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braunschweigisches jahrbuch - Digitale Bibliothek Braunschweig

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<strong>Digitale</strong> <strong>Bibliothek</strong> <strong>Braunschweig</strong>http://www.digibib.tu-bs.de/?docid=00042650Die Fundierung der sozialen Republik mißlingt 193ehemaligen Herzog noch einmal kurz nachgezeichnet werden; dabei sind die einschlägigenjuristischen Probleme - von Schmidt m. E. viel zu kurz behandelt - unterangemessener Berücksichtigung der Justizgeschichte hervorzuheben (11.). Nach einerEinordnung der <strong>Braunschweig</strong>er Vorgänge in den gemeindeutschen zeitgeschichtlichenZusammenhang folgt ein Ausblick auf die Volksbewegung zur Fürstenenteignung1926 (III). Am Schluß soll eine politikwissenschaftliche Gesamtbetrachtungim Rückblick erfolgen (IV).11. Der Streit um das Kammergut zwischen dem Freistaat<strong>Braunschweig</strong> und dem ehemaligen Herzog1. Zur DomänensituationIn <strong>Braunschweig</strong> war die verfassungsrechtliche Qualität des als "Kammergut" zusammengefaßtenKomplexes von Domänen, Forsten und Bergwerken seit langem umstritten.Auch bei den Verhandlungen über die Neue Landschafts-Ordnung von 1832gelang insoweit keine Einigung, so daß man es bei einem Verweis auf die bisherigenRechtsverhältnisse beließ und sich auf die Regelung seiner Verwaltung und die Verwendungseiner Erträge beschränkte. Das Kammergut war unveräußerlich, staatlichverwaltet und landständisch kontrolliert. Aus seinen Erträgen sollten nach § 169Abs. 1 NLO zunächst und zuvörderst [J der Bedarf des Landesfürsten und SeinesHauses, im übrigen die Bedürfnisse des Landes bestritten werden. Der erste Posten,die landesfürstliche Rente, war durch besondere Vereinbarung mit den Ständen (Finanznebenvertragvon 1832) festgesetzt. 1849 versuchte der Landtag vergebens, hier"gründlich aufzuräumen": Der Entwurf eines neuen Staatsgrundgesetzes erklärte dasgesamte Kammergut "rundweg für Staatseigentum". Die einsetzende Reaktionmachte diesen Bemühungen ein Ende.Mit 97 161 ha umfaßte das Kammergut 26,4 % des Staatsgebiets. 1908/10 gingen1,89 Mio. M p. a. - gut die Hälfte des Rohertrags - als Überschuß an das Land unddeckten knapp 13% des eigentlichen Staatshaushaltes 8 •2. Von der Revolution zur Verfassung: die Ära OerterAuch in <strong>Braunschweig</strong> traten Anfang November 1918 neue Leute an, aber mit zweiBesonderheiten. Erstens: Im Unterschied zu anderen kleinen Staaten, bei denen sichauch in der Revolution oft bemerkenswert viel Kooperation, ja Kontinuität zeigte,und entgegen den Erwartungen der Mehrheitsparteien des Herzogtums vollzog sich8 Vgl. Albert RHAMM, Das Staatsrecht des Hzgtms Bs. (= Das öffentliche Recht d. Gegenwart Bd. IV).Tübingen 1908, S. 72 ff., 87; DERS., Die Verfassungsgesetze des Hzgtms Bs., Bs. 2. Auf!. 1907, § 164Anm. 1. Ferner Rudolf BEsTIAN, Entwicklung und volIc,wirtschaftliche Bedeutung der bsg. Domänenund Klostergüter (= Greifswalder Staatswiss. Abhandlungen Bd. 30). Greifswald 1927, S. 54;SCHMIDT (wie Anm. 1) S. 12 ff., 20 ff.

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