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Schutzgebiete im Unstrut-Hainich-Kreis

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EinleitungDer Naturschutzgedanke ist, sieht man vomSchutz einzelner Objekte ab, noch relativ jung.Von einigen Kleinigkeiten abgesehen, scheinendie Gedanken von FLOERICKE (1909) hundertJahre später durchaus noch eine gewisse Aktualitätzu haben:„...Zwei Jahrtausende sind eine verschwindendwinzige Zeitspanne, wenn wir sie an denJahrmillionen unseres Planeten messen, unddoch, wie gründlich hat es der Mensch verstanden,innerhalb dieser kurzen Frist die Naturumzumodeln. Einst der eherne Tritt römischerLegionen und der jauchzende Jagdruf wilderGermanen - heute der hämorrhoidenkranke Bürokratin dumpfer Amtsstube und das flanierendeGigerl mit dem Monokel <strong>im</strong> Auge auf der asphaltiertenund elektrisch beleuchteten Straße,einst undurchdringliche Urwälder mit knorrigenRiesenbäumen, belebt von Wildpferden, Bären,Elchen und Auerochsen - heute eintönige Nadelwälderohne Unterholz mit schnurgeradenWegen, deren militärisch gedrillte und fein säuberlichin Reihen ausgerichtete Stämme höchstensnoch das Herz des Holzhändlers rascherschlagen lassen, und in denen ein paar kümmerliche,halbzahme Rehe unter dem Schutzevon Gesetzen bei Wildleckpulvern und anderenApothekermitteln ihr Dasein fristen, bis sie derFörster zum erstem Mai gegen Einhändigungeines ‚blauen Lappens‘ von Jagdfexen abschießenläßt, die mit Zielfernrohr und ‚künstlichemSchmalreh‘, mit ‚Freßkobern‘ und Rotsponpullenfür ein paar Stunden per Automobil dem Häusermeereder Großstadt entflohen sind; einstunermeßliche Sümpfe und Moräste, w<strong>im</strong>melndvon kreischenden Scharen unzähligen Wassergeflügels- heute langweilige, tote und stummeRübenfelder, so weit das Auge reicht, auf denenhöchstens ein armseliger Lampe verdrosseneinherhoppelt, dem zu Ehren <strong>im</strong> Winter einstattliches Aufgebot von bis an die Zähne bewaffnetenhinauszieht auf die verschneite Flur.Ja, wir habens herrlich weit gebracht!...“Was würde der Autor wohl zu unseren heutigenProblemen des Artenschwundes und derglobalen Erwärmung sagen, meinen viele vonuns doch, vor hundert Jahren sei alles bessergewesen?Mit dem Reichsnaturschutzgesetz von 1935wurde der Naturschutz erstmalig in Deutschlandeinheitlich und umfassend geregelt. DreiSchutzgebietskategorien wurden eingeführt.Naturdenkmale (§ 3), Naturschutzgebiete (§ 4siehe Auszug) und in § 5 Sonstige Landschaftsteile.Die Regelungen des Reichsnaturschutzgesetzesblieben nach dem II. Weltkrieg zunächstGrundlage des Naturschutzes in beiden TeilenDeutschlands. In der Bundesrepublik Deutschlandblieb es bis 1976 gültig, in der DDR nurbis 1954. Schutz und Pflege der Natur für denMenschen wurden mit dem neuen Naturschutzgesetz,dem „Gesetz zur Erhaltung und Pflegeder he<strong>im</strong>atlichen Natur“ vom 4. August 1954,Grundsatz des Umgangs der Gesellschaft mitder Natur. Zu Beginn der siebziger Jahre wurdedieses Gesetz durch das „Gesetz über dieplanmäßige Gestaltung der sozialistischen Landeskulturin der Deutschen DemokratischenRepublik - Landeskulturgesetz“ (Gesetzblatt derDDR I, Nr. 12) ersetzt. Dieses Gesetz entsprachdem Gesamtanliegen der Führung der DDR,eine entwickelte sozialistische Gesellschaft zugestalten, in der alle Bereiche, auch die Naturund die sie verändernde und gestaltende Tätigkeitdes Menschen, in Übereinst<strong>im</strong>mung mitden gesamtgesellschaftlichen Zielen entwickeltwerden sollten.6

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