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Hanse Merkur PKV Beamte - Private Krankenversicherung

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Besondere Bedingungen für die langfristigeAnwartschaftsversicherung (AwV) nach Tarif AwVL1. Allgemeine BestimmungenFür die langfristige AwV gelten die Allgemeinen Versicherungsbedingungender in Anwartschaft stehenden Tarife in der jeweilsgültigen Fassung, soweit sie nicht durch nachstehendeBestimmungen geändert oder ergänzt werden, und etwaige besondereVereinbarungen.2. Voraussetzung für den AbschlussDer Abschluss der langfristigen AwV ist möglich für die Dauereines Anspruchs auf freie Heilfürsorge, sofern dieser Anspruchvoraussichtlich länger als 60 Monate besteht.3. Gegenstand der Versicherung3.1 Durch Abschluss der langfristigen AwV erwirbt die versichertePerson das Recht, bei Wegfall der unter 2. genanntenVoraussetzungen auf die Tarife überzugehen, für dieeine Anwartschaft bestand.3.2 Ein Anspruch auf die tariflichen Leistungen besteht für dieDauer der langfristigen AwV nicht.4. Aufleben des Versicherungsschutzes4.1 Der Wegfall der Voraussetzungen für die langfristige AwVist innerhalb einer Frist von 2 Monaten anzuzeigen und aufVerlangen des Versicherers nachzuweisen. Bei fristgemäßerAnzeige erfolgt das Aufleben des Versicherungsschutzesder als AwV geführten Tarife zum Ersten des Monats,in dem die Voraussetzungen weggefallen sind.4.2 Nach Aufleben des Versicherungsschutzes besteht Leistungsanspruchin tariflichem Umfang auch für Krankheitenund Unfallfolgen, die während der Dauer der langfristigenAwV eingetreten sind.Die zurückgelegte Versicherungsdauer der langfristigenAwV wird auf die tarifliche Wartezeit angerechnet.4.3 Der Beitrag bei Aufleben des Versicherungsschutzes wirdnach den Tarifen ermittelt, denen die langfristige AwV zugrundelag. Er wird zu dem Alter berechnet, das bei Abschlussder langfristigen AwV erreicht ist. Ein ggf. vorherversicherter gleichartiger Tarif wird berücksichtigt.Wird bei Vertragsbeginn ein Risikozuschlag zum Einschlussbekannter Vorerkrankungen vereinbart, so ist dieser erst abdem Zeitpunkt des Auflebens des Versicherungsschutzeszu entrichten.4.4 Wird die Anzeige nach 4.1 erst nach Ablauf der Zweimonatsfristvorgenommen, so kann das Aufleben des Versicherungsschutzesvon Besonderen Bedingungen abhängiggemacht werden. Das Aufleben kann dann frühestens zumnächsten Monatsersten nach Zugang der Anzeige beimVersicherer erfolgen.4.5 Wird vom Aufleben des Versicherungsschutzes kein Gebrauchgemacht, erlöschen alle erworbenen Rechte; eineRückzahlung der Beiträge ist ausgeschlossen.5. Beiträge5.1 Für die langfristige AwV werden Jahresbeiträge erhoben,die jedoch auch in gleichen monatlichen, viertel- oder halbjährlichenRaten gezahlt werden können, wenn beim Versicherergleichzeitig eine andere Versicherung mit entsprechenderZahlungsweise besteht oder beantragt wird.Die aktuell gültigen Anwartschaftsprozentsätze könnenbeim Versicherer erfragt werden.Für Jugendliche ist ab Ende des Kalenderjahres, in dem siedas 19. Lebensjahr vollenden, der Beitragssatz für Erwachsenezu entrichten.5.2 Erhöht oder vermindert sich während der Dauer der Anwartschaftsversicherungder Beitrag einschließlich einesevtl. vereinbarten Risikozuschlags, der ohne den Abschlussder langfristigen Anwartschaftsversicherung zu zahlen wäre,so wird der Beitrag für die Anwartschaftsversicherungentsprechend verändert. Bei einer Beitragsänderung desder Anwartschaftsversicherung zugrunde liegenden Tarifskann auch der Prozentsatz für die Anwartschaftsversicherungmit Wirkung für bestehende Anwartschaften geändertwerden.AWVL 07.08<strong>Hanse</strong><strong>Merkur</strong> <strong>Krankenversicherung</strong> AG Siegfried-Wedells-Platz 1 20354 Hamburg Tel.: (0 40) 41 19-11 00, Fax: -32 57 www.hansemerkur.de91

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