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braunschweigisches jahrbuch - Digitale Bibliothek Braunschweig

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<strong>Digitale</strong> <strong>Bibliothek</strong> <strong>Braunschweig</strong>http://www.digibib.tu-bs.de/?docid=0004265082 A. v. BoetticherHerrschaft im Gau Astfala, im Gretingau und im Derlingau genannt, wozu auch Fallerslebengehört haben müßte, das am Nordrand des Derlingau lag, sowie das bereitseIWähnte Vogteigeld aus Goslar (item de redditibus in Goslaria dictis vogtgelt).Jener Gerhard von Wohldenberg, der als Lehnsmann dcs Hildesheimer Bischofsbezeichnet wird, dürfte aber auch zweifellos zu denjenigen Wohldenbergern gehörthaben, die ihre Güter im Papenteich und um Fallersleben dem Erzbischof von Magdeburgzugunsten der Welfenherzöge aufgelassen hatten. Demzufolge mußte Gerhardvon Wohldenberg sowohl Lehnsmann der Magdeburger als auch der HildesheimerKirche gewesen sein. Gerade im Spätmittelalter war eine derartige Doppelvasal­Iität nicht selten.Was weiterhin velWundert, ist, daß diese Güter zu einem Zeitpunkt dem Bischofvon Hildesheim übertragen wurden, als FaIlersleben sowie die Grafschaft über denPapenteich bereits, wie es scheint, fest in welfischer Hand waren. Während des LüneburgerErbfolgekrieges, in dem das Fallerslebener Schloß für die Welfenherzöge einebedeutende Schlüsselposition einnahm 87 , ließ sich also der Hildesheimer Bischof vomKönig mit angeblichem Reichsgut belehnen (ab imperio in feudum recipere)88 und erhobdamit Ansprüche auch auf Fallersleben.Man kann wiederum nur die Vermutung äußern, daß sich hier Herrschaftsgebietezwar räumlich, aber nicht rechtlich deckten, ohne daß jedoch ein konkreter Anhaltspunktgegeben werden könnte, der die Abgrenzung der inhaltlich-rechtlichen Kompetenzendeutlich machte. Vor allem aber dürfte in den verschiedenen Ansprüchendas unterschiedliche Machtinteresse der jeweiligen Territorialherren zum Ausdruckkommen, die ihre jeweiligen Positionen stets auch rechtlich zu legitimieren versuchten.An der welfischen Landeshoheit, die durch den Ausgang des Lüneburger Erbfolgekriegesbestätigt wurde, änderte sich dadurch für Fallersleben nichts.8. Das Schloß in Fallersleben und die Pfandpolitik der WelfenherzögeWann genau in Fallersleben die Burg, bzw. das Schloß, erbaut wurde, ist nicht bekannt.Die ersten Nachrichten einer Burganlage stammen aus der zweiten Hälfte des14. Jahrhunderts, als sich Fallersleben unter welfischer Herrschaft befand.Um das wechselvolle Schicksal des Fallerslebener Schlosses verstehen und historischeinordnen zu können, ist die damalige politische Lage dieser Region ein wenignäher zu betrachten.In einem Bündnisvertrag von 1371 zwischen den Herzögen Wenzel und Albrechtvon Sachsen mit dem Erzbischof Albrecht von Magdeburg gegen Herzog Magnus von<strong>Braunschweig</strong> 89 wird Fallersleben unter den "Festen" genannt, die einst dem Erzbischofvon Magdeburg gehörte und die für den Fall ihrer Eroberung auch wieder an87 s. Abschnitt 8 .•• VB HHi (wie Anm. 34) Bd. VI, Nr. 639 S. 451..9 Codex diplomaticus Brandenburgensis. Sammlung der Urkunden, Chroniken und sonstigen Quellenschriftenfür die Gesch. der Mark Brandenburg und ihrer Regenten. Berlin 1838 ff. Bd. 2, S. 507.

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