungsplan Nr. <strong>076</strong> - <strong>Umweltbericht</strong>Neuer Bachlauf:Der Bachlauf von den Libellenteichen zum Weißenborner Bach wird im Zuge derWiederöffnung / Renaturierung des vormals verrohrten Bachlaufes entsprechend Planeintragneu geschaffen. Ausbauquerschnitte und Einbindepunkte werden in einemWasserrechtlichen Verfahren parallel zum Bebauungsplanverfahren erarbeitet. Zur Pflegeund Unterhaltung wird entlang des Bachlaufes ein ca. 2,50 m breiter Schotterweg(Schotterrasen) angelegt, welcher ein Wegerecht zu Gunsten der <strong>Stadt</strong> <strong>Zwickau</strong> erhält.Westliche EntwässerungsmuldeDie an der westlichen Gebietsgrenze zu schaffende Entwässerungsmulde, welche in Nord-Süd-Richtung verläuft, dient dem Hochwasserschutz. Dem Baugebiet gegebenenfallsbreitflächig zufließende Wassermassen werden somit abgefangen und auf eine sichanschließende Retentionsfläche geleitet. Am nordöstlichen Ende dieser Retentionsflächewird das überschüssige Wasser in einem Einlaufbauwerk gefasst und in einemRegenwasserkanal dem neuen Bachlauf zugeführt. Dieser Regenwasserkanal verläuft,ausgehend vom Einlaufbauwerk in der privaten Grünfläche, im Privatweg sowie letztendlichin Bereich der Erschließungsstraße. Der Kanal wird nach Fertigstellung in dieRechtsträgerschaft der Wasserwerke überführt.Zur Pflege und Unterhaltung wird entlang des Fanggrabens ebenfalls ein ca. 2,50m breiterSchotterweg (Schotterrasen) angelegt.2. Bauordnungsrechtliche FestsetzungenDachform: Es sind nur Satteldächer (SD) und Walmdächer (WD) entsprechendPlaneintrag (Nutzungsschablone) zulässig.Dachneigung: Die Dächer müssen eine Dachneigung entsprechend Planeintrag(Nutzungsschablone) besitzen.Einfriedung: Die Höhe der Einfriedung darf 1,40 m nicht überschreiten.Für die vier Baufelder ist jeweils eine Grundflächenzahl von 0,4 (d. h. Überbauung von max.40 %) und offene Bauweise festgelegt. Für alle Baufelder (WA 1-4) sind maximal 2Vollgeschosse und maximal 6 m Traufhöhe vorgesehen.1.4 Derzeitige Nutzung und historische EntwicklungEin Teilbereich des Geltungsbereiches im Nord-Westen ist bereits mit Wohnhäusern bebaut.Die Erschließung erfolgt von der Crimmitschauer Straße über die Horst-Hofmann-Straße, dieim Geltungsbereich mit einem Wendehammer endet. Hier soll die zukünftigeVerkehrserschließung anbinden.Der südliche Teil des Geltungsbereiches umfasst die beiden nördlichen Libellenteiche unddie dazugehörige Ufervegetation. Zwischen der bebauten Fläche und den Libellenteichenbefindet sich derzeit eine zum Teil vernässte Sukzessionsfläche.Weißenborn ist ein <strong>Stadt</strong>teil von <strong>Zwickau</strong> mit Wohnfunktion. Die verschiedenen Villen mitzum Teil parkartigen Gärten beweisen, dass der <strong>Stadt</strong>teil auch in historischer Hinsicht alsbevorzugte Wohnlage geschätzt wurde. Dies hat vor allem auch mit seiner lokalklimatischgünstigen geographischen Lage westlich des <strong>Stadt</strong>zentrums und von Industriestandortensowie der <strong>Stadt</strong>randlage in unmittelbarer Nähe zu unbesiedelten, zum Teil bewaldetenBereichen zu tunAufgrund der leistungsfähigen Böden wird außerhalb der besiedelten Bereiche intensiveLandwirtschaft betrieben.8


Bebauungsplan Nr. <strong>076</strong> - <strong>Umweltbericht</strong>1.5 NaturraumGroßräumlich gehört das Baugebiet zum Naturraum Erzgebirgsbecken.Das Erzgebirgsbecken als Teil des zur sächsischen Gefildezone überleitendenErzgebirgsvorlandes bestimmt den nördlichen Bereich der Region Südwestsachsen.Das durchschnittliche Höhenniveau des Erzgebirgsbeckens beträgt etwa 300 m.Kennzeichnend für das Erzgebirgsbecken sind die Sedimentgesteine und Vulkanite desRotliegenden. Durch Verwitterung der wenig widerstandsfähigen Sedimentgesteine entstandder Beckencharakter des Landschaftsraumes, der vor allem im Bereich der ausgedehntenTalweitung der <strong>Zwickau</strong>er Mulde deutlich hervortritt.Als mehrstufiges Terrassensystem begleiten pleistozäne Kies- und Sandablagerungen dieFlußläufe.Charakteristisch ist neben einer hohen Taldichte die durch eiszeitliches Bodenfließenbedingte Asymmetrie der Täler. Die flacheren nord- und ostexponierten Hänge derSeitentäler sind durch Lößaufwehungen gekennzeichnet. Der Anteil der schwerpunktmäßigim Norden des Gebietes verbreiteten Lößderivatböden geht mit zunehmender Höhenlagezurück. Insgesamt dominieren Braunerden - bei geringer Hangneigung meist alsBraunstaugleye oder Staugleye - sowie Auenböden. Mit ihrem Nährstoffreichtumstellen die Böden des Erzgebirgsbeckens die wertvollsten Agrarstandorte derRegion Südwestsachsen dar.Begrenzt ist die Ergiebigkeit des Wasserdargebotes. Die in den Sand- und Schotterkörpernder Talauen vorhandenen Grundwasservorkommen decken den Bedarf desbevölkerungsreichen Gebietes nur zum Teil. Starke Industrialisierung und hoheEinwohnerdichte führten darüber hinaus zu einer erheblichen Belastung der Fließgewässer.Die hohe Bodenfruchtbarkeit des Erzgebirgsbeckens bildet die Grundlage einerumfassenden und intensiven landwirtschaftlichen Nutzung. Weite Bereiche sindausgesprochen waldarm. Der Werdauer und der Weißenborner Wald, Schäbigt- undHarthwald sowie das Waldgebiet östlich Ortmannsdorf sind als die größtenzusammenhängenden Wälder im betrachteten Gebiet von besonderer ökologischerBedeutung und hohem Erholungswert. <strong>11</strong>.6 Übergeordnete ZieleDie Reduzierung auf 16 Einfamilienhaus-Standorte folgt den Forderungen und Beschlüssenzur <strong>Stadt</strong>entwicklung und <strong>Stadt</strong>planung im SEKo <strong>Zwickau</strong> 2020 sowie des 2. Vorentwurfesdes FNP (09/2007). Durch die Zurücknahme der Wohndichte und der Höhe der Bebauungdes ursprünglichen Bebauungsplanes sowie dem geplanten Grünzug bildet das neueBaugebiet einen Abschluss der Wohnbebauung zur freien Landschaft hin.Im Entwurf zum Flächennutzungsplan mit Stand Januar 20<strong>11</strong> wird die Fläche alsWohnbaufläche dargestellt.Der Landschaftsplan von 1996 sieht die Renaturierung von verrohrten Gewässern,verbunden mit einer gleichzeitigen Bepflanzung der Ufer mit bachbegleitendem naturnahemGrün vor. Außerdem soll vor allem bei geplanten Baugebieten die Entsorgung unbelasteterRegenwässer in die natürliche Vorflut bzw. über Versickerungssysteme ins Grundwasserangestrebt werden.1.7 Schutz nach DenkmalrechtIm Geltungsbereich des Bebauungsplanes gibt es keine Kultur- oder Bodendenkmale.1 Fachbeitrag Landschaftsrahmenplan zum Regionalplan Südwestsachsen, S. 6, Stand März 20079


