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braunschweigisches jahrbuch - Digitale Bibliothek Braunschweig

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<strong>Digitale</strong> <strong>Bibliothek</strong> <strong>Braunschweig</strong>http://www.digibib.tu-bs.de/?docid=00042650246 N. Löschnes an - wohl kaum. Verfügte er 1952 über keine Kopie mehr, oder erschienen ihmmanche Formulierungen unter Umständen etwas überarbeitungsbedürftig? Immerhinwissen wir, daß er ein Gutachten erstellt hatte, denn er schrieb in seinem Aufsatzvon 1953: "Ich untersuchte die Oberreste der Toten an Ort und Stelle, führte die Berechnungenund einige mikroskopische Untersuchungen in meinen Institut in BerUndurch und legte meinen Bericht am 13. Juni 1936 in <strong>Braunschweig</strong> vor. Unter dem15. Juli 1936 ließ mich der damalige Ministerpräsident Klagges bitten, von jeder Veröffentlichungzunächst abzusehen"43.Zwei Dinge fallen sofort auf: Fischer benötigte für sein Gutachten zwölf Monate,und die Ergebnisse seines Gutachtens waren anscheinend Anlaß für eine absoluteNachrichtensperre! Doch erneut irrte sich der fast achtzigjährige Fischer im Rückblick,was den Termin der Nachrichtensperre betrifft. Denn die <strong>Braunschweig</strong>ischeLandeszeitung erhielt bereits am 3. Juli 1935 eine erste Nachrichtensperre über dieUntersuchung des Grabes - also kurz nachdem die zweite Grablege mit dem verrottetenHolzsarg entdeckt wurde. Und Fischer wurde von Ministerpräsident Klaggesnicht erst am 15. Juli 1936, sondern schon ein Jahr früher, am 23. Juli 1935 mit einemVerbot belegt - warum 44 ?Untersucht man jenen Teil seines Gutachtens, der erhalten geblieben ist, genauer,also Fischers Meßprotokoll, zeigt sich, daß Fischer systematisch und pedantisch-akkuratjeden größeren Knochen des Skeletts vermessen hatte und jeweils die Referenzmethodegemäß dem anthropologischen Lehrbuch von Rudolf Martin von 1928 angegebenhatte! Neben den Werten des linken Femurs, die besonders auffällig von denWerten des rechten Gegenstücks abwichen, sind Ausrufezeichen angefügt. Weiterfällt auf, daß anders, als man nach der Lektüre des Aufsatzes von Schmidt vermutenwürde, Fischer sehr wohl eine Reihe von Beckenindizes und Parametern berechnete,die Auskunft über das Geschlecht der Leiche geben können 45 • So berechnete er auchin der Gynäkologie typische Parameter zur Beurteilung des weiblichen Beckens vorder Geburt: Der Wert für den Querdurchmesser des Beckenausganges gab er mit146 mm an, jenen für den Beckeneingang mit 140 mm. In einem Standard-Lehrbuchder Geburtshilfe werden die durchschnittlichen Werte für Wöchnerinnen mit110 mm und 130 -135 mm angegeben, d. h. auch die von Fischer selbst durchgeführtenMessungen, genau wie der von Schmidt 1974 zusätzlich ermittelte Index, legtendas Vorhandensein eines Frauenbeckens nahe, das obendrein sehr "geburtsfreund-43 Eugen FISCHER, Die anthropologische Untersuchung der Gebeine Heinrichs des Löwen. In: BsJb. 34,1953, S. 136. 1936 wurde lediglich in wenigen Exemplaren ein vorläufiger Grabungsbericht, versehenmit den Photographien des Photographen Rieger gedruckt, der aber auf die anthropologischen BefundeFischer nur oberflächlich eingeht. Ein Exemplar ist im Amt für Denkmalpflege, <strong>Braunschweig</strong>,erhalten geblieben... NdsStA Wf: 12 A Neu 13, Nr. 37828, BI. 31. Gleichlautende Verhote erhalten mit demselben DatumProf. Roloff und Prof. Meyer, der mit der Untersuchung der Lederhülle betraut war (vgl. a. a. 0.,BI. 32f.).45 NdsStA Wf: 299 N 72, Dom, Maßtabelle von den Gebeinen des Herzogs / 1935 (1953), S. 2. Fischerberechnete die Normal- und Diagonal-Conjugata, den Sagital-Durchmesser von Beckeneingang undBeckenausgang, Breitenhöhen-Index, Beckeneingangs- und Beckenausgangs-Index, LBI des Foramenobturaturn und den Breiten-Index des Beckens.

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