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Hanse Merkur PKV Beamte - Private Krankenversicherung

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Tarif PV mit Tarifstufen PVN und PVBPflegepflichtversicherungEs gelten die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB)für die private PflegepflichtversicherungBedingungsteil (MB/PPV 2013)Leistungen des VersicherersTarifstufe PVN für versicherte Personen ohne Anspruch auf BeihilfeDie Tarifleistungen betragen 100 %der nach den Nummern 1 - 15 vorgesehenen Beträge.Tarifstufe PVB für versicherte Personen mit Anspruch auf Beihilfe oder Heilfürsorge bei PflegebedürftigkeitVersicherungsfähig sind Personen, die nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen bei Pflegebedürftigkeit Anspruch auf Beihilfeoder Heilfürsorge haben.Die Tarifleistungen betragen für1. Beihilfeberechtigte 50 %,2. Personen nach Nr. 1 mit zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern 30 %,3. Empfängerinnen und Empfänger von Versorgungsbezügen mit Ausnahme der Waisenund entpflichtete Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer 30 %,4. bei der Beihilfe berücksichtigungsfähige Ehegattinnen und Ehegatten, Lebenspartnerinnenund Lebenspartner und beihilfeberechtigte Witwen und Witwer 30 %,5. bei der Beihilfe berücksichtigungsfähige Kinder und beihilfeberechtigte Waisen 20 %,der in Tarifstufe PVN nach den Nummern 1 - 15 vorgesehenen Beträge.Sehen die Beihilfevorschriften des Bundes oder eines Landes bei Zahlung eines Zuschusses in Höhe von mindestens 41 EUR aufgrund vonRechtsvorschriften oder eines Beschäftigungsverhältnisses zum <strong>Krankenversicherung</strong>sbeitrag der unter Nr. 1 - 5 genannten Personen eineAbsenkung des Beihilfebemessungssatzes vor, so erhöhen sich die Tarifleistungen um den der Absenkung entsprechenden Prozentsatz,höchstens jedoch um 20 Prozentpunkte.Bei der leihweisen Überlassung von technischen Pflegehilfsmitteln werden diese entweder vom Träger der Beihilfe oder vom Versichererzur Verfügung gestellt; die dem Versicherungsnehmer insoweit gegen den anderen Kostenträger zustehenden Ansprüche gehen auf denTräger der Beihilfe oder den Versicherer über, der das technische Pflegehilfsmittel bereitgestellt hat.1. Häusliche PflegeDie Aufwendungen für häusliche Pflegehilfe und häusliche Betreuung werden je Kalendermonata) für Pflegebedürftige der Pflegestufe I bis zu 450 EUR,b) für Pflegebedürftige der Pflegestufe II bis zu 1.100 EUR,c) für Pflegebedürftige der Pflegestufe III bis zu 1.550 EUR, erstattet.In besonders gelagerten Einzelfällen kann zur Vermeidung von Härten versicherten Personen der Pflegestufe III Aufwendungsersatz biszu einem Höchstbetrag von 1.918 EUR monatlich gewährt werden, wenn ein außergewöhnlich hoher Pflegeaufwand vorliegt, der dasübliche Maß der Pflegestufe III weit übersteigt.Erstattungsfähig sind die zwischen den Trägern des Pflegedienstes und den Leistungsträgern der sozialen Pflegeversicherung gemäߧ 89 Abs. 1 SGB XI (siehe Anhang zu den MB/PPV 2013) vereinbarten Vergütungen, soweit nicht die vom Bundesministerium für Arbeitund Sozialordnung nach § 90 SGB XI (siehe Anhang zu den MB/PPV 2013) erlassene Gebührenordnung für die Vergütung der ambulantenPflegeleistungen und der hauswirtschaftlichen Versorgung der Pflegebedürftigen Anwendung findet. Zugelassene Pflegeeinrichtungen,die auf eine vertragliche Regelung der Pflegevergütung verzichten oder mit denen eine solche Regelung nicht zustande kommt,können den Preis für ihre ambulanten Leistungen unmittelbar mit der versicherten Person vereinbaren; es werden in diesem Fall jedochhöchstens 80 % der in den Sätzen 1 und 2 vorgesehenen Beträge erstattet.In Tarifstufe PVB werden die Beträge auf den tariflichen Prozentsatz gekürzt.2. PflegegeldPVN-PVB 01.132.1. Das Pflegegeld beträgt je Kalendermonata) für Pflegebedürftige der Pflegestufe I 235 EUR,<strong>Hanse</strong><strong>Merkur</strong> <strong>Krankenversicherung</strong> AG Siegfried-Wedells-Platz 1 20354 Hamburg Tel.: (0 40) 41 19-11 00, Fax: -32 57 www.hansemerkur.de79

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