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braunschweigisches jahrbuch - Digitale Bibliothek Braunschweig

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<strong>Digitale</strong> <strong>Bibliothek</strong> <strong>Braunschweig</strong>http://www.digibib.tu-bs.de/?docid=00042650204 O. Jungsche Königshaus wegen der Kronfideikommißrente gemacht hatte 75 - offenkundigohne zu ahnen, daß Schücking sich schon seit Anfang 1921 für die Interessen des ehemaligenHerzogs engagiert hatte 76 • Der Kläger veranlaßte daraufhin Schücking, eineigenes Gutachten über die Ansprüche des Herzoglichen Hauses <strong>Braunschweig</strong>-Lüneburgam braunschweigischen Kammergut zu erstatten 77 • Beide Seiten zogen nochje ein preußisches Urteil bei 78 und schritten zur mündlichen Verhandlung, aufgrundderen das Landgericht mit Zwischenurteil vom 12. Oktober 1922 die prozeßhinderndenEinreden des Staates verwarf und den Weg zu Sachentscheidungen frei machte 79 •Dagegen ging das Land in Berufung und beauftragte mit Walter Jellinek (Kiel)einen Rechtswissenschaftier, der bislang eher auf Fürstenseite Vertrauen genoß80,aber nun Schückings Gutachten mit BravcJUr zerpflückte 81 - so vernichtend, daß dieHerzogsseite, nachdem Schücking sich nur noch schwach wehrte 82 , nicht weniger alsdrei ordentliche Professoren gegen Jellinek antreten ließ.Vorher indes wies das Landgericht durch Teilurteil vom 14. Juni 1923 die Zahlungsklageab, verurteilte aber den Staat in puncto Mobilien gemäß den Hilfsanträgen(Bestandsverzeichnis vorzulegen, Auskunft zu erteilen, Inventar nicht zu entfernen)83.Diese Entscheidung war trotz der Teilabweisung für den Staat wegen ihrerBegründung hochgefährlich, denn das Gericht nahm zwar eine Pertinenzqualität derRente an - die also mit der Revolution entfiel-, verneinte dies aber für das Kammergutselbst, bei dem es vielmehr von privatrechtIichem Eigentum des ehemaligen Herzogsan allen Mobilien und Immobilien ausging. Versagte es nun den Entschädigungsanspruch,weil weder der Arbeiter- und Soldatenrat noch die Verfassung den" Rechtsgutachten über die dem vormaligen preußischen Könige und seinem Hause an der Kronfideikornrnißrentezustehenden Ansprüche und die Legitimation zur Vertretung des Königlichen Hausesbei der vermögensrechtlichen Auseinandersetzung mit dem Staat, undatiert (26.4.1919), BA Koblenz,NL Schücking/12; Zitate in: Ansprüche (wie Anm. 73), S. 20-26. Zum Problem der preußischenKronfideikommißrente vgl. JUl

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