Buchholzer Geschichte und Geschichten - Streifzüge durch die ...

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04.12.2012 Aufrufe

von Weißenbach und Hans von Dolzk Sonnabend nach Mauricii (27. Sept.) zu der Mauriciusberghandlung in Buchholz weilten, baten die Buchholzer deshalb dringend, die Fürsten wollten, nachdem der Markt aufgericht" versorgen, daß "Pflock mit der hall von der virden maßen kesehannsen und andere mer vf der selbigen nit sturtzten, dan wu es gestatet, würde es pald einen großen rawn domit einnehmen." Die Räte sahen dies ein und gaben den Befehl, daß dies abgestellt werde. Es wurde jedoch nicht sogleich Abhilfe geschaffen, denn zur Berghandlung Quasimodogeniti (24. April) 1512 wurde diese Angelegenheit wegen Pflocks Halde erneut vorgebracht. Unterdessen hatte man die Eröffnung des Marktes weiter ins Auge gefaßt. Es war nötig, daß der Markt auch von Verkäufern besucht ward. Heutzutage würde man das in den Medien veröffentlichen. Damals wandte man sich an die kurfürstlichen Räte mit der Bitte, der Kurfürst möge für eine Bekanntmachung sorgen. Diese, bat man, in den anliegenden Orten und in Böhmen auszurufen. Durch fürstliche Briefe sollte die Bevölkerung aufgefordert werden, allher zu führen "was Zu enthalt notturftig." Was zur Notdurft des Berges und der Enthaltung" der Einwohner ihnen zugeführt wurde, sollte in der Fürsten Länder frei von Abgaben und Zöllen sein, wie es im Freiheitsbrief vom 15. November 1501 versprochen wurde. Hinsichtlich der Landleute der Nachbarschaft geht man in seinen Wünschen weiter. Sie sollen nicht bloß benachrichtigt, sondern es soll auf sie ein Zwang zum Besuch des Buchholzer Wochenmarktes ausgeübt werden. Bis Quasimodogeniti 1512 war die Regierung den Bitten noch nicht nachgekommen. Als deshalb die Gerichte und Schöppen zu diesem Zeitpunkt nochmals ansuchten, es möge der Markt endlich bestätigt werden, der Freitag sein sollte, versprachen die Räte abermals, die Bestätigung zu befürworten. Zugleich jedoch erhielten die Buchholzer die Weisung, selbst an die Orte zu schreiben, von wo aus man die Beschickung des Marktes zu erwarten meine. Der Freitag wurde endgültig als Markttag festgesetzt. Sollte der Freitag auf einen Feiertag fallen, wurde der Donnerstag davor festgelegt. Auch mit der vorgeschlagenen Entlohnung der Häuer kam man so überein, daß dieselben zum Markttag abgelohnt, von ihnen aber beim ersten Lohntag 2 Gr. einbehalten werden. Dies fand die Billigung der Räte. Damit waren die Verhandlungen abgeschlossen. Leider fehlen uns Hinweise über die Bestätigung und den genauen Beginn des Marktes. Das ein Markttag durchgeführt wurde ergibt sich aus der in den nächsten Jahren wiederholt - auch urkundlich - vorkommenden Bezeichnung des Ortes als "Markt". Buchholz hatte die Marktgerechtigkeit erlangt. Die Hoffnungen jedoch, welche sich an die Erlangung des Marktrechtes knüpften, gingen nicht in Erfüllung. Der Markt hatte keinen Bestand; er ging bald wieder ein. Schon 1520 erfahren wir, daß der Buchholzer Wochenmarkt eingegangen war, daß man mit Annaberg Wochenmarkt hielt. 16

