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Hanse Merkur PKV Beamte - Private Krankenversicherung

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Zuständiges GerichtKlagen gegen die <strong>Hanse</strong><strong>Merkur</strong> können Sie beim Gericht in Hamburg oder bei dem GerichtIhres Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthaltes erheben.Verlegen Sie nach Vertragsschluss Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in einenStaat, der nicht Mitgliedstaat der Europäischen Union oder Vertragsstaat des Abkommensüber den Europäischen Wirtschaftsraum ist, oder ist Ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltim Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, ist das Gericht in Hamburg zuständig.Anwendbares RechtAuf das Vertragsverhältnis und die vorvertraglichen Beziehungen findet das Recht derBundesrepublik Deutschland Anwendung.VertragsspracheDie Sprache der Vertragsbedingungen, dieser Vorabinformationen sowie der Kommunikationmit Ihnen während der Vertragslaufzeit ist Deutsch.Außergerichtliche Beschwerdeund SchlichtungsverfahrenSollte sich das Versicherungsverhältnis trotz unserer Bemühungen nicht fehlerfrei gestalten,wenden Sie sich bitte zunächst an unsere Hauptverwaltung in Hamburg. Darüber hinauskönnen Sie sich bei Beschwerden oder Rechtsauskünften auch an einen außergerichtlichenStreitschlichter, den Ombudsmann für die private Kranken- und Pflegeversicherung (Postfach06 02 22, 10052 Berlin), wenden (www.pkv-ombudsmann.de).Selbstverständlich besteht darüber hinaus die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten.Zuständige AufsichtsbehördeSie haben auch die Möglichkeit, sich mit Beschwerden an die zuständige Aufsichtsbehördezu wenden.Es handelt sich dabei um die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). DieAnschrift lautet: Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn (www.bafin.de).Abschluss- und VertriebskostenDie Angaben zur Höhe der in den Beitrag einkalkulierten Kosten können Sie dem Ihnenausgehändigten Produktinformationsblatt entnehmen.Sonstige KostenAngaben zu möglichen sonstigen Kosten finden Sie, sofern diese anfallen, ebenfalls imProduktinformationsblatt.Hinweise zur zukünftigenBeitragsentwicklungDer hohe Qualitätsstandard und die Gesundheitsversorgung in Deutschland sowie dermedizinische Fortschritt sind Gründe dafür, dass die Ausgaben für die Gesundheit - unddamit die <strong>Krankenversicherung</strong>sbeiträge - in den vergangenen Jahren stärker als die allgemeinenLebenshaltungskosten gestiegen sind. Aus diesem Grund sind Beitragserhöhungenin der Vergangenheit notwendig gewesen und werden voraussichtlich auch in der Zukunftnotwendig sein. Aber auch Beitragssenkungen sind im Rahmen einer Beitragsanpassungüblich.Möglichkeitenzur BeitragsbegrenzungSie haben jederzeit die Möglichkeit, in andere gleichartige Tarife zu wechseln. Eine derartigeUmstellung ist in der Regel mit niedrigeren Beiträgen, oft aber auch geringeren Leistungenverbunden. Seit 01.01.2009 besteht für Sie unter bestimmten Voraussetzungen dieMöglichkeit, in den brancheneinheitlichen Basistarif zu wechseln. Weitere Informationenhierzu finden Sie in den § 1 Abs. 6 (ggf. Abs. 5 oder Abs. 12) und § 20 der AllgemeinenVersicherungsbedingungen.Oft können Sie bei Tarifen mit Selbstbehalt eine Beitragssenkung durch Wechsel in einehöhere Selbstbehaltsstufe erreichen. Die Leistungsinhalte ändern sich dadurch nicht.Wechsel zur gesetzlichen <strong>Krankenversicherung</strong>im fortgeschrittenen AlterSeit Inkrafttreten des Gesundheitsreformgesetzes zum 01.01.2000 ist mit dem Abschlusseines privaten <strong>Krankenversicherung</strong>svertrages eine Rückkehrmöglichkeit in die gesetzliche<strong>Krankenversicherung</strong> für ältere Versicherte in der Regel nicht mehr möglich.Wechsel innerhalb der privaten <strong>Krankenversicherung</strong>im fortgeschrittenenAlterEin Wechsel innerhalb der privaten <strong>Krankenversicherung</strong> ist im fortgeschrittenen Alter oftmit deutlich höheren Beiträgen verbunden. Dies gilt auch für Verträge, die ab 01.01.2009geschlossen wurden und bei denen Alterungsrückstellungen mitgegeben werden. Ggf. kannnur ein Wechsel in den Basistarif eines anderen Unternehmens erfolgen.Beispielhafte BeitragsentwicklungDie Entwicklung der Beiträge der vergangenen zehn Jahre haben wir Ihnen beispielhaft fürIhren Versicherungsschutz im Produktinformationsblatt dargestellt.8

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