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braunschweigisches jahrbuch - Digitale Bibliothek Braunschweig

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<strong>Digitale</strong> <strong>Bibliothek</strong> <strong>Braunschweig</strong>http://www.digibib.tu-bs.de/?docid=00042650212 O. Jungwar die Stellung der Herzogsseite so stark geworden, daß sie auftrumpfen konnte: Zuden bisherigen Konditionen war sie nun nicht mehr zu haben.Somit stand das neue, politisch getarnte sogenannte Beamtenkabinett vor einemDilemma: Zu den alten Bedingungen wollte es abschließen, aber die Gegenseitemachte nicht mehr mit; zu neuen Bedingungen war die Gegenseite bereit 133 , aber dieshieße innenpolitisch ins offene Messer laufen. Bei aller grundsätzlichen politischenGewogenheit, wie sie etwa Ministerpräsident Gerhard Marquordt in seiner Regierungserklärungbekundete - mit dem bezeichnenden Lapsus, den Rechtsstandpunktheider Teile wahren zu wollen l34 -, blieb so zunächst doch nichts anderes übrig, alsdie Auseinandersetzung in der vorgefundenen Form der justiziellen Konfliktaustragungweiterzuführen 135 •Aus der Klemme half nach fünf Monaten wiederum der 1. Zivilsenat des Oberlandesgerichtsunter seinem deutschdemokratischen Präsidenten Dr. Louis Levin 136 ,indem er in Form eines gerichtlichen Vergleichsvorschlages das Maß des herzoglichenForderungsaufschlags bestimmte 137 : Zum Votjahresvergleich, der aufrechtzuerhaltensei, solle das Land eine jährliche Rente von 100000 RM zulegen. Das nahmsich nun zwar weniger als Vergleich im Sinne gegenseitigen Nachgebens, denn vielmehrals ein Kapitulationsansinnen aus 138 ; es wurde auch auseinandersetzungspolitischabgelehnt, da das Land keine Rentenzahlung mehr wollte, und durch eine entsprechendeErhöhung der Abfindung in Grund und Boden ersetzt 139 • Was aber vorallem zählte bei dem umgehend vorschlagsgemäß abgeschlossenen neuen Auseinandersetzungsvertrag,war die glänzende Bilanz dieses gouvernemental-justiziellen Zusammenspielsunter dem Gesichtspunkt politischer Legitimität:133 Vgl. Vermerk des MinR im FinM Paul v. lIantelmann vom 12.1.1925 über eine Besprechung mitKnoke vom seI ben Tage mit dessen Änderungs- und Nachschlagswünschen, StAWf, 12 A Neu 13 n,45088.134 MinPräs. Marquordt, LT 13.1.1925, Sp. 53; freilich führte dieser Lapsus in der Dehatte zu großer linkerAufregung.13' Die Anfang 1925 aufgenommenen Verhandlungen scheiterten an den herzoglichen Forderungen (soMinister Hans-Udo v. Grone, LT 15.10.1925, Sp. 2133f.); zum Termin vom 13.3.1925 überreichtendie Parteien die Gutachten F1eischmanns, Stammlers und Hatscheks und verhandelten streitig.136 Näher zur Person, aber karg zu dem Vorgang: Rudolf WASSERMANN, Louis Levin. Bsger Oberlandesgerichtspräsident1922-1930. Eine biographische Skizze (= StadtA und Stadtbibl. Bs. Kleine Schriften,H. 19). Bs. 1988, S. 20; vgl. DERS., Zur Geschichte des Oberlandesgerichts Bs.; in: Justiz im Wandelder Zeit (wie Anm. 104) S. 11-110 (36).J37 Unkritisches (institutionelles) Selbstlob dafür im Bericht des OLG-Präsidenten Bruno HEUSINGER vonEnde 1933: Gesch. und Bedeutung des Oberlandesgerichts B5.; in: BsgZs. 79, 1933, S. 65-71 (69)1.lS LT Ds 63 vom 10.8.1925, S. 14 f.; dies gilt jedenfalls auf der Rentenebene: Der Kläger hatte 300 000GM p. a. für die ersten fünf Jahre und 400 000 GM p. a. vom 1. Dezember 1924 an beantragt, dasOberlandesgericht hielt 350 000 GM p. a. für angemessen. Andererseits betonte das Gericht den Verzichtdes ehemaligen Herzogs auf das angebliche Eigentum an den Domänen und Forsten, an denKunst- und Büchereischätzen von Landesmuseum und -bibliothek sowie auf die Rente bis 1.1.1925.Daß dieser" Vergleich" der Verpflichtung des Staates gleichkomme, erklärte auch MinPrä5. Marquordt.LT 15.10.1925, Sp. 2164.139 Vgl. LT Os 63 vom 10.8.1925, S. 13; bemerkenswerterweise zog nun die SPD im Ausschuß eineGeldrente weiterer Landabgabe vor, vgl. LT Os 94 vom 12.10.1925, S. 2.

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