Bebauungsplan Nr. <strong>076</strong> - <strong>Umweltbericht</strong>1.8 Schutz nach NaturschutzrechtDer Geltungsbereich schließt Flächenanteile des Landschaftsschutzgebietes „WeißenbornerWald“ ein. Das betrifft den südlichen Teil des Bebauungsplangebietes mit den Teichen aufeiner Fläche von ca. 6.600 m². Innerhalb dieses Bereiches sind die Libellenteiche alsgeschütztes Biotop nach §30 BNatSchG in Verbindung mit §26 SächsischesNaturschutzgesetz eingestuft. In Biotopen, die unter diesen Paragraphen fallen, sind alleMaßnahmen, die zu ihrer Zerstörung oder sonstigen erheblichen oder nachhaltigenBeeinträchtigungen führen können, verboten.Die Libellenteiche zählen zu den unter §30 (2) Ziff.1 BNatSchG genannten, naturnahen,stehenden Kleingewässern und deren Ufervegetation. Dieser Biotoptyp ist in ganz Sachsenverbreitet, jedoch stark im Rückgang begriffen und häufig beeinträchtigt, z. B. durchangrenzende landwirtschaftliche Nutzung.Im Erzgebirgsbecken zählen naturnahe Stillgewässer zu den Schwerpunkten desNaturschutzes. 2Das Landschaftsschutzgebiet „Weißenborner Wald“ ist das flächenmäßig größteLandschaftsschutzgebiet von <strong>Zwickau</strong> und umfasst zum großen Teil Waldflächen. Da es eineder größten zusammenhängenden Waldbestände im Umfeld der <strong>Stadt</strong> stellt, hat es einewichtige Bedeutung als Naherholungsgebiet. Die Waldflächen werden forstwirtschaftlichgenutzt und sind stark durchsetzt mit naturnahen Quellbereichen und kleinenFließgewässern.Der Schutzzweck für das Landschaftsschutzgebiet wird wie folgt definiert 3 :§ 3 SchutzzweckAbs.1Zweck des Landschaftsschutzgebietes ist die Erhaltung des Waldes und dessen Böden alsLebensgemeinschaft, die gleichzeitig den biozentrischen Belangen des Arten- undBiotopschutzes als auch den anthropozentrischen Waldfunktionen, wie naturschonenderHolzproduktion und den Bedürfnissen nach Erholung und Entspannung, nachhaltig gerechtwird.Abs. 2Die Festsetzung des Landschaftsschutzgebietes dient unter den Aspekten der Erhaltungoder Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts, insbesondere derErhaltung typischer Lebensraumstrukturen, folgenden Zwecken:1. Erhaltung des Waldes und der mit ihm funktional und räumlich verbundenen Flächenals dynamisches Ökosystem mit all seinen charakteristischen Eigenarten undProzessen sowie allen seinen Raum-Zeit-Phasen;2. Wiederentwicklung repräsentativer Areale mit standortstypischenWaldgesellschaften als Voraussetzung für eine stabile Waldentwicklung;3. Sicherung des Waldes vor fortschreitender Erschließung, Fragmentierung undIsolation;4. Erhaltung der Artenvielfalt durch gestalterischen Waldbau und Sicherung vonwichtigen Habitatrequisiten, wie z. B. Höhlenbäume, Totholz,Vegetationsschichtung;5. Dem nachhaltigen Schutz diverser Waldböden und ihrer Entwicklung als Grundlageder Wälder und ihrer unterschiedlichen Lebensgemeinschaften.2 Fachbeitrag Landschaftsrahmenplan zum Regionalplan Südwestsachsen, S. 7, Stand März 20073 Verordnung der kreisfreien <strong>Stadt</strong> <strong>Zwickau</strong> zur Festsetzung des Landschaftsschutzgebietes„Weißenborner Wald“, <strong>Zwickau</strong> 07/9810


Bebauungsplan Nr. <strong>076</strong> - <strong>Umweltbericht</strong>Abs. 3Die Festsetzung des Landschaftsschutzgebietes dient unter den Aspekten der Erhaltung derVielfalt, Eigenart und Schönheit des Landschaftsbildes folgenden Zwecken:1. Schutz der abwechslungsreichen Vielfalt an Klein- und Kleinsthabitaten innerhalbund am Rande des Waldes, wie Wegraine, Säume, Waldwiesen, Talauen, Teicheund Quellbereiche vor Nutzungsänderungen und -intensivierungen;2. Sicherung des Waldes als Ansatzpunkt und Basis für den Biotopverbund zubenachbarten Waldgebieten und für die Entwicklung eines geschlossenen grünenSiedlungsverbandes um <strong>Zwickau</strong>;3. Sicherung und Förderung eines vielschichtigen Waldaufbaus.Abs. 4Die Festsetzung des Landschaftsschutzgebietes dient unter dem Aspekt der Sicherung desErholungswertes der Landschaft insbesondere folgenden Zwecken:1. Sicherung des Waldes in einem waldarmen Umfeld als Erholungsinsel der<strong>Stadt</strong>bevölkerung;2. Sicherung des Waldes als Gebiet zur Naturerfahrung und Entspannung für dieBevölkerung verdichteter Siedlungsräume.Weiterhin sind folgende Verbote definiert 4 :§ 4 VerboteIn dem Landschaftsschutzgebiet sind alle Handlungen verboten, die den Charakter desGebietes verändern oder dem besonderen Schutzzweck zuwiderlaufen, insbesondere wenndadurch1. der Naturhaushalt geschädigt,2. die Nutzungsfähigkeit der Naturgüter nachhaltig gestört,3. eine geschützte Flächennutzung auf Dauer geändert,4. das Landschaftsbild nachhaltig geändert oder die natürliche Eigenart der Landschaft aufandere Weise beeinträchtigt oder5. der Naturgenuss oder der besondere Erholungswert der Landschaft beeinträchtigt wird.Das nächstgelegene, nach Richtlinie 92/43/EWG (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie - FFH -NATURA 2000) vorgeschlagene Gebiet 'Mittleres <strong>Zwickau</strong>er Muldetal' (2E) befindet sich zueinem Teil im Norden der <strong>Stadt</strong> <strong>Zwickau</strong> (nördliche Gemarkungsgrenze) in ca. 2,5 kmEntfernung vom Planungsgebiet. Es ist davon auszugehen, dass die Planung keineKonsequenzen für das Schutzgebiet hat.Im <strong>Stadt</strong>gebiet von <strong>Zwickau</strong> befindet sich kein Europäisches Vogelschutzgebiet.1.9 Schutz nach WasserrechtIm Geltungsbereich befindet sich kein ausgewiesenes Trinkwasserschutzgebiet .4 Verordnung der kreisfreien <strong>Stadt</strong> <strong>Zwickau</strong> zur Festsetzung des Landschaftsschutzgebietes„Weißenborner Wald“, <strong>Zwickau</strong> 07/98<strong>11</strong>


Bebauungsplan Nr. <strong>076</strong> - <strong>Umweltbericht</strong>2 Beschreibung u. Bewertung der schutzgutbezogenen Ausprägungen2.1 Schutzgut MenschFür den Menschen sind vor allem die Aspekte des Wohnens, der Erholung undwirtschaftliche Faktoren von Belang.Es gibt innerhalb des Geltungsbereiches bereits mehrere Wohngebäude, die durch eineStichstraße von der Crimmitschauer Straße aus erschlossen sind.Die vorhandene landwirtschaftliche Nutzung auf hochwertigen Böden stellt einenwirtschaftlichen Faktor dar.Das Plangebiet stellt durch seine direkte Nähe zum Wohngebiet an der CrimmitschauerStraße eine potentielle Fläche mit Erholungsfunktion dar. Ein Trampelpfad /landwirtschaftlicher Weg erschließt den Bereich um die Libellenteiche und südlich gelegeneFlächen.2.2 Schutzgut VegetationEin größerer Teilbereich ist als artenarme und von Kulturpflanzen dominiertelandwirtschaftliche Nutzfläche (Acker) stark anthropogen geprägt und für das SchutzgutVegetation unbedeutend.Floristisch bedeutsamer ist der Bereich der Libellenteiche. Sie besitzen eine gut ausgeprägteWasservegetation und eine naturnahe Uferzone.1997 wurde der Bereich in der <strong>Stadt</strong>biotopkartierung erfasst. Die Flächen sind nach §30BNatSchG in Verbindung mit § 26 SächsNatSchG geschützt und umfassen die Biotoptypen:- naturnahes, ausdauerndes Kleingewässer- Großseggenried (an Gewässern)- Tauch- und Schwimmblattvegetation- höhlenreicher EinzelbaumFolgende Vegetationseinheiten wurden kartiert:- Caricetum gracilis - SchlankseggenriedDie Vegetationseinheit Schlankseggenried gehört zu den Großseggenrieden und tritt alsVerlandungsried meso- bis eutropher Stillgewässer auf. Namensgebend ist Carex gracilis,die Schlanksegge, als weitere Leitarten wurden z. B. die Flatterbinse (Juncus effusus) undGilbweiderich (Lysimachia vulgaris) kartiert.- Polygono-Potamogetonetum natantis - Schwimmblatt-GesellschaftSchwimmblattgesellschaften werden von Pflanzen gebildet, die im Seegrund wurzeln(Wassertiefen bis 3m), deren Blätter aber als Schwimmblätter auf der Wasseroberflächeliegen, wie das beim Schwimmenden Laichkraut (Potamogeton natans) der Fall ist.- Sparganietum erecti - Igelkolben-RöhrichtDiese Gesellschaft mit der Leitart Ästiger Igelkolben tritt ebenfalls in Verlandungsbereichenauf.Insgesamt wurden die folgenden Pflanzenarten kartiert:12


