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Hanse Merkur PKV Beamte - Private Krankenversicherung

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Tarif KUTKurtagegeldtarifEs gelten die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) für dieKrankheitskosten- und KrankenhaustagegeldversicherungMusterbedingungen 2009 (MB/KK 2009) mitTarifbedingungen 2009 (TB/KK 2009).I. VersicherungsfähigkeitDer Tarif KUT kann nur in Verbindung mit einer Krankheitskostenvollversicherung oder einer stationären Zusatzversicherung, die beider <strong>Hanse</strong><strong>Merkur</strong> <strong>Krankenversicherung</strong> AG bestehen müssen, abgeschlossen werden. Die stationäre Zusatzversicherung muss uneingeschränkt,d. h. nicht nur auf bestimmte Ereignisse wie z. B. Unfälle bezogen, Versicherungsschutz für die Unterkunft (Einbettzimmer/Zweibettzimmer)und die Chefarztbehandlung bieten. Endet während der Versicherungsdauer die Krankheitskostenvollversicherungbzw. die Zusatzversicherung, so endet auch die Versicherung nach Tarif KUT. § 14 (1) Satz 2 MB/KK 2009 gilt entsprechend.Das Kurtagegeld kann in Vielfachen von 10 EUR abgeschlossen werden, höchstens jedoch 100 EUR je Tag.II. Leistungen des Versicherers(§§ 4 - 6 Muster- und Tarifbedingungen)Es gelten folgende Leistungen je Versicherungsfall:- bei stationären Genesungskuren wird der versicherte Tagessatz in voller Höhe für maximal 42 Tage gezahlt,- bei sonstigen medizinisch notwendigen stationären Kuren wird das versicherte Kurtagegeld in voller Höhe gegen Unterbringungsnachweisfür maximal 42 Tage gezahlt,- bei sonstigen medizinisch notwendigen ambulanten Kuren wird das versicherte Kurtagegeld zur Hälfte für maximal 42 Tage gezahlt.Dabei versteht man unter- stationären Genesungskuren: Anschlussheilbehandlungen sowie ärztlich verordnete stationäre Rehabilitationsmaßnahmen, welcheinnerhalb von sechs Monaten nach einer stationären Krankenhausbehandlung angetreten werden. Die Maßnahmen müssen zur Sicherstellungdes Heilerfolges der Krankheit medizinisch notwendig sein, welche den stationären Krankenhausaufenthalt verursachthat. Die medizinische Notwendigkeit ist durch ein ärztliches Attest nachzuweisen,- stationären Kuren: sonstige medizinisch notwendige stationäre Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen und- ambulanten Kuren: sonstige medizinisch notwendige ambulante Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen.Die Genesungskuren, stationären bzw. ambulanten Kuren müssen von einem Arzt angeordnet sein. Keine Leistung erfolgt im Fall vonGenesungskuren, stationären und ambulanten Kuren aufgrund psychotherapeutischer Indikationen.Leistungsansprüche für stationäre Genesungskuren können unter Berücksichtigung von Wartezeiten sofort geltend gemacht werden.Tarifliche Leistungen für andere Kuren können nur dann beansprucht werden, wenn die Kur frühestens 12 Monate nach Versicherungsbeginnangetreten wurde. Leistungen können - außer bei stationären Genesungskuren - höchstens einmal innerhalb von 3 Kalenderjahrenin Anspruch genommen werden.III. TarifbezeichnungDie Höhe des vereinbarten Kurtagegeldes wird bei der Tarifbezeichnung angegeben. Ist z. B. ein Kurtagegeld von 40 EUR vereinbart,so lautet die Tarifbezeichnung KUT/40.IV. Erfolgsabhängige BeitragsrückerstattungDie erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung erfolgt nach Maßgabe der Tarifbedingungen.KUT 01.12<strong>Hanse</strong><strong>Merkur</strong> <strong>Krankenversicherung</strong> AG Siegfried-Wedells-Platz 1 20354 Hamburg Tel.: (0 40) 41 19-11 00, Fax: -32 57 www.hansemerkur.de75

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