In einem Schreiben an den Kurfürsten, von Sonnabend nach Joh. Bapt. (26. 11 Juni) 1540 in welchem der Bergvogt Bieger und der Bergmeister Wegener im Namen von Richtern, Schöppen, Knappschaft, Viertelsmeister und ganzer Gemeinde Beschwerde führen, daß die Güldengroschen bei der Verrechnung mit den Gewerken auf Befehl des Kurfürsten künftig nicht mehr mit 21, sondern mit 25 Groschen berechnet werden sollten, heißt es, "man müsse mit Annaberg Wochenmarkt halten," wo die Guldengroschen nur im Wert zu 24 Groschen angenommen würden. Das es immer wieder zu unliebsamen Auseinandersetzungen mit den Annabergern kam, beweist auch, daß die Buchholzer seitens der Annaberger bei dem Holzflößen auf der Sehma in unnachbarlicher Weise belästigt wurden. Der Kurfürst zeigte sich deshalb gewillt, Annaberg das Flößen auf der Sehma gänzlich zu verbieten. Bevor dies jedoch geschah, 12 sollte sich der Bergvogt Matthes Busch äußern, "was nachteil doraus Entsteen mocht, Szo man den annenbergern das flossen gar wheren wold." Obwohl dieser nicht sehr gut auf "die von S. anneberg" zu sprechen war, riet er doch davon ab, weil sich Annaberg alsdann "holtz halben" "nicht Erhalten" könne. Weiter aber hebt er in seinem schriftlichen Gutachten hervor:"Zum andern wher es vnNachbarlich. Dyweil dy Im Buchholtz keinen Wochenmargt haben vnd Sie allis, das sie Zu Nottorfft dorffen, Sich auff Sanct anneberg Erhoelen müssen, werde man vns den wider Zu 13 gebrauchen whern, welches vns Nicht treglich sein kondt." Später scheinen sogar die Buchholzer "Schuster" eine zeitlang auf dem Annaberger Wochen markt ihre Ware feilgeboten zu haben, wogegen der Annaberger Rat allerdings Einspruch er hoben zu haben scheint. 1544 und 1545 nämlich beschwert sich Buchholz über den Rat "vff St. Annabergk wegen ihrer schuster, welche die wochenmerkt besuchen." 1557 erhielt Buchholz direkt das Recht zugesprochen den Annaberger Wochenmarkt mit benutzen zu dürfen. Somit war der Buchholzer Wochenmarkt wieder eingegangen. Dauernd aber erinnert an ihn der um seinetwillen geschaffene Buchholzer Marktplatz. In der Grundform bis heute im wesentlichen erhalten, wurde er dreimal im Laufe der fast 500 Jahre umgebaut. 1889 / 90 wurden an der Ost - und Nordseite die Mauern erhöht und der Platz geebnet, wobei er noch ein leichtes Gefälle aufwies. Das Denkmal des Stadgründers, Friedrich des Weisen, wurde anläßlich der 400 Jahrfeier der Stadt Buchholz im Jahre 1901 aufgestellt. Es ist ein Bronzeguß vom Dresdner Bildhauer Schreitmüller. Nach dem 2. Weltkrieg wurde der Platz weiter aufgefüllt, Böschungen und 11 Bieger kam 1535 als Bergvogt in sein Amt. Er war der Nachfolger Kaspar Schützes (1526- 1533) und der letzte unter den fünf Buchholzer Bergvögten. 12 Matthes Busch war Bergvogt von Reminiscere 1513-1526 13 Siehe Ernest. Gesamtarchiv Reg. T. Fol. 70-76 O3 vol. 2 “Handlungen im Buchholtz Mauricii 1520 17

von Weißenbach <strong>und</strong> Hans von Dolzk Sonnabend nach Mauricii (27. Sept.)<br />

zu der Mauriciusberghandlung in Buchholz weilten, baten <strong>die</strong> <strong>Buchholzer</strong><br />

deshalb dringend, <strong>die</strong> Fürsten wollten, nachdem der Markt aufgericht"<br />

versorgen, daß "Pflock mit der hall von der virden maßen kesehannsen <strong>und</strong><br />

andere mer vf der selbigen nit sturtzten, dan wu es gestatet, würde es pald<br />

einen großen rawn domit einnehmen." Die Räte sahen <strong>die</strong>s ein <strong>und</strong> gaben<br />

den Befehl, daß <strong>die</strong>s abgestellt werde. Es wurde jedoch nicht sogleich<br />