Bebauungsplan Nr. <strong>076</strong> - <strong>Umweltbericht</strong>Rote Liste-StatusPotamogeton crispus Krauses Laichkraut V VorwarnlisteAcorus calamusEchter KalmusAlisma plantago-aquatica Gemeiner FroschlöffelAlnus glutinosaSchwarz-ErleAlopecurus geniculatus Geknieter FuchsschwanzArctium lappaGroße KletteCalystegia sepiumEchte ZaunwindeCarex acutaSchlank-SeggeCarex rostrataSchnabel-SeggeCorylus avellanaGemeine HaselDeschampsia cespitosa Rasen-SchmieleElodea canadensisKanadische WasserpestEquisetum fluviatileTeich-SchachtelhalmFilipendula ulmariaEchtes MädesüßGalium aparineKletten-LabkrautGlyceria fluitansFlutender SchwadenJuncus conglomeratus Knäuel-BinseJuncus effususFlatter-BinseLemna minorKleine WasserlinseLycopus europaeusUfer-WolfstrappLysimachia vulgarisGemeiner GilbweiderichPolygonum hydropiper Pfeffer-KnöterichPopulus tremulaZitter-PappelPotamogeton natansSchwimmendes LaichkrautPrunus aviumVogel-KirscheQuercus roburStiel-EicheRanunculus ficariaScharbockskrautSalix albaSilber-WeideScutellaria galericulata Großes HelmkrautSolanum dulcamaraBittersüßer NachtschattenSparganium erectumÄstiger IgelkolbenUrtica dioicaGroße BrennnesselDie wertbestimmenden Gesichtspunkte für die kartierten Bereiche sind die Bedeutung fürden Biotopverbund und die sehr gute Ausprägung der Biotoptypen.Als Entwicklungsziel wird die Sicherung des Status Quo angegeben.2.2.1 Heutige potenziell natürliche VegetationUm das Standortpotential für die Vegetation auszudrücken, wird der Begriff der heutigenpotenziell natürlichen Vegetation verwendet. Sie drückt diejenige Pflanzengesellschaft aus,die sich bei gedanklichem Ausschalten des menschlichen Einflusses als Klimaxgesellschafteinstellen würde. In Mitteleuropa sind dies - außer auf Extremstandorten –Waldgesellschaften.Aus dem Vergleich der realen Vegetation mit der heutigen potentiell natürlichen lassen sichder Natürlichkeitsgrad und das Bodenpotential ablesen und geeignete Pflanzen z. B. fürNachpflanzungen ableiten.13


Bebauungsplan Nr. <strong>076</strong> - <strong>Umweltbericht</strong>Laut Fachbeitrag zum Landschaftsrahmenplan Südwestsachsen würde sich imBearbeitungsgebiet als bodensaurer Buchenmischwald mäßig nährstoffversorgter Standorteein Zittergrasseggen-Eichen-Buchenwald 5 herausbilden.In der groberen Karte der „Natürlichen Waldvegetationslandschaften“ Sachsens im Maßstab1 :300.000 wird der Großraum von <strong>Zwickau</strong> dem hochkollinen Hainsimsen-Eichen-Buchenwald zugeordnet.Die Hauptbaumarten dieser Gesellschaften sind jeweils Buche (Fagus sylvatica) und Eiche(Quercus petraea, seltener auch Quercus robur).Als Nebenbaumarten wären u. a. Weiß-Tanne, Birke, Ahornarten, Hainbuche, Esche,Eberesche, Ulme zu erwarten. 6An den Teichen haben sich (siehe Biotopkartierung) verschiedene Gehölze ausAuwaldgesellschaften aufgrund des feuchteren Standortes angesiedelt, so z. B. Weiden undErlen. Dieser Bereich an den Teichen kann als naturnah eingestuft werden.In den landwirtschaftlich genutzten und den bereits bebauten Teilbereichen prägt dieanthropogene Nutzung die Vegetation, die dort als naturfern zu bezeichnen ist.2.3 Schutzgut TiereDie Libellenteiche sind insbesondere als Laichgewässer für Amphibien und als Lebensraummehrerer Libellen- und Molcharten von Bedeutung.Bei der Biotopkartierung wurden folgende Amphibienarten erfasst:AmphibienRote Liste-StatusTriturus alpestris Bergmolch V VorwarnlisteTriturus vulgaris Teichmolch V VorwarnlisteTriturus cristatus Kammmolch 2 stark gefährdetBufo bufoErdkröteRana temporarisGrasfroschDie IG <strong>Stadt</strong>ökologie <strong>Zwickau</strong> gibt das Vorkommen von Teich-, Berg- und Kammmolch an.Der Kammmolch als in Sachsen stark gefährdete Rote-Liste-Art ist auch nach derBundesartenschutzverordnung „besonders geschützt“ und in der FFH-Richtlinie in Anhang IIaufgeführt, in dem Arten gelistet sind, deren Vorkommen bzw. Lebensräume zu erhaltensind.Er bevorzugt dauerhafte, tiefere, besonnte und vegetationsreiche kleinere bis mittelgroßeStandgewässer. Den größten Teil des Jahres verbringt er im Gewässer, in dem auch dieFortpflanzung stattfindet. Ab Spätsommer führt er ein verstecktes, nachtaktives Leben anLand. Er überwintert im Wasser oder in Bodenverstecken an Land und verfällt dort inWinterstarre. Im März/April beginnt die Wanderung zu den Laichgewässern, wo dasWeibchen die einzelnen Eier an Strukturen im Wasser, z. B. an Wasserpflanzen, klebt.Gefährdet ist er vor allem durch die Vernichtung und Beeinträchtigung vonGewässerlebensräumen, so z. B. durch Verlandung, Verkrautung und Eutrophierung vonTeichen, aber auch durch Fischbesatz, dem die Larven zum Opfer fallen undStrukturverarmung der Landschaft, die zu fehlenden Überwinterungsplätzen führen.Als Schutzmaßnahmen für den Kammolch kommen gebietsspezifisch in Frage: der Erhalt geeigneter Gewässer5 Fachbeitrag zum Landschaftsprogramm Sachsen Stand 2007, Karte 3-1 Potenzielle NatürlicheVegetation6 Erfassung und Bewertung der Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie in den FFH-Gebieten des Freistaates Sachsen: 9<strong>11</strong>0 Hainsimsen-Eichen-Buchenwald14


Bebauungsplan Nr. <strong>076</strong> - <strong>Umweltbericht</strong> ggf. die Verbesserung des Wasserhaushaltes durch Wasserrückhaltung undPegelanhebung Verzicht auf Düngung und den Einsatz von Bioziden im Umfeld der Laichgewässer, z. B.durch Anlage eines nicht oder wenig genutzten Gewässerrandstreifens Unterstützende Pflegemaßnahmen an Laichgewässern, ggf. Gehölzrückschnitt um zustarke Beschattung zu unterbinden Schutzanlagen an Verkehrswegen Erhalt und Schaffung von Überwinterungsplätzen in der näheren Umgebung vonLaichgewässern (z. B. Gehölzstreifen mit Totholzstrukturen)Der Kammmolch ist im Landschaftsrahmenplan als regionalspezifische Leitart derStillgewässer im Naturraum Erzgebirgsbecken ausgewiesen. 7 Indem man Maßnahmenergreift, die dem Kammmolch zugute kommen, hilft man auch anderen Arten dieserLebensbereiche, vor allem auch anderen Amphibien. Der Fachbeitrag zumLandschaftsrahmenplan sieht als regionale Maßnahmen Artenschutzprogramme für in ihrerVerbreitung stark eingeschränkte und stark gefährdete Amphibien (darunter auchKammmolch) vor. Diese Maßnahmen sollen in der Aktualisierung vorhandenerVorkommensdaten und zielgerichtete Nachsuche weiterer Vorkommen sowie in derSicherung und Stärkung der Population durch Unterschutzstellungen, durchLebensraumoptimierung und –neuschaffung. 8Teich- und Bergmolch stehen auf der Vorwarnliste der Roten Liste Sachsen, d. h. diesebeiden Arten sind zwar noch ungefährdet, verschiedene Faktoren könnten jedoch eineGefährdung in den nächsten zehn Jahren herbeiführen.Folgende Libellenarten wurden bei der o. g. Biotopkartierung angegeben:LibellenRote Liste-StatusAeshna cyaneaBlaugrüne MosaikjungferAeshna grandisBraune MosaikjungferAeshna mixtaHerbst-MosaikjungferSympetrum sanguineum Blutrote HeidelibelleSympetrum vulgatumGemeine HeidelibelleEs ist davon auszugehen, dass noch weitere Libellenarten an den Libellenteichenvorkommen.Die Teiche werden von ihnen als Lebens- und Reproduktionsraum genutzt. Die Larven lebenin den flachen Uferzonen der Gewässer, wobei ihnen die gut ausgeprägte Wasserflora undder Strukturreichtum der Biotope zugute kommen. Libellen sind vor allem durch den Verlustan Lebensräumen gefährdet.Die intensiv genutzte landwirtschaftliche Nutzfläche (Acker) spielt aufgrund seiner Arten- undStrukturarmut als Lebensraum für Tiere eine eher geringe Rolle.2.4 Schutzgut BodenIm Plangebiet dominieren natürlich gewachsene Böden als Pseudogley über Lößlehm, z. T.auch als Parabraunerde über Lößlehm. Die natürliche Bodenfruchtbarkeit ist mit einerAckerzahl von 54 als hoch leistungsfähig einzustufen. Der Regionalplan (1.Gesamtfortschreibung) wertet Böden bereits ab einer Ackerzahl von 35 als regionalbedeutsam. Gemäß LEP 2003 Z 9.1 sind regional bedeutsame Flächen für dielandwirtschaftliche Produktion langfristig zu sichern.7 Fachbeitrag Landschaftsrahmenplanzum Regionalplan Südwestsachsen, Anlage 2, Stand März20078 Fachbeitrag zum Landschaftsrahmenplan zum Regionalplan Südwestsachsen, Stand März 2007, S.22515


