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Hanse Merkur PKV Beamte - Private Krankenversicherung

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Ihre Vollversicherung:Was ist im Leistungsfall zu tun?Liebe Kundin, lieber Kunde,der <strong>Krankenversicherung</strong>svertrag wird wie kaum ein anderer Vertrag von Vertrauen geprägt.Gegenseitige Informationen tragen dazu bei, es zu erhalten und Störungen des Versicherungsschutzes auszuschließen.Auf diesem Merkblatt haben wir einige Hinweise für Sie zusammengetragen, die Ihnen helfen sollen, im Leistungsfall einemöglichst schnelle Erstattung zu erhalten und Eigenkosten zu vermeiden.Deshalb unsere Bitte: Lesen Sie die Hinweise aufmerksam durch und beachten Sie bei künftigen Rechnungseinreichungenfolgende Punkte:- Zur Auszahlung der Versicherungsleistung benötigen wir grundsätzlich die Originalbelege mit Diagnose.- Medikamente sind nur dann erstattungsfähig, wenn sie vom Arzt / Heilpraktiker schriftlich verordnet und aus der Apotheke,Versand- oder Internetapotheke bezogen werden.- Ärztlich verordnete Heilmittelanwendungen (Massagen, Fango, Krankengymnastik usw.) sind bis zum Höchstsatz derBeihilfevorschriften des Bundes erstattungsfähig. Den jeweiligen Höchstsatz teilen wir Ihnen auf Wunsch gerne mit.- Sehhilfen (Brillen, Kontaktlinsen) werden erstattet, wenn sich die Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien verändert, odernach Ablauf von 24 Monaten. Brillenfassungen werden bis zu einem Rechnungsbetrag von 110 EUR erstattet.- Bei geplanten Maßnahmen für Zahnersatz (Brücken, Kronen, Inlays usw.) oder kieferorthopädische Behandlung erhaltenSie vor Behandlungsbeginn einen Heil- und Kostenplan. Eine Einreichung ist nicht erforderlich. Wir ermitteln Ihren tariflichenLeistungsanspruch anhand der nach Behandlungsende erstellten Rechnung. Auf Wunsch prüfen wir gern den HeilundKostenplan und informieren Sie über die zu erwartende Versicherungsleistung.- Wenn eine psychotherapeutische Behandlung geplant ist, informieren Sie uns bitte vor Behandlungsbeginn.- Sollten Sie kurzfristig ins Krankenhaus müssen, geben Sie in der Patientenverwaltung Ihre Versicherungsnummer bekannt.Sofern das Krankenhaus einen Kostenübernahmeantrag bei uns stellt, prüfen wir, ob wir die Unterbringungskostendirekt mit dem Krankenhaus abrechnen können.- Bei geplanten Krankenhausaufenthalten rufen Sie uns bitte an - wir können Ihnen sagen, ob wir in diesem Einzelfallweitere Unterlagen benötigen. Bitte beachten Sie die Informationen, die Ihnen das Krankenhaus vor der Aufnahme gibt.- Sofern Sie zusätzlich eine Krankentagegeldversicherung abgeschlossen haben, informieren Sie uns bitte rechtzeitig imFalle einer Arbeitsunfähigkeit vor Ablauf der tariflichen Karenzzeit, damit wir Ihnen die erforderlichen Unterlagen zuschickenkönnen.- Sind Ihnen Behandlungskosten aufgrund eines Unfalles entstanden, reichen Sie uns die Rechnungen bitte zusammenmit einer kurzen Schilderung des Unfallherganges ein.Der Umfang des Versicherungsschutzes ist verbindlich in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen und den Tarifbeschreibungengeregelt.Haben Sie Fragen zu Ihrer <strong>Krankenversicherung</strong> oder zu weiteren Angeboten der <strong>Hanse</strong><strong>Merkur</strong>? In unserem Serviceportalunter www.hansemerkur.de finden Sie Antworten zu häufig gestellten Fragen.LEIS-BEIHILFE 12.12Für alle Smartphone-Besitzer: mobile Leistungseinreichung mit unserer <strong>Hanse</strong><strong>Merkur</strong> RechnungsApp! Profitieren auch Sievon unseren Services wie Rechnungseinreichung, Postbearbeitungsstatus und Rückrufvereinbarung. Mehr Informationenfinden Sie unter: www.hansemerkur.de/rechnungsapp.Alles Gute für Sie!Ihre <strong>Hanse</strong><strong>Merkur</strong><strong>Hanse</strong><strong>Merkur</strong> <strong>Krankenversicherung</strong> AG Siegfried-Wedells-Platz 1 20354 Hamburg Tel.: (0 40) 41 19-41 19, Fax: -32 57 www.hansemerkur.de4

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