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braunschweigisches jahrbuch - Digitale Bibliothek Braunschweig

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<strong>Digitale</strong> <strong>Bibliothek</strong> <strong>Braunschweig</strong>http://www.digibib.tu-bs.de/?docid=00042650Die "Erbgesundheit" Heinrichs des Löwen 245was Holtzmann in seinem Artikel 1953 nicht gelang und in der Geschichtsforschungin der Bundesrepublik erst zwanzig Jahre später durch den Artikel von Schmidt von1974 erneut feststand: Der Steinsarg ist Mathilde von England zuzuschreiben!Doch der Aktenvermerk deckt noch weitere Hintergründe auf: Denn der Vermerkbelegt einwandfrei, daß Prof. Ernst Roloff schon vor dem Eintreffen von Fischer unddessen anthropologischer Untersuchung über Körpergröße und Haarfarbe der Leichein dem Steinsarg unterrichtet wurde, sonst hätte er sich nicht explizit hierauf beziehenkönnen. Fischer behauptete aber später, er habe als erster die Leiche untersucht underst einmal eine dicke Lage Gewandstaub entfernen müssen, unter der dann das Skelettzum Vorschein kam 41 •Ganz offensichtlich täuschte sich Fischer in diesem Punkt. Denn vor seinem Eintreffenwurde die Leiche durch Hofmeister oder den Mediziner Prof. Schultze kurzuntersucht, und bei dieser ersten Untersuchung wurde zumindest das Becken freigelegt,eine Längenmessung vorgenommen sowie eine Haarfarbenbestimmung durchgeführt!Vermutlich legte Fischer nur die übrigen, noch nicht berührten Teil des Skelettesfrei. Die Tatsache, daß schon vor dem Eintreffen Fischers die Knochen der Leiche(teilweise) freigelegt, aber nicht aus dem Grab herausgehoben wurden, macht esplausibel, daß man den für jeden Laien sichtbaren, für den zugezogenen <strong>Braunschweig</strong>erMediziner aber ganz augenfälligen Hüftbefund früh bemerkte, wie vorhinvermutet. Und erst dessen schockierender Befund einer möglicherweise vorliegendenErbkrankheit nach dem GzVeN machte die Zuziehung dcs Spezialisten vom BerlinerKWI für Anthropologie nötig!Ist es wirklich glaubhaft, wie Fischer in seinem kleinen Nachtrag zu der Kontroversevon 1953 behauptete, daß er an jenem Samstag, den 29. Juni 1935, an das Grabgeführt wurde, ohne daß man ihn auf das Ergebnis der Abklärungen Prof. Roloffsaufmerksam machte, weIches doch bei allen an der Grabung Beteiligten auf großesInteresse gestoßen sein dürfte? Wie lautete denn Fischers erstes Urteil, nachdem erden Fund begutachtet hatte: Stand die Frage im Vordergrund, ob hier angeboreneoder traumatische Hüftluxation vorlag oder die geschlechtsspezifische Zuordnungder Leiche?Einer der bemerkenswertesten Umstände der ganzen Angelegenheiten ist die Anfertigungund Veröffentlichung der Grabungsberichte, die erst spät und unvollständigerfolgte. Eugen Fischer deponierte 1952 sein von ihm 1935 erstelltes Meßprotokollim Niedersächsischen Staatsarchiv, doch wo blieb sein Gutachten 42 ? Fertigte er keidasArchiv konsultierte. Ich vermute, daß T. Schmidt durch dieses Dokument erst auf die Idee kam,daß es sich um ein Frauen-Skelett handeln könnte.41 Vgl. Eugen FISCHER, Heinrichs des Löwen sterbliche Reste. In: WaG, 1952, S. 234f: "Von der Leichewaren zunächst nur Teile des rechten Schienbeins und Fußknochen zu sehen, das übrige war bedecktmit schwarzbrauner, krümeliger, ziemlich trockener Masse, die aus ... vermoderten Gewebsbestandteilenoder Kleide"esten bestand. Die Masse wurde sorgfältig entfernt, wobei ich mit kleiner Kelle, mitPinseln, vor allem aber mit behutsamen Fingern das Skelett sauber freilegte .. . ".42 NdsStA Wf: 299 N 72, Dom, Maßtabelle von den Gebeinen des Herzogs / 1935 (1953). Fischer hattedieses fünfseitige Meßprotokoll persönlich unterzeichnet, mit der Bemerkung: "Die Maße und berechnetenIndizes von mir persönlich an Ort & Stelle genommen bzw, berechnet."

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