Bebauungsplan Nr. <strong>076</strong> - <strong>Umweltbericht</strong>Die anstehenden Böden haben ein mittleres PuffervermögenDer Festgesteinsuntergrund wird von Gesteinen des Rotliegenden aufgebaut, wobei es sichim südöstlichen Teil des Gebietes in erster Linie um Ton- und Schluffsteine der Leukersdorf-Formation und im übrigen Teil um Konglomerate/Fanglomerate der Mülsen-Formationhandelt. Diese werden von quartären Lockergesteinen (Tal- und Hangbildungen)unterschiedlicher Mächtigkeiten und verschiedenen lithologischen Zusammensetzungenüberlagert. Für die Bebaubarkeit ist die stratigraphische Einstufung der anstehendenGesteine allerdings nicht relevant. 9Im Rahmen des Baugrundgutachtens 10 wurden bei Grabenschurfen und PunktaufschlüssenAuelehmschichten im Wechsel mit zum Teil wasserführenden Kieshorizonten angeschnitten.Letztere zeigten trotz wochenlanger Trockenheit kontinuierlichen Wasseraustritt und brachenteilweise schlagartig ein.Als Baugrund sind die anstehenden Auelehmschichten als eher schwierig einzustufen.Laut Sächsischem Altlastenkataster (SALKA) sind die Flurstücke im Bearbeitungsgebietnicht als Altlastenverdachtsflächen erfasst. <strong>11</strong>Das B-Plan-Gebiet liegt in der radioaktiven Verdachtsfläche Nr. 12 des Altlastenkatastersdes Bundesamtes für Strahlenschutz. Das Kataster wurde basierend auf den Kenntnissenüber den Altbergbau, Uranerzbergbau der Wismut und von aerogammaspektrometrischenMessungen erstellt. Im konkreten Fall gab es Anfang der 90er Jahre eine Befliegung, bei derim <strong>Zwickau</strong>er Raum erhöhte Werte festgestellt wurden. Die Verdachtsfläche beinhaltetdeshalb großflächig den Raum <strong>Zwickau</strong>, da hier in befestigten Flächen in vielen FällenCrossener Haldenmaterial eingebaut wurde. Nach dem gegenwärtigen Kenntnisstand gibt esaber keine Anhaltspunkte über radioaktive Ablagerungen im Plangebiet, da es sich umlandwirtschaftliche Nutzflächen ohne alte Befestigungen handelt. 122.5 Schutzgut Wasser2.5.1 OberflächenwasserIm Geltungsbereich befinden sich mehrere Gewässer:- zwei Teiche- ein verrohrter Seitenarm des Weißenborner Baches, der auch den Abfluss der Teiche darstellt- ein kleines Teilstück des Weißenborner Baches (Gewässer 2. Ordnung) von ca. 25 m LängeDie Libellenteiche bestehen aus drei hintereinander liegenden Teichen, wovon sich diebeiden nördlicheren und tiefergelegenen im Bebauungsplan-Gebiet befinden.Die Teiche sind anthropogenen Ursprungs. Der östliche Teich wird zur Zeitfischereiwirtschaftlich genutzt. 13Das Quellgebiet der Libellenteiche und des Seitentales erstreckt sich bis zur B175 von<strong>Zwickau</strong> nach Werdau im Bereich Alberthöhe bis Windberg. Das Einzugsgebiet derLibellenteiche und des Seitentales oberhalb des bestehenden Baugebietes an der Hermann-Kellner-Straße ist jeweils von der Waldfläche des Weißenborner Waldes im oberen Teil undvon landwirtschaftlichen Nutzflächen im unteren Teil geprägt. Sie werden über Gräben und9 Stellungnahme Umweltamt vom 16.10.200710 Fortführung Baugrundgutachten, durch Ing.-Büro Seidel, Hartenstein 6/98<strong>11</strong> Stellungnahme Regierungspräsidium Chemnitz, Umweltfachbereich Plauen vom 26.10.200712 Stellungnahme des Landesamtes für Umwelt und Geologie, Referat 25 „Natürliche Radioaktivität“vom 25.09.200713 Hydrologische/Hydraulische Untersuchungen an den Libellenteichen in <strong>Zwickau</strong> im Rahmen derErstellung eines Bebauungsplanes durch GUB, <strong>Zwickau</strong> 6/0716


Bebauungsplan Nr. <strong>076</strong> - <strong>Umweltbericht</strong>Mulden, die in Trockenwetterperioden keinen nennenswerten Abfluss aufweisen, mit Wassergespeist.Der Hochpunkt der beiden Einzugsgebiete liegt am Windberg. Im Einzugsgebiet derLibellenteiche wird auf einer Länge von ca. 1,43 km von der Quelle bis zum unterstenLibellenteich eine geodätische Höhe von ca. 78 m überwunden, im Einzugsgebiet desSeitentales auf einer Länge von ca. 1,26 km eine Höhendifferenz von ebenfalls ca. 78 m. 14Der Ablauf der Teiche mündet in den Weißenborner Bach. Dieser fließt nach Osten inRichtung <strong>Zwickau</strong>er <strong>Stadt</strong>zentrum und mündet dort in den Moritzbach.Derzeit ist dieser Ablauf der Teiche verrohrt (DN 350) und endet am Flurstück 100/1,Gemarkung Weißenborn innerhalb des Planungsgebietes in Höhe der CrimmitschauerStraße, wo er in den Weißenborner Bach mündet. Mittels einer TV-Befahrung wurde derVerlauf festgestellt. Die Verrohrung verläuft direkt unter der geplanten Bebauung.Da nach § 78 SächsWG Verrohrungen unzulässig sind und innerhalb eines angemessenenZeitraumes wieder renaturiert werden müssen, ist eine Umverlegung, Öffnung undRenaturierung zwingend erforderlich.Im westlich gelegenen Wohngebiet wurde das aus Süden kommende Hangwasser in einemGraben gefasst. Die ehemalige Wasserführung unter der landwirtschaftlichen Nutzfläche istim Luftbild noch deutlich zu erkennen, ehemals vorhandene Rohrleitungen zur Ableitung desWassers sind nicht mehr funktionstüchtig. Der Graben endet zur Zeit an der westlichenGrenze des Baugebietes und das Wasser fließt ungefasst, der Topographie folgend,oberflächig über das zukünftige Baugebiet in Richtung Nordosten, Weißenborner Bach, ab.Durch die anthropogene Veränderung der Abflussbahnen erfährt das geplante Baugebieteine Beeinträchtigung. Das betrifft sowohl die bereits bestehende Bebauung, als auch dieFläche der zukünftigen Bebauung, wo Teilbereiche in der Nähe des Grabenendesvernässen. Aus diesem Grund wurde der geplante Regenwasserkanal (Beschreibung inKapitel 1.10) in seiner Dimensionierung so ausgelegt, dass dieser hinsichtlich desHochwasserschutzes das oberhalb anfallende Niederschlagswasser bis zu einemHochwasserereignis mit einem Wiederkehrintervall von einhundert Jahren (HQ 100 ) schadlosabführen kann. Dies entspricht den Schutzzielbestimmungen des Freistaates Sachsen fürzusammenhängende Bebauungen und Ortslagen. Damit erfolgt für die zuvor genannteProblematik eine Neuordnung der Entwässerung, welche diese genannten Problemebeseitigt.2.5.2 GrundwasserIm Baugrundgutachten wurde festgestellt, dass bereits in geringer Tiefe wasserführendeKiesschichten vorkommen. 15Das Grundwasser ist hier im Festgestein im Bereich tektonischer wasserwegsamerStörungszonen anzutreffen und gegenüber flächenhaft eindringender Schadstoffe nichtgeschützt 16 und deshalb besonders schutzbedürftig. Vorbelastungen durch erhöhteSchadstoffeinträge etc. gibt es nach dem aktuellen Kenntnisstand nicht.Der Chlorid-Gehalt im Bereich der Hauptgrundwasserführung beträgt 20-150 mg/l. VonSüdosten nach Nordwesten verläuft eine vermutete Störung mit salzhaltigem Wasser imBereich des BPlan-Gebietes 17 .14 Hydrologische/Hydraulische Untersuchungen an den Libellenteichen in <strong>Zwickau</strong> im Rahmen derErstellung eines Bebauungsplanes, durch GUB, <strong>Zwickau</strong> 6/0715 Fortführung Baugrundgutachten, durch Ing.-Büro Seidel, Hartenstein 6/9816 Karte der Grundwassergefährdung M 1 : 50.000 Weida / <strong>Zwickau</strong> W 1306-3/417 Hydrochemische Karte Chloride, Hydrogeologische Karte der DDR, 196917


