13.07.2015 Aufrufe

Zur Vertragspraxis der Kaufpreiszahlung in den Tablettes Albertini ...

Zur Vertragspraxis der Kaufpreiszahlung in den Tablettes Albertini ...

Zur Vertragspraxis der Kaufpreiszahlung in den Tablettes Albertini ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

220 ELISABETH KOSSARZDennoch kann daraus noch nicht geschlossen wer<strong>den</strong>, dass dieZahlung für <strong>den</strong> Eigentumserwerb konstitutiv gewesen wäre. Vielmehrbezeugen die Dokumente, dass erst mit Übergabe <strong>der</strong> Kaufsacheund unabhängig von <strong>der</strong> <strong>Kaufpreiszahlung</strong> das Eigentum übergehensollte und sich damit die Regeln des römischen Rechts <strong>in</strong> <strong>der</strong> Rechtspraxiswi<strong>der</strong>spiegelten. Offen bleiben muss freilich die Frage, welchenStellenwert die von Just<strong>in</strong>ian erwähnten Formen <strong>der</strong> Sicherheitsleistung<strong>in</strong> <strong>der</strong> Rechtspraxis hatten. In <strong>den</strong> hier untersuchten Quellenwurde <strong>der</strong> Kaufpreis je<strong>den</strong>falls stets bar gezahlt, so dass für die Dokumentationvon Sicherungsformen offenbar ke<strong>in</strong> Bedarf mehr bestand.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!