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Kennen Sie das WTZ-Journal? - Westdeutsches Tumorzentrum Essen

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k u r z u n d k n a p pw t z - j o u r n a l 4 · 2 0 1 3 · 5 . J g4. Was müssen verabreichendeÄrzte besonders beachten?Durch die engen Zulassungskriterienist im Wesentlichen abzuwägen, obPonatinib besser geeignet sein könnte.Hier ist auf die genannte Häufung vonGefäßkomplikationen unter Ponatinibhinzuweisen. Bei jüngeren beziehungsweisegeeigneten Patienten muss auchdie allogene Stammzell-Transplantationin die Überlegungen ernsthaft einbezogenwerden.5. Welche unerwünschten Nebenwirkungensind zu erwarten?Alle für die Behandlung der CML zugelassenenTKI haben häufig Nebenwirkungen.Diese sind meist mild, oft reversibeloder beeinflussbar und betreffenletztlich alle Organe. Unterschiede betreffendie Verteilung der Nebenwirkungenauf verschiedene Organe. So tretenbei Bosutinib häufig Durchfall, Übelkeit,Erbrechen, Bauchschmerzen, Ausschlag,Thrombozytopenie, Anämie, Fieber underhöhte Leberenzymwerte auf. Dies istbei allen anderen CML-TKI sehr ähnlich.Ob Bosutinib häufiger schwerwiegendeNebenwirkungen in bestimmten Organenauslöst, lässt sich derzeit noch nichtbeurteilen, da weltweit nur wenige tausendPatienten und davon viele erst seitkurzer Zeit mit Bosutinib behandeltwerden.Es ist sehr wahrscheinlich, <strong>das</strong>s Bosutinibbei einem relativ kleinen, aber nichtunbedeutenden Anteil der CML-Patientender am besten verträgliche CML-TKIist. Damit könnte für diese Betroffenender Zugang zu einer hochwirksamenTherapie erhalten werden.6. Wie hoch sind die Therapiekosten?Die monatlichen Therapiekosten für <strong>das</strong>jeweilige Medikament in der Standarddosierungbetragen (laut aktueller RoterListe) für Imatinib 3.407,95 Euro, fürDasatinib 5.638,42 Euro, für Nilotinib3.743,03 Euro für die Erst- und 5.354,60Euro für die Zweitlinie. Bosutinib schlägtmit monatlich 6.166,21 Euro und Pona -tinib mit 7.350,24 Euro zu Buche. DieseZahlen variieren im Handel nur geringfügig,zum Beispiel durch verschiedeneZwischenhändler. Der für die Krankenkassenzu zahlende Preis wird nochdurch Abschläge, z. B. den 16-prozentigenPflichtrabatt reduziert. Die Preisfestlegungfür Bosutinib muss als vorläufigangesehen werden, da die Verhandlungenzwischen Hersteller undKostenträgern für Deutschland geradegescheitert sind. Darüber hinaus istzu erwarten, <strong>das</strong>s der Patentablauf vonImatinib im Jahr 2015/16 <strong>das</strong> Preisgefügeerheblich verändern wird.7. Wie beurteilen <strong>Sie</strong> die Einstellungder Vermarktung in Deutschland?Auch wenn in Deutschland bisher nuretwa 50 Patienten außerhalb von Studienmit Bosutinib behandelt werden, istmittelfristig mit mindestens 500 Patientenzu rechnen, für die Bosutinib diemedizinisch beste Option ist. Bedingtdurch die europaweite Zulassung istBosutinib in Deutschland nach wie vorverkehrs- und verordnungsfähig undkann über Auslandsapotheken beschafftwerden. Aber der meist müh -selige Kampf um die Erstattung derhohen Arzneimittelkosten wird vombehandelnden Arzt und vor allem vomPatienten auszufechten sein. Nur wenigekönnen die jährlichen Kosten vonbis zu 70.000 Euro so einfach zwischenfinanzierenund auch die juristischeGegenwehr ist für viele ältere Patientenoft praktisch nicht möglich. Im End -effekt wird dies unweigerlich dazu führen,<strong>das</strong>s geeignete Patienten nichtmit Bosutinib behandelt werden und –nicht unwahrscheinlich – dadurchfrüher sterben.Wenn aus den angeführten Gründenauf eines der Medikamente aus derVor-CML-TKI-Zeit wie Hydroxyurea,Interferon-alpha oder gar Busulfangewechselt werden müsste, wäre eindeutigmit einem erhöhten Sterberisikozu rechnen. Dies ist weder ethisch nochjuristisch akzeptabel. Damit ist die Entscheidungzum opt-out von Bosutinibvehement abzulehnen. Eine Schuld -zuweisung kann und soll hier nicht erfolgen,da viele Informationen nichtoder völlig widersprüchlich vorliegen.Es ist aber anzunehmen, <strong>das</strong>s die Verantwortungauf viele verteilt ist, undes muss eindringlich an alle Verantwortlichenin der Politik, der Industrie undsonstigen Beteiligten appelliert werden,diese Entscheidung zu revidieren undähnliche Entwicklungen unbedingt zuverhindern.Die Deutsche Gesellschaft für Hämatologieund Onkologie (DGHO) hat zuletztim August 2013 eine dezidierte Stellungnahmemit konstruktiven Vorschlägenvorgelegt (http://www.dgho.de/informationen/nachrichten/BosutinibDGHO Stellungnahme 20130822.pdf).Die betroffenen Patienten und ihre betreuendenÄrzte müssen unbedingtbesser in diese Entscheidungsfindungeneingebunden werden. Alles andereist in Deutschland ethisch, politisch undjuristisch nicht akzeptabel.ZusammenfassendeKurzbewertungBosutinib ist ein für die chronischemyeloische Leukämie entwickelterTyrosinkinase-Inhibitor der drittenGeneration. Während er relativ spätzugelassen wurde und über keine überragendenEigenschaften verfügt, kanner ohne Zweifel für bestimmte Patientendie einzige verbleibende Alternativesein, wenn man von den im Vergleich zuden TKI deutlich weniger wirksamenklassischen Therapien (z. B. Hydroxyurea)absieht.Eine eingeschränkte Verfügbarkeitkann für die entsprechenden Patientenletztlich tödliche Folgen haben.Bosutinib ist eindeutig als Ophan Drugeinzustufen, womit in vielerlei Hinsichtbesondere Regeln gelten (sollten).15

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