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braunschweigisches jahrbuch - Digitale Bibliothek Braunschweig

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<strong>Digitale</strong> <strong>Bibliothek</strong> <strong>Braunschweig</strong>http://www.digibib.tu-bs.de/?docid=00042650Die Fundierung der sozialen Republik mißlingt 199später aber forderte er, ohne daß aus dem Gutachten viel geworden war"4, Knoke auf,nunmehr die spezialisierten Forderungen des Herzoglichen Hauses an den <strong>Braunschweig</strong>ischenStaat einzureichen 45 •In der Besprechung vom 18. Dezember 1920 rückte Knoke heraus: Einstimmenderklärte er zu Beginn, daß an sich das gesamte Kammergut Privateigentum des ehemaligenHerzogs wäre; da aber bei Hergabe des ganzen Kammergutes der <strong>Braunschweig</strong>ischeStaat nicht mehr bestehen könne, sei das Herzogliche Haus zu weitgehendemEntgegenkommen bereit. Dann folgten die Forderungen:das Schloß in Blankenburg, das Hofjagdrevier ebendort und das Gestüt zu Bündheim-Harzburg,die der Staat schon sozusagen abgeschrieben hatte bzw. als Lastobjektesogar loswerden wollte; ferner abervier namentlich genannte Forstbezirke, etwa 1/9 der zum Kammergut gehörendenForsten,sieben namentlich genannte Domänen, etwa 1/5 (nach Fläche und Ertrag) derzum Kammergut gehörigen Domänen, dazu einzelne kleinere Forstparzellen imAnschluß an die einzelnen Domänen,Herausgabe der Nutzungen dieser Objekte seit dem durch die Rechtsverwahrungvom 15. Juni 1919 bewirkten Verzugseintritt,Herausgabe bzw. Ersatz sämtlichen Mobiliars der Hofstattgrundstücke,Wahrung des Eigentums des herzoglichen Hauses an der <strong>Bibliothek</strong> in Wolfenbüttelund dem Landesmuseum,Abgabenfreiheit der Auseinandersetzung.Was nun folgte, war selbst in der diplomatischen Sprache des Protokolls eine"Szene": Minister Oerter begrüßte die Forderungen vom politischen Standpunkt.Durch sie werde die Dynastie endgültig erledigt sein. Im übrigen könne er nur sagen:"Komm und hole sie!" Knoke kündigte an, im Falle eines Prozesses werde der frühereHerzog durch einstweilige Verfügung alle Veräußerungen und Belastungen des Kammergutssperren lassen. Minister Oerter erklärte, falls solche Maßnahmen mit Erfolgergriffen werden sollten, so würde in <strong>Braunschweig</strong> eine zweite Revolution ausbrechen,und nicht nur hier, sondern auch im Reiche, eine Revolution, die er für berechtigthalten und mit allen Kräften fördern werde. 46.. Bis zur Besprechung vom 18.12.1920 war kein Rechtsgutachten eingeholt worden (vgl. Oerter, LV Os133 o. O. (1920), S. 7), dies hatte sich verzögert (Minister Oerter, LV 21.12.1920, S. 788). SCHMIDTS(wie Anm. 1) S. 45, Behauptung, daß die Einholung eines solchen Gutachtens auch gar »nicht beabsichtigt"gewesen sei, wird von seinen Quellen nicht getragen. Tatsächlich hatte Bs. am selben10.8.1920 den Prä~identen des Preußischen Staatsministeriums um Überlassung des Rechtsgutachtensdes Justizministers Kurt Roscnfcld (USPO) vom 19.12.1918 (vgl. dazu JUNG, Volksgesetzgebung (wieAnm. 4) S. 437) gebeten und war eine Woche spater auf dessen Veröffentlichung in der »NorddeutschenAllgemeinen Zeitung" (Nr. 117, 4.3.1920 M) verwiesen worden (GStA PK Berlin,Rep. 90/235; zur Einschätzung dieser unzulänglichen Kommunikation auf Staatsseite vgI. JUNG,Volksgesetzgebung (wie Anm. 4) S. 570f.); insofern liegt der Verdacht einer gewissen Hochstapeleinahe.45 Oerter an Knoke vom 7.10.1920, HAMPE (wie Anm. 37) S. 4.46 LV Os 133 o. O. (1920), S. 2-5; vgl. SCHMIDT (wie Anm. 1) S. 46ff.

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