Bebauungsplan Nr. <strong>076</strong> - <strong>Umweltbericht</strong>2.6 Schutzgut LuftDie topographisch oberhalb liegenden Wald- und Ackerflächen versorgen das Baugebiet mitFrisch- und Kaltluft.Eine leichte Vorbelastung besteht durch die nahe Crimmitschauer Straße, jedochabgemindert durch die zwischen Straße und beplantem Gebiet bereits bestehendeBebauung.2.7 Schutzgut KlimaIm Erzgebirgsbecken ist ein Berg- und Hügellandklima vorherrschend. RegionalklimatischeBesonderheiten stellen die besonders im Winterhalbjahr auftretenden Inversionslagen sowieFöhneffekte bei südlichen Windrichtungen dar.Das Klima kann großräumlich als eines der unteren Lagen, d.h. mäßig trocken, mäßig warmund schwach kontinental beeinflusst, eingeordnet werden.Die mittlere jährliche Niederschlagshöhe beträgt 730 mm. Das langjährige Monatsmittel derJahrestemperatur liegt bei 8,2°C.Hauptwindrichtung ist Südwest (35%) gefolgt von Nordosten, Süden und Nordwesten mit je<strong>11</strong>% sowie Südwesten und Westen mit je 9%. Aus Norden kommt der Wind mit 7% und ausOsten mit 4% Häufigkeit. Windstille ist mit 3% vertreten.Die lokalklimatische Bedeutung des Gebietes wurde in der <strong>Stadt</strong>klimauntersuchung von1993 bewertet.Über den Geltungsbereich verlaufen Kaltluftströme unterschiedlicher Intensität im Seitentalmit Gefälle aus Richtung Süden 18 .Das Oberflächentemperaturverhalten der Fläche wird in die Klasse H eingestuft. Es ist vonder Oberflächenstruktur (Realnutzung, Rauhigkeit), dem Relief und der Lagebeziehung zuanderen Flächen abhängig. Die Klasse H gibt an, dass die Fläche eine mittlereOberflächentemperatur bei geringer Abkühlung aufweist. Die Klassen B-G kommenbevorzugt in besiedelten, die Klassen H-M vor allem in den unbesiedelten Gebieten vor. 19Am Hang gebildete kühlere Luftmassen fließen hier talwärts in Richtung Weißenborn ab. Dasbereits vorh. Wohngebiet zwischen Crimmitschauer Straße und Geltungsbereich stellt dabeiallerdings bereits eine gewisse Barriere dar.Das Weißenborner Bachtal hat eine besondere Bedeutung als Leitbahn für das Vordringenkühler und vor allem unbelasteter Luftmassen in Richtung Weißenborn.2.7.1 ImmissionsschutzDer Abstand zwischen der Crimmitschauer Straße und dem nächstgelegenen Wohnhausbeträgt ca. 85 m.18 Ventilationsplan aus der <strong>Stadt</strong>klimauntersuchung <strong>Zwickau</strong> mit Umland <strong>Stadt</strong> <strong>Zwickau</strong> DezernatUmwelt und Ordnung Umweltamt 199319 Ventilationsplan aus der <strong>Stadt</strong>klimauntersuchung <strong>Zwickau</strong> mit Umland <strong>Stadt</strong> <strong>Zwickau</strong> DezernatUmwelt und Ordnung Umweltamt 199318


Bebauungsplan Nr. <strong>076</strong> - <strong>Umweltbericht</strong>Zum Planungsgebiet ist in relevanter Entfernung derzeit kein Betriebsbereich mit erweitertenPflichten nach der 12. Bundesimmissionsschutzverordnung (Störfallrecht/Anlagensicherheit)angesiedelt. 20Belange des Fluglärms sind vom Bauvorhaben nicht berührt. 212.8 Schutzgut LandschaftDas Landschaftsbild innerhalb des Geltungsbereiches wird durch die offene Landschaft derlandwirtschaftlichen Nutzflächen geprägt. Die Libellenteiche werden durch den Gehölzsaumum sie herum in der Landschaft sichtbar und bilden einen visuellen Bezugspunkt in derunbebauten Landschaft.Andererseits ist aber auch die angrenzende neuere Wohnbebauung stark sichtbar, da sieteilweise nicht durch Grünflächen in die Landschaft eingebunden ist.Weißenborn als <strong>Stadt</strong>teil ist geprägt von einer durchgrünten, lockeren Bebauunghauptsächlich mit Einzelhäusern mit Gärten, zum Teil als parkartige Anlagen und Villen.2.9 Schutzgut KulturgüterIm Geltungsbereich des Bebauungsplanes gibt es keine Kultur- und Bodendenkmale.2.10 Schutzgut SachgüterSachgüter im Planungsgebiet stellen die bereits vorhandenen Gebäude und diedazugehörigen Gärten sowie die landwirtschaftliche Nutzfläche dar.20 Stellungnahme Landesamt für Umwelt und Geologie – Referat 23 vom 1.10.200721 Stellungnahme Landesamt für Umwelt und Geologie – Referat 23 vom 1.10.200719


Bebauungsplan Nr. <strong>076</strong> - <strong>Umweltbericht</strong>2.<strong>11</strong> Wirkungsgefüge der SchutzgüterZwischen den Schutzgutausprägungen bestehen enge Beziehungen und Abhängigkeiten.Besonders enge Verknüpfungen bestehen gebietsspezifisch zwischen Fauna, Flora undWasserhaushalt sowie zwischen Sachgütern und Mensch.2.12 Zusammenfassung der schutzgutbezogenen AusprägungenSchutzgutMensch Ausprägung vorhandenes Wohngebiet (mehrere Wohngebäude imGeltungsbereich) intensive landwirtschaftliche Nutzflächen für Naherholung genutzt (angrenzendes Wohngebiet)VegetationTier großer Teilbereich artenarme, durch Kulturpflanzen dominierteintensiv genutzte, landwirtschaftliche Nutzfläche artenreiche Bereiche um die Teiche mit gut ausgeprägterWasservegetation Bereich um die Teiche strukturreiche Lebensräume Vorkommen von Amphibien, darunter Kammmolch (Rote-Liste-Status2 stark gefährdet) , Berg- und Teichmolch (beide auf der Vorwarnlisteder Roten Liste) Vorkommen von verschiedenen Libellenarten Wanderwege für Amphibien durch Verrohrung unterbrochen landwirtschaftliche Nutzfläche eher unbedeutend als LebensraumBoden Pseudogley über Lößlehm, z. T. auch als Parabraunerde überLößlehm hohe Bodenfruchtbarkeit (Ackerzahl 54), mittlere Pufferfähigkeit radioaktive Verdachtsfläche Nr. 12 des Altlastenkatasters desBundesamtes für Strahlenschutz, aber ohne Anhaltspunkte überradioaktive Ablagerungen im PlangebietGrundwasser gegenüber flächenhaft auftretenden Schadstoffen nicht geschützt keine Vorbelastungen bekanntOberflächenwasser 2 strukturreiche Teiche (die beiden unteren der 3 Libellenteiche) verrohrte Abflüsse der Teiche Richtung Weißenborner Bach kleines Teilstück Weißenborner Bach Graben aus Richtung Westen endet an Geltungsbereichgrenze,Wasser läuft oberflächlich über Baugebiet ab(Überschwemmungsgefahr)Luft Frischluftzufuhr vom Weißenborner Wald in Richtung Weißenborn20


