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braunschweigisches jahrbuch - Digitale Bibliothek Braunschweig

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<strong>Digitale</strong> <strong>Bibliothek</strong> <strong>Braunschweig</strong>http://www.digibib.tu-bs.de/?docid=00042650Die Fundierung der sozialen Republik mißlingt 197Kammergutes als des Hausbesitzes der Herzöge ... ein unentziehbarer Rechtstitel gebliebenseien 28 , akzeptierte, ja forderte er (je eher man sie [sc. die Abfindungsfrage]löst, desto billiger voraussichtlich für das Lan~9) gegenüber Oerter eine Abfindungdes früheren Herzogs. Sein konkreter Vorschlag gab sich generös: Man solle dem bisherigenHerzog das Schloß in Blankenburg samt Zuhehör und einem Teil der umgebendenWaldung, zwei naheliegende Domänen und das Hofgestüt Harzburg überlassen.Doch intern schätzte Barteis die höfischen Liegenschaften als Zuschußobjekteein, die aus den Einnahmen der beiden Domänen gerade getragen werden können.Gelänge sein Plan, so geschähe die Abfindung im Grunde für das Land kostenlos 3ooder doch nahezu kostenlos 3 ! - eine Prognose, bei der man sich fragen könnte, obdieser Fachmann, der demnächst in die Regierung aufrücken und die Leitung des Finanzressortsübernehmen sollte, mit seinem Konzept, wenn es denn stimmte, den bisherigenHerzog "hereinlegen" wollte; aber "natürlich" handelte Barteis "nur" gegenüberder republikanischen Regierung iIIoyal 32 •Oerter wehrte das Ansinnen ab. Er könne nicht einsehen, daß der Herr Herzog einRecht auf eine Abfindung habe3 3 • Wenn er Wert darauf lege, könnten ihm einigeRäumlichkeiten des Schlosses in Blankenburg für sich und seine Familie zum Sommeraufenthaltzur Verfügung gehalten werden - aber nicht mehr: Es gehe nicht an,daß man bei der gegenwärtigen Wohnungsnot ein ganzes großes Gebäude für dieWohnzwecke einer einzigen Familie zur Verfügung stellr3 4 • In der Landesversammlungvertrat Oerter bei Gelegenheit ebenfalls seinen Standpunkt, es sei ganz selbstverständlich..., daß das Land keine Verpflichtung zu irgend welchen Abfindungenan den ehemaligen Herrn Herzog habe: der Rat der Volksbeauftragten lehne es jedenfallsprinzipiell ab, die Frage der Abfindung ... weiter zu erörtern 35 • HofmarschallHans-Henrich v. Grone schätzte Mitte Mai 1919 auf der Konferenz der Vertreterfürstlicher Vermögensverwaltungen in Berlin die Verhältnisse in <strong>Braunschweig</strong> dennauch als denkbar ungünstig ein 36 • Diese harte Linie führte schließlich am 15. Juni" Barteis an Oerter vom 14.3.1919, StAWf, 12 A Neu 13 n, 45101, S. 5.2' Barteis an Oerter vom 10.3.1919, StAWf, 12 A Neu 13 n, 45059, BI. 4 S. 4.30 A. a. 0., S. 5.31 Barteis an Oerter vom 14.3.1919, StAWf, 12 A Neu 13 n, 45101, S. 8; jetzt war schon von drei Domänendie Rede.32 Daß Barteis zu .den Gefolgsleuten des Herzogs" rechnete, zeigt SCHMIDT (wie Anm. 1) S. 40ft.33 Oerter an Barteis vom 15.3.1919, StAWf, 12 A Neu 13 n, 45059, BI. 6 S. 1 (auch in 45101). Oerterfuhr fort: Selbst wenn es zutreffen würde, daß KammerguL5grundstücke aus Privatmitleln gekauft wordensind, so sehe ich nicht ein, weshalb nicht durch eine Revolution derartige alte Rechte, die noch dazuzweifelhaft sind, bezw. noch nicht ganz geklärt, beseitigt sein sollten . ... Meine Ansicht geht dahin, daßdie • Rechte " der Fürsten an Grund und Boden des Landes immer sehr zweifelhafte sind. Und daß fürdiese zweifelhaften Rechte das Volk nicht verpflichtet werden kann, an die Fürsten Abfindungen zuzahlen. (S. 1 f.).34 A. a. 0., S. 2.35 Volksbeauftragter Oerter, LV 4.4.1919, Sp. 838f.36 Hofkammer-Besprechung vom 15.5.1919, Prot. S. 3, StA Bückeburg, K 2 D 6 Nr. 40 Bd. 1.

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