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braunschweigisches jahrbuch - Digitale Bibliothek Braunschweig

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<strong>Digitale</strong> <strong>Bibliothek</strong> <strong>Braunschweig</strong>http://www.digibib.tu-bs.de/?docid=00042650224 o. Jungbzw. kommunaler Eigenbetriebe ist die Frage unausweichlich, ob jenes Konzept einschließlichder verschärften Variante einer Fürsten"enteignung" 174 - wie alle sozialistischenVorstellungen - nicht einfach "alt" wirkt? Triumphieren nicht Privatisierungund freie Unternehmerinitiative? Die Frage wird noch unterstrichen durch die Beobachtung,daß die sogenannten Hofkammern, denen bis 1918 die Bewirtschaftung desDomaniums oblag, durchweg hocheffektive Unternehmensführungen darstellten.Die häufige linke Klage über die "Hartherzigkeit" der Hofkammern läßt sich durchausauch als Indiz für gutes betriebswirtschaftliches Management werten. In neuemLicht erscheinen auch jene bald nach der Novemberrevolution gerade in Kleinstaatenmannigfach beobachtbaren Bestrebungen vieler "kleiner Leute" - oft unterstütztdurch örtliche Räte -, das jeweilige Domanium nicht zu verstaatlichen, sondern aufzuteilenund den einzelnen Bauernwirtschaften zuzuteilen 175 - eine spontane, basisnaheKonzeption von Vergesellschaftung, die freilich gegenüber dem hergebrachtenEtatismus und Zentralismus der an die Macht geratenen alten Sozialdemokratiekeine Chance hatte. Speziell für <strong>Braunschweig</strong> ist die Frage nach der Zukunftsfähigkeitschwer zu beantworten, weil zu viele Sondereinflüsse (NS-Herrschaft, "Gleichschaltung",deutsche Teilung, Aufgehen im neuen Land Niedersachsen) mitwirken176 • Immerhin kann man wohl negativ formulieren, daß das vom Freistaat übernommeneRest-Kammergut jedenfalls nieht als Musterwirtschaft durch hohen Ertragund eine nachhaltige Stärkung der Finanzkraft des Landes von sich reden machte. Imübrigen blieb dieser "Rest" natürlich von der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklungnicht ausgenommen, in deren Rahmen der Anteil der Wertschöpfung von LandundForstwirtschaft am Bruttosozialprodukt immer mehr zurückging 177 •Der andere Grund der Sicherung der Republik war schon in der Mitte der zwanzigerJahre in den Hintergrund getreten, in der sich gewissermaßen die mehrheitssozialdemokratischePerspektive durchgesetzt hatte. Wenn die im Auseinandersetzungsvertraggetroffene Regelung "erträglich" genannt wurde, meinte das immer "finanzielltragbar". Und ist die Sicherung der Republik nicht in der Tat überhaupt keinThema, da ja nie ernsthaft versucht wurde, wieder zu einem Herzogtum <strong>Braunschweig</strong>zurückzukehren? So zu antworten wäre vordergründig. Die Art und Weise,wie der Streit um das Kammergut ausgetragen wurde, blieb ja - auch wenn es nichtzur Restauration der Monarchie kam - politisch nicht ohne Folgen. Wie dcr Freistaat<strong>Braunschweig</strong> bei dieser Vermögensauseinandersetzung seine Autorität verlor bzw.Respekt gar nieht erst gewinnen konnte; das Jammerspiel einer republikanischen Regierung,mit der man (nahezu) alles machen und der man (fast) alles zumuten konnte;174 Was nach 1945 in der SBZ bzw. in der DDR geschah: die Enteignung der Fürstenvermögen, um danndie Betriebe verludern und das kulturelle Erbe (Schlösser!) verwahrlosen zu lassen, war ohnehin alsWiederholung nur eine Farce und eine barbarische dazu.m Vgl. JUNG, Volksgesetzgebung (wie Anm. 4) S. 629 f.176 Vgl. den Überblick bei SCHMIDT (wie Anm. 1) S. 162 ff., mit dem bemerkenswerten Fazit, daß von denRegelungen zum Kammergut kaum etwas "dauerhaft Bestand gehabt" habe.177 Vgl. BEsTIAN (wie Anm. 8) S. 34 ff., 52,55 f.

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