Bebauungsplan Nr. <strong>076</strong> - <strong>Umweltbericht</strong>KlimaLandschaft Kaltluftabflussbahn in Richtung Weißenborn (Bebauung an derCrimmitschauer Str. bereits Barriere) oberhalb gelegene Kalt- und Frischluftentstehungsgebiete Offenland Teiche in der Landschaft durch Gehölze markiert z. T. fehlende Einbindung des vorh. Wohngebietes in die LandschaftSachgüter hochwertige landwirtschaftliche Nutzfläche (Ackerzahl 54) vorh. Wohngebäude + ErschließungsstraßeKulturgüter im Geltungsbereich keine vorhanden21


Bebauungsplan Nr. <strong>076</strong> - <strong>Umweltbericht</strong>3 Auswirkungen der geplanten Nutzung auf die SchutzgüterDa erhebliche Auswirkungen auf Nachbargrundstücke aufgrund der Art der geplantenNutzung und der geringen Größe des Baugebietes nicht zu erwarten sind, beschränkt sichder Untersuchungsraum auf das Plangebiet, ausgenommen für das Schutzgut Wasser.3.1 Schutzgut MenschDurch den Bebauungsplan werden Möglichkeiten zur Schaffung von individuellemWohneigentum in ruhiger Wohnlage geschaffen.Durch die Fassung und Verrohrung des Grabenwassers, das von Westen her zufließt, wirddas Überschwemmungsproblem für die vorhandene Bebauung und die Straße gelöst.Hochwertige landwirtschaftliche Nutzfläche geht durch die geplante Bebauung verloren.3.1.1 LärmschutzDie Crimmitschauer Straße stellt eine gewisse Vorbelastung hinsichtlich der Lärmbelastungdar. Im Lärmschutzgutachten 22 wurde jedoch festgestellt, dass die im Baugebiet erreichtenWerte weit unter den Anforderungen bleiben und demnach keinerlei Maßnahmen bezüglichdes baulichen Lärmschutzes notwendig werden. Die bereits vorhandene Bebauung entlangder Crimmitschauer Straße puffert diese Belastung ab.Für ein allgemeines Wohngebiet beträgt der Immissionsrichtwert nach DIN 18005 tagsüber55 dB(A) und nachts 45 dB(A) für Verkehrslärm und 40 dB(A) für andere Quellenarten wieGewerbe-, Sportanlagen- und Freizeitlärm. Diese Werte sind als schalltechnischeOrientierungswerte bei der städtebaulichen Planung zu verstehen. Für die Berechnung undBeurteilung der Lärmimmissionen durch Verkehr wurden die Crimmitschauer Straße mitVerkehrszahlen von 2006 sowie Straßen innerhalb des Bearbeitungsgebietes mitVerkehrszahlen nach einer bayerischen Parkplatzstudie betrachtet. Außerdem wurden fürdie Modellierung der Schallausbreitung die topographischen Verhältnisse und die baulichenGegebenheiten berücksichtigt.Die Ergebnisse zeigen die Einhaltung bzw. deutliche Unterschreitung der Orientierungswertein den geplanten Baufeldern. Dies bedeutet für die geplante Wohnbebauung keinerleizusätzliche Anforderungen an den baulichen Schallschutz, die über die Forderungen derWärmeschutzverordnung hinausgehen.3.2 Schutzgut VegetationBebauung ist mit Versiegelung verbunden. Hier gehen dauerhaft Flächen für die Vegetationverloren.Durch die geplante Freilegung des Wasserlaufes zwischen Libellenteichen undWeißenborner Bach wird der lokale Biotopverbund entscheidend verbessert.Der im Landschaftsschutzgebiet gelegene Teilbereich der Libellenteiche wird angemessenberücksichtigt und sogar zum Teil aufgewertet.Der geplante Grünstreifen mit Bach wird Lebensraum einer arten- und strukturreicherenVegetation als die jetzt vorhandene, intensiv genutzte landwirtschaftliche Nutzfläche.22 Gutachterliche Stellungnahme zum Lärmimmissionsschutz für das Gebiet des BebauungsplanesNr. <strong>076</strong> der <strong>Stadt</strong> <strong>Zwickau</strong> in <strong>Zwickau</strong>-Weißenborn durch GAF, <strong>Zwickau</strong> 06/0822


Bebauungsplan Nr. <strong>076</strong> - <strong>Umweltbericht</strong>3.3 Schutzgut TiereBei Umsetzung der Planung rückt die Bebauung ein Stück näher an die artenreichenLibellenteiche heran. Zu einer erheblich höheren Beeinträchtigung der Fauna als bisherdurch Störung durch den Menschen wird es aber voraussichtlich nicht kommen. Der Wegzwischen den beiden Teichen erschließt die dahinterliegenden Bereiche für Spaziergänger,so dass auch jetzt schon eine Nutzung für die Naherholung und damit eine gewisse Störungerfolgt, die sich voraussichtlich nicht verstärken wird. Libellen und Amphibien sind gegenüberdieser Art von Störungen nicht empfindlich.Die geplante Freilegung des Wasserlaufes zwischen Libellenteichen und WeißenbornerBach wird sich besonders günstig auf die Wanderwege von Amphibien auswirken. Allerdingsbedingt diese verbesserten Bedingungen auch ein erhöhtes Auftreten der Tiere imPlangebiet und damit auch auf Verkehrsflächen, wo sie potentiell gefährdet sind und dortgeschützt werden müssen.Die Nutzung des Gewässers als Lebensraum wird durch die Offenlegung erst ermöglicht.Die Libellenpopulationen werden durch die geplanten Baumaßnahmen vorraussichtlich nichtbeeinträchtigt, da ihre Lebensräume, die Libellenteiche und deren unmittelbares Umfelderhalten bleiben. Durch den geplanten Grünstreifen mit Bachlauf mit einer höherenStrukturvielfalt als der jetzt dort vorhandene Acker wird der Lebensraum für adulte Tieresogar noch erweitert, so dass man insgesamt von einer Verbesserung der Situation fürLibellen sprechen kann.3.4 Schutzgut BodenDurch die geplante Bebauung werden Flächen neu versiegelt und die natürlicheBodenstruktur wird gestört. Damit gehen natürliche Bodenfunktionen wieVersickerungsfähigkeit, Puffer- und Speichervermögen verloren.Bei der Anbindung des neuen Bachlaufes an den Weißenborner Bach entsteht ein Eingriff indie Uferböschung des Weißenborner Baches, wodurch hier die Erosionsgefährdung erhöhtwird.3.5 Schutzgut WasserPositiv für das Schutzgut Oberflächenwasser ist die geplante Offenlegung des Bachlaufeszwischen Libellenteichen und Weißenborner Bach zu bewerten. DieSelbstreinigungsfähigkeit des Gewässers wird dadurch deutlich verbessert.Durch die Versiegelung von bis dahin bewachsenen Flächen werden dieVersickerungsmöglichkeiten eingeschränkt und die Verdunstungsrate vonOberflächenwasser verringert, das bedeutet, der oberflächliche Abfluss vonOberflächenwasser, mit dem umgegangen werden muss, steigt an.An der westlichen Grenze des Bearbeitungsgebietes wird eine Entwässerungsmulde zurWeiterleitung für das aus westlicher Richtung ankommende Oberflächenwasser angelegt.Das Wasser wird zu einer offenen Fläche geführt und fließt von dort über ein Einlaufbauwerküber den neu geplanten Regenwasserkanal weiter zum neuangelegten Bachlauf, derwiederum in den Weißenborner Bach mündet.Im Bestand gibt es diese Fassung nicht, wodurch ein größerer Teil des oberflächlichabfließenden Wassers versickert und damit stärker gepuffert im Weißenborner Bachankommt. Mit der Fassung des Wassers können sich deshalb Abflussspitzen inRegenperioden leicht verstärken. Um diese Abflussspitzen weitesgehend zu minimieren,23


