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braunschweigisches jahrbuch - Digitale Bibliothek Braunschweig

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<strong>Digitale</strong> <strong>Bibliothek</strong> <strong>Braunschweig</strong>http://www.digibib.tu-bs.de/?docid=0004265088 G. Schwarzder stilistischen Zuweisung in die Zeit zwischen 1180/90 nimmt man auch die NachrichtGerhards von Steterburg in der Steterburger Chronik dafür in Anspruch, wo essehr allgemein heißt, daß Heinrich der Löwe den Dom mit Fenstern habe verzierenlassen: ... pavimento et Jenestris ipsum monasterium laudabiliter ornavi~.Ein Auftrag, farbige Fenster für St. Blasii neu anzufertigen, ist aus dem Jahr 1345erhalten. In einer Urkunde, die in doppelter Ausfertigung für beide Vertragspartnerangefertigt wurde (Chirograph), wird zwischen den Testamentvollstreckern HerzogsOtto des Milden und mehreren <strong>Braunschweig</strong>er Ratsherren und Bürgern vereinbart,daß die vier westlichen Joche des südlichen Seitenschiffs, das seit den zwanziger Jahrendes 14. Jahrhunderts umgebaut wurde, im Lauf des kommenden Jahres für denGesamtpreis von 110 Mark lötigen Silbers fertigzustellen seien 5 • Dieser Teil, auch alsLaurentiuskapelle bekannt, sollte als Grablege für den erst kürzlich verschiedenenHerzog OUo und seine schon zehn Jahre zuvor verstorbene Gemahlin Agnes vonBrandenburg dienen. Da heißt es: To twen venstren seal men maken ses nye belde vonglase. De anderen venstre seal men maken von den olden venstren, de dar rede sin. Dervenstere scullen werden drye unde eyn sevolt venster boven der dore ... und weiter unten:Ysern unde drat scullet se don to den venstren. Dar scullet se to beholden, wat anden olden vensteren isoHandwerker werden in der Urkunde mit Ausnahme des steynwerchte Andreasnicht namentlich genannt 6 . Er dürfte bereits zuvor den Bau des neuen südlichen Seitenschiffsgeleitet haben und nun erneut verpflichtet worden sein. Von Glasern oderGlasmalern ist nicht die Rede. Erst Anfang des 15. Jahrhunderts läßt sich ein solchermit Namen Hermann in <strong>Braunschweig</strong> nachweisen 7 • Die Formulierung läßt jedoch• Annales Steterburgenses, in: MGH SS 16 (1859) S. 230 (1194).> L. HÄNSELMANN (Bearb.), VB der Stadt <strong>Braunschweig</strong> Bd. 4 (1912) Nr. 177 S. 186 ff. (25. Mai 1345).Am Ende der Urkunde heißt es: To eyner bewysinge disser dinge is desse bref uthe deme anderen ghe·kervet, de disseme ghelik ludet. Der Text der Urkunde wurde zweimal untereinander auf einen BogenPergament geschrieben und dann wurden die beiden gleichlautenden Texte durch Zackenschnitt getrennt;in diesem Fall liegt der untere Teil der Urkunde vor, da der obere Rand den gleichmäßig geschnittenenZackenrand zeigt. Vgl. dazu A. VON BRANDT, Werkzeug des Historikers, Stuttgart 1963(3. Aufl.) S. 106 f. Eine solche Form haben viele Vertrage mit Handwerkern und Künstlern auch nochim 15. und 16. Jahrhundert, etwa solche, die man mit Tilman Riemenschneider, Adam Krafft, MichaelWolgemut abschloß; vgl. dazu den Anhang bei H. HUTH, Künstler und Werkstatt der Spät gotik,Darmstadt 1967 (= erw. Nachdr. der 1. Auf!. von 1925).6 Ein steynwerchte Andreas - vermutlich handelt es sich um denselben - wird 1353 auch von der Stadt<strong>Braunschweig</strong> beauftragt, die Dornse in der Hornburg 18 km südlich von Wolfenbüttel zu errichten;s. D. HELLFAIER (Bearb.), Das erste Gedenkbuch des Gemeinen Rates der Stadt <strong>Braunschweig</strong>1342-1415 (1422), Bs. 1990, S. 44.7 Am 30. August 1413 schwört Hermen glaswerchte dem Rat seinen Eid; S. HELLFAIER, Gedenkbuch(wie Anm. 6) S. 146. Auf Glasmacher des 14. Jahrhunderts, die noch zu verifizieren wären, weistC. W. SACK, Die Barfüßer und deren Besitzungen zu <strong>Braunschweig</strong>, in: <strong>Braunschweig</strong>isches Magazin51 (1849) S. 405 f. hin. - Nachrichten zu einer Zunft, in der Maler, Kunsthandwerker und Glasmalervereint waren, oder einer Lukasgilde fehlen aus dieser Zeit in <strong>Braunschweig</strong>, allgemein dazu K. RAHN,Religiöse Bruderschaften in der spätmittelalterlichen Stadt <strong>Braunschweig</strong> (= Bsger Werkstücke A 38),<strong>Braunschweig</strong> 1994. AlL~ Hamburg hingegen hat sich die gemeinsame Zunftrolle der Glaser, Maler,Sattler etc. von 1375 erhalten. Darin wird unter Punkt 7 geregelt: Vortmer de glazewerten scholen makengut glazewerk, dat truwe unde vast si, unde scolen dat wol unde stark blyen unde loden, unde ok datdat blye reyne unde wol gevallen si sunder reIhe ... ; unter Punkt 8: Ok wat tafelen se maken bredere

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