Abhilfe geschaffen, denn zur Berghandlung Quasimodogeniti (24. April)<br />

1512 wurde <strong>die</strong>se Angelegenheit wegen Pflocks Halde erneut vorgebracht.<br />

Unterdessen hatte man <strong>die</strong> Eröffnung des Marktes weiter ins Auge gefaßt.<br />

Es war nötig, daß der Markt auch von Verkäufern besucht ward. Heutzutage<br />

würde man das in den Me<strong>die</strong>n veröffentlichen. Damals wandte man sich an<br />

<strong>die</strong> kurfürstlichen Räte mit der Bitte, der Kurfürst möge für eine<br />

Bekanntmachung sorgen. Diese, bat man, in den anliegenden Orten <strong>und</strong> in<br />

Böhmen auszurufen. Durch fürstliche Briefe sollte <strong>die</strong> Bevölkerung<br />

aufgefordert werden, allher zu führen "was Zu enthalt notturftig." Was zur<br />

Notdurft des Berges <strong>und</strong> der Enthaltung" der Einwohner ihnen zugeführt<br />

wurde, sollte in der Fürsten Länder frei von Abgaben <strong>und</strong> Zöllen sein, wie es<br />

im Freiheitsbrief vom 15. November 1501 versprochen wurde. Hinsichtlich<br />

der Landleute der Nachbarschaft geht man in seinen Wünschen weiter. Sie<br />

sollen nicht bloß benachrichtigt, sondern es soll auf sie ein Zwang zum<br />

Besuch des <strong>Buchholzer</strong> Wochenmarktes ausgeübt werden.<br />

Bis Quasimodogeniti 1512 war <strong>die</strong> Regierung den Bitten noch nicht<br />

nachgekommen. Als deshalb <strong>die</strong> Gerichte <strong>und</strong> Schöppen zu <strong>die</strong>sem<br />

Zeitpunkt nochmals ansuchten, es möge der Markt endlich bestätigt<br />

werden, der Freitag sein sollte, versprachen <strong>die</strong> Räte abermals, <strong>die</strong><br />

Bestätigung zu befürworten. Zugleich jedoch erhielten <strong>die</strong> <strong>Buchholzer</strong> <strong>die</strong><br />

Weisung, selbst an <strong>die</strong> Orte zu schreiben, von wo aus man <strong>die</strong> Beschickung<br />

des Marktes zu erwarten meine. Der Freitag wurde endgültig als Markttag<br />

festgesetzt. Sollte der Freitag auf einen Feiertag fallen, wurde der<br />

Donnerstag davor festgelegt. Auch mit der vorgeschlagenen Entlohnung<br />

der Häuer kam man so überein, daß <strong>die</strong>selben zum Markttag abgelohnt, von<br />

ihnen aber beim ersten Lohntag 2 Gr. einbehalten werden. Dies fand <strong>die</strong><br />

Billigung der Räte. Damit waren <strong>die</strong> Verhandlungen abgeschlossen.<br />

Leider fehlen uns Hinweise über <strong>die</strong> Bestätigung <strong>und</strong> den genauen Beginn<br />

des Marktes. Das ein Markttag <strong>durch</strong>geführt wurde ergibt sich aus der in den<br />

nächsten Jahren wiederholt - auch urk<strong>und</strong>lich - vorkommenden<br />

Bezeichnung des Ortes als "Markt". Buchholz hatte <strong>die</strong> Marktgerechtigkeit<br />

erlangt. Die Hoffnungen jedoch, welche sich an <strong>die</strong> Erlangung des<br />

Marktrechtes knüpften, gingen nicht in Erfüllung. Der Markt hatte keinen<br />

Bestand; er ging bald wieder ein. Schon 1520 erfahren wir, daß der<br />

<strong>Buchholzer</strong> Wochenmarkt eingegangen war, daß man mit Annaberg<br />

Wochenmarkt hielt.<br />

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