Bebauungsplan Nr. <strong>076</strong> - <strong>Umweltbericht</strong>muss auf den privaten Flächen eine Retention errichtet werden, so dass anfallendesNiederschlagswasser gedrosselt abgeleitet wird.Die Grundwasserneubildungsrate wird durch die Neuversiegelung und die damit verringerteVersickerung negativ beeinflusst.3.6 Schutzgut LuftDie Bebauung mit Einzel- und Doppelhäusern gewährleistet die Durchlüftung, so dass auchfür die topographisch unterhalb liegende Bebauung nicht mit erheblichen Nachteilen zurechnen ist.Temporär ist mit geringen Belastungen durch Staub während der Bauphase zu rechnen.Durch den zusätzlichen Anliegerverkehr erhöht sich die Belastung der Luft im beplantenGebiet leicht. Die neu zu pflanzenden Gehölze entlang des Bachlaufes mindern bzw.kompensieren diese Auswirkungen durch eine verbesserte Reinigung der Luft, so dassinsgesamt nur mit sehr geringen Auswirkungen zu rechnen ist.3. 7 Schutzgut KlimaDie Bebauung wird sich im Bereich von Kaltluftbahnen vom Weißenborner Wald RichtungTal des Weißenborner Baches befinden. Da diese Kaltluftbahn jedoch bereits durch diebestehenden Baugebiete beeinträchtigt ist und es sich um eine sehr offene Bebauung mitEinfamilien- und Doppelhäusern handeln wird, ist nicht mit einer Verschlechterung derSituation zu rechnen.Durch die schnellere Aufheizung der bodennahen Luftschichten über versiegelten Flächenwird der Strahlungs- und Wärmehaushalt nachteilig verändert. Allerdings ist durch diegeringe Größe des Baugebietes und die offene Bebauung nicht mit erheblichenAuswirkungen auf das Lokalklima zu rechnen.3.8 Schutzgut LandschaftEine Bebauung ist immer auch mit dem Verbrauch von Landschaft verbunden.Ein Stück bis dahin unbebautes Offenland verschwindet, womit auch das Landschaftsbildverändert wird.Eine wichtige Verbesserung ergibt sich durch den geplanten Grünzug am Rand desBaugebietes, der das bis jetzt wenig eingebundene vorhandene Wohngebiet abschließt undin die Landschaft einbindet indem es ihm einen grünen Rahmen gibt.Ein Widerspruch zum besonderen Schutzzweck des LandschaftsschutzgebietesWeißenborner Wald entsteht durch die geplanten Maßnahmen nicht.Es entstehen Verbesserungen für die zum LSG gehörenden Teiche durch denoffenzulegenden Bachlauf, der naturnah gestaltet werden soll.3.9 Schutzgut KulturgüterDa es keine bekannten Kulturgüter im Plangebiet gibt, ist auch nicht mit Auswirkungen aufdieses Schutzgut zu rechnen.24


Bebauungsplan Nr. <strong>076</strong> - <strong>Umweltbericht</strong>3.10 Schutzgut SachgüterDurch die Erschließung werden die Grundstücke innerhalb des Plangebietes alsBaugrundstücke nutzbar. Durch die Bebauung mit Eigenheimen werden Sachgütergeschaffen.Durch die Fassung des wild zulaufenden Wassers werden vorhandene Sachgüter weitbesser als bisher geschützt.Demgegenüber steht der Verlust an hochwertiger landwirtschaftlicher Nutzfläche durch dieBebauung.25


Bebauungsplan Nr. <strong>076</strong> - <strong>Umweltbericht</strong>3.<strong>11</strong> Zusammenfassung Auswirkungen der geplanten Nutzung auf die SchutzgüterSchutzgutwährend der Bauphasenegative Auswirkungdauerhaftpositive AuswirkungenMensch erhöhte Staub- undLärmbelastung erhöhter Individualverkehr Schaffung von Baugrundstücken für denindividuellen Wohnungsbau in ruhiger Wohnlage Beeinträchtigung der Bebauung durch ungeordnetabfließendes Wasser wird zurückgenommenFlora Teilversiegelung durchBebauung Erhaltung der Strukturvielfalt um dieLibellenteiche wesentliche Verbesserung der Biotopvernetzungdurch Öffnung der Gewässerverbindung undnaturnah gestaltetem Grünzug zwischenLibellenteichen und Weißenborner Bach Biotopeigenschaften der Oberflächengewässerwerden verbessert Beeinträchtigungen aus dem landwirtschaftlichgenutzten Umfeld werden minimiert.Fauna temporär zusätzlicheLärmbelastung negative Beeinflussung möglichdurch zusätzliche Störfaktorenwie Lärm und Betreten wesentliche Verbesserung der Biotopvernetzungdurch Öffnung der Gewässerverbindung undnaturnah gestaltetem Grünzug zwischenLibellenteichen und Weißenborner Bach dadurch vor allem für Amphibien26


Bebauungsplan Nr. <strong>076</strong> - <strong>Umweltbericht</strong>Lebensraumverbesserungen (Wanderwege) höhere Strukturvielfalt im Bereich des neuenBachlaufesBoden Baugruben, Leitungsgräben Verdichtungen durchBaumaschinen Teilversiegelung durchBebauung Störung der natürlichenBodenstruktur in Baubereichen Verbesserung der Bodenfunktionen im Bereichdes geplanten GrünzugesGrundwasser verringerteGrundwasserneubildungsratedurch versiegelte FlächenOberflächenwasser temporäre Belastung desabfließenden Oberflächenwassersmit Staub etc. leicht erhöhte Belastung durchVerkehrsflächen potentielle Erosionsgefährdungim Bereich der Einmündung inden Weißenborner Bach Offenlegung des Ablaufes der Teiche zumWeißenborner Bach, damit erhöhteSelbstreinigungsfähigkeit Verringerung der Nährstoffeinträge aus derLandwirtschaftLuft erhöhte Staubbelastung durchBaufahrzeuge / -geräte leicht erhöhte Belastung durchAnliegerverkehr zusätzliche Gehölze am neuen Bachlaufkompensieren BelastungKlima -Landschaft Veränderung desLandschaftsbildes Verlust von Offenland Einbindung des vorhandenen Wohngebietes indie Landschaft durch gestufte Bebauungshöhe,Grünzug am BachlaufSachgüter - Verlust von hochwertiger Schaffung von Sachgütern (Gebäude +27


Bebauungsplan Nr. <strong>076</strong> - <strong>Umweltbericht</strong>landwirtschaftlicher NutzflächeErschließung)Kulturgüter - - -Die wichtigsten negativen Auswirkungen beziehen sich auf die Schutzgüter Wasser (Teilverrohrung Grabenwasser) und Boden (Versiegelung vonFlächen).Die wichtigsten positiven Auswirkungen sind bei den Schutzgütern Tiere, Vegetation und Wasser (Offenlegung und naturnahe GestaltungGewässerabschnitt zwischen Libellenteichen und Weißenborner Bach) zu verzeichnen.Während der Bauphase ist mit vorübergehenden Beeinträchtigungen durch Baulärm (Schutzgut Arten und Biotope), das Befahren mitBaufahrzeugen, das Lagern von Baumaterial, das Anlegen von Baugruben und Leitungsgräben (Schutzgut Boden) u. ä. zu rechnen.28


Bebauungsplan Nr. <strong>076</strong> - <strong>Umweltbericht</strong>4 Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich dernachteiligen AuswirkungenDurch planerische Festsetzungen können die oben genannten negativen Auswirkungenvermieden, minimiert oder ausgeglichen werden.Maßnahmen im Grünordnungsplan Umverlegung, Öffnung und Renaturierung des verrohrten Ablaufes des unterenLibellenteiches zum Weißenborner Bach Gestaltung eines 25-30 m breiten naturnahen Grünzuges mit standortgerechten,heimischen Gehölzen und Röhricht als Initialpflanzung entlang dieses Baches südlichbzw. südöstlich der Bauflächen als Biotopvernetzung zwischen Libellenteichen undWeißenborner Bach und zur Einbindung der Bebauung in die Landschaft zusätzliches Feldgehölz mit heimischen, standortgerechten Gehölzen von ca. 5x70mzwischen geplanter Bebauung und Libellenteichen Erhaltung des Baumbestandes notwendige Wege für die Gewässerwartung sind wasserdurchlässig auszubilden Sicherung erosionsgefährdeter Bereiche der Einmündung in den Weißenborner Bach mitingenieurbiologischen Maßnahmen kleine Aufwallung von ca. 30 cm Höhe südlich der Teiche als Schutz gegen Einträge ausden landwirtschaftlichen NutzflächenMaßnahmen im Wasserrechtsverfahren Umverlegung und Öffnung des verrohrten Ablaufes des unteren Libellenteiches zumWeißenborner BachWährend der Bauphase: Schutz des Oberbodens entsprechend DIN 18 915 durch fachgerechte Lagerung undWiederverwendung Beachtung des Merkblattes zu Belangen des Bodenschutzes im Rahmen vonBaumaßnahmen, herausgegeben vom Regierungspräsidium Chemnitz,Umweltfachbereich Plauen Verhinderung des Eintrags von Boden- und Grundwasserkontaminationen, z.B. durchden Eintrag von Bauchemikalien, durch geeignete Maßnahmen Einsatz lärmemissionsarmer Baumaschinen und -fahrzeuge optimiertes und die Umweltaspekte berücksichtigendes BaustellenmanagementHinweis:29


Bebauungsplan Nr. <strong>076</strong> - <strong>Umweltbericht</strong> Lurchleiteinrichtungen an der Straße innerhalb des Baugebietes werden evt. notwendig,da hier mit einem erhöhten Aufkommen verschiedener Amphibien zu rechnen ist. Art undEinordnung der Maßnahmen können in diesem Rahmen noch nicht festgelegt werden.Durch die genannten Maßnahmen wird ein Großteil der negativen Einflüsse verhindert oderso weit vermindert, dass keine erheblichen Beeinträchtigungen zu erwarten sind. Alsnegative Konsequenz für das Schutzgut Wasser bleibt die Teilverrohrung desGrabenwassers aus dem westlich zufließenden Graben stehen. WeitreichendeVerbesserungen erfahren die Schutzgüter Flora und Fauna durch die neueBiotopvernetzung.5 PlanungsalternativenZu betrachten ist die sogenannte Null-Variante, das heißt, die Konsequenzen, wenn diePlanung nicht umgesetzt werden würde:Es würden keine zusätzlich versiegelten Flächen entstehen, die Bodenfunktionen würdenkomplett erhalten bleiben. Die Ackerfläche wäre weiterhin nutzbar.Der Abfluss der Libellenteiche wäre weiterhin verrohrt, die Biotopvernetzung zumWeißenborner Bach, die vor allem für Amphibien wichtig ist, würde weiterhin fehlen.Das von Westen her wild abfließende Wasser über die Fläche und die temporärüberschwemmten Verkehrsflächen bilden für die Anwohner derzeit Problem, was durch dieEigentümer privatrechtlich gelöst werden müsste.Der Abschluss des bestehenden Baugebietes und seine Einbindung in die Landschaft wärenweiterhin als ungenügend zu bewerten.30


Bebauungsplan Nr. <strong>076</strong> - <strong>Umweltbericht</strong>6 MethodikIm <strong>Umweltbericht</strong> werden alle vorhandenen umweltrelevanten Informationen gesammelt undausgewertet. Dabei waren im vorliegenden Fall Informationen über die wertvollen Bereicheum die Libellenteiche und Untersuchungen zu den hydrologischen Verhältnissen vonbesonderer Bedeutung.Das Vorhabensgelände wurde vor Ort in Augenschein genommen.Im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung fand im Oktober 2007 ein Scoping statt,die Stellungnahmen wurden eingearbeitet.Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Informationen gab es in folgender Hinsicht:Es liegt keine faunistische Kartierung für die Libellenteiche, z. B. für die vorkommendenVogelarten vor. So konnten nur die Angaben zu Libellen und Amphibien aus der<strong>Stadt</strong>biotopkartierung verwendet werden.Die Gegenüberstellung von Eingriffen und Ausgleichs- und Minimierungsmaßnahmen wurdez. T. nicht rechnerisch über Flächenermittlungen sondern beschreibend argumentativdurchgeführt, da gebietsspezifisch wichtige Sachverhalte nicht flächenmäßig erfasst werdenkönnen. Das betrifft zum Beispiel die Verrohrung des Grabenwassers oder die neugeschaffene Biotopvernetzungsfunktion für bestimmte Arten.31


Bebauungsplan Nr. <strong>076</strong> - <strong>Umweltbericht</strong>7 ZusammenfassungIn <strong>Zwickau</strong>-Weißenborn wird ein Wohngebiet mit Ein- und Zweifamilienhäusern geplant. Derehemals 350 WE und > 8 ha umfassende Bebauungsplan wurde den Vorgaben desübergeordneten <strong>Stadt</strong>entwicklungskonzeptes <strong>Zwickau</strong> angepasst und umfasst nunmehr noch3,2 ha mit 20 WE in offener Bauweise mit Ein- und Zweifamilienhäusern. Den östlichenAbschluss bildet ein Grünzug mit Bachlauf, der die Libellenteiche im Süden mit demWeißenborner Bach im Norden verbindet.Im Geltungsbereich befinden sich bereits bestehende Wohnhäuser und deren Erschließung,intensive landwirtschaftliche Nutzflächen, Ruderalflächen, naturnahe Stillgewässer mitUfervegetation sowie ein kleines Teilstück des Weißenborner Baches.Zu bewältigen sind dabei die schwierigen hydrologischen Verhältnisse durch wild über dasBaugebiet abfließende Wasser aus einem an der westlichen Bebauungsgrenze endendenGraben. Dieses von Westen kommende Wasser wird im Geltungsbereich zunächst in eineoffene Entwässerungsmulde geführt, in einer Retentionsfläche gesammelt und anschließendin einem Regenwasserkanal bis zu dem neu zu schaffenden Bachlauf und letztendlich in denWeißenborner Bach geleitet.Außerdem wird eine Umverlegung, Öffnung und Renaturierung des verrohrten Ablaufes desunteren Libellenteiches zum Weißenborner Bach erforderlich. Die Gestaltung einesGrünzuges entlang des neu geschaffenen Baches ist die wichtigste Ausgleichsmaßnahme,die vor allem dem Schutzgut Tiere, dem Schutzgut Wasser und dem Schutzgut Landschaftzugute kommt.Die negativen Auswirkungen werden durch die geplante Renaturierung des Abflusses derLibellenteiche kompensiert. Bei den Schutzgütern Flora, Fauna und in Teilbereichen für dasSchutzgut Wasser gibt es damit sogar eine Verbesserung der Situation.Als negative Konsequenz für das Schutzgut Wasser bleibt die Teilverrohrung desGrabenwassers aus dem westlich anschließenden Baugebiet stehen.32


Bebauungsplan Nr. <strong>076</strong> - <strong>Umweltbericht</strong>8 QuellenHydrologische/Hydraulische Untersuchungen an den Libellenteichen in <strong>Zwickau</strong>im Rahmen der Erstellung eines Bebauungsplanes durch GUB, <strong>Zwickau</strong> 6/07Gutachterliche Stellungnahme zum Lärmimmissionsschutz für das Gebiet desBebauungsplanes Nr. <strong>076</strong> der <strong>Stadt</strong> <strong>Zwickau</strong> in <strong>Zwickau</strong>-Weißenborn durch GAF,<strong>Zwickau</strong> 06/08Baugrundgutachten, Fortführung Baugrundgutachten 10-05-96, <strong>11</strong>-12-97, durchIng.-Büro Seidel, Hartenstein 6/98Verordnung der kreisfreien <strong>Stadt</strong> <strong>Zwickau</strong> zur Festsetzung desLandschaftsschutzgebietes „Weißenborner Wald“ im <strong>Stadt</strong>kreis <strong>Zwickau</strong> und imLandkreis <strong>Zwickau</strong>er Land, <strong>Zwickau</strong> 07/98Landschaftsplan der <strong>Stadt</strong> <strong>Zwickau</strong> 2. Vorentwurf zum FNP der <strong>Stadt</strong> <strong>Zwickau</strong>, 09/2007Biotopkartierung der <strong>Stadt</strong> <strong>Zwickau</strong> Klimagutachten der <strong>Stadt</strong> <strong>Zwickau</strong> von 1992Hydrogeologische Übersichtskarte der DDR, Hrsg. Zentrales Geologisches Institut,Berlin:o Hydrochemische Karte Chloride 1 : 200.000 M 33 – VII Karl-Marx-<strong>Stadt</strong>,1969o Karte der Grundwassergefährdung M 1 : 50.000 Weida/<strong>Zwickau</strong> W1306-3/4, 1983oFachbeitrag zum Landschaftsrahmenplan Südwestsachsen, Hrsg. RegionalerPlanungsverband Südwestsachsen, Stand März 2007Regionalplan Südwestsachsen (1. Gesamtfortschreibung), Hrsg. RegionalerPlanungsverband SüdwestsachsenNatürliche Waldvegetationslandschaften, 1 : 300.000, Hrsg. Freistaat Sachsen,Landesanstalt für Forsten, Tharandt 1996Schmidt, P.: Charakteristik wichtiger zentraleuropäischer Waldgesellschaften undihre Wechselwirkungen zu Umwelt und Mensch, Studienmaterial zu den VorlesungenLandespflege und Geobotanik, TU Dresden, Tharandt 1995Kammmolch – Arten der FFH-Richtlinie Sächsisches Landesamt für Umwelt undGeologie, Dresden 2003Bundesnaturschutzgesetz in der aktuell gültigen FassungBaugesetzbuch in der aktuell gültigen FassungSächsisches Naturschutzgesetz in der aktuell gültigen FassungSächsisches Wassergesetz in der aktuell gültigen Fassung33


Bebauungsplan Nr. <strong>076</strong> - <strong>Umweltbericht</strong>Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt undLandesentwicklung zum Vollzug des § 26 des Sächsischen Gesetzes überNaturschutz und Landschaftspflege – Schutz bestimmter Biotope (VwVBiotopschutz) in der aktuell gültigen FassungBundesimmissionsschutzgesetz in der aktuell gültigen Fassung34. Bundesimmissionsschutzverordnung in der aktuell gültigen FassungSächsisches Amtsblatt Nr. 52 vom 28.12.2006 – Bekanntmachung des SächsischenStaatsministerium des Inneren über die Änderung der Liste der eingeführten TechnischenBaubestimmungen (LTB) vom 08.12.2006 – Zuordnung von Gemeinden im FreistaatSachsen zu Erdbebenzonen34

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