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braunschweigisches jahrbuch - Digitale Bibliothek Braunschweig

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<strong>Digitale</strong> <strong>Bibliothek</strong> <strong>Braunschweig</strong>http://www.digibib.tu-bs.de/?docid=00042650132 K. Rahnden. Im Fall Kubbeling erscheint der Erfolg einer genauen Trennung zwischen Familieauf der einen und Haushalt auf der anderen Seite fraglich, da im Haushalt außerder Familie nur eine Magd lebt, die in den Quellen kaum genannt wird.4. Die Familie KubbelingZu Beginn des Jahres 1520 befindet sich Lude Kubbeling an einem Wendepunkt ihresLebens. Sie erlebt, wie ihr Mann - den Tod offensichtlich vorausahnend - einedetaillierte Aufstellung seiner Außenstände 13 macht, wie er versucht, seine zahlreichenSchuldner zur Zahlung zu bewegen und wie er am Sonnabend nach dem achtenTag des Dreikönigstages, dem 14. Januar, sein Testament verfaßt 14 • Bald darauf, inder Fastenzeit des Jahres 1520, muß er tot gewesen sein, denn am Dienstag nach MisericordiaDomini 15 wird das Hausinventar des Verstorbenen in Gegenwart zweierRatsherren des Hagen aufgenommen 16 •In seinem Testament hatte Tile die von ihm eingesetzten Vormünder gebeten, seine- eher geringfügigen - Schulden zu bezahlen und zugleich mine weddersculde truwelikenna vormeldinge miner rekensboke wedder inmanen. Diese Aufgabe haben dieTestamentsvollstrecker in den folgenden Jahren erfüllt, wie ihre Abrechnung zeigt.Ihre Einnahmen aus dem Verkauf von Tiles Handelsgütern, Zahlungen seinerSchuldner, seinen Stadtrcnten und Hauszinsen, belaufen sich bis zum Jahr 1531 aufinsgesamt 936 Gulden 17 • Von Beruf vermutlich Krämer, führte Tile Kubbeling einenflorierenden Handel mit Tuch, Wolle, Wachs, Bier, Korn, Malz, Hopfen, Fischen undPferden in und außerhalb <strong>Braunschweig</strong>s 18 • Laut Testament kann er Haus und Hof, jeeinen Hopfengarten vor dem Neustadttor und bei Gliesmarode sowie mobilen Besitzsein eigen nennen. Obwohl er nicht unvermögend war, zählte er nicht zur städtischenFührungsschicht, da er weder Angehöriger einer Geschlechterfamilie war noch einpolitisches Amt ausübte. Auch seine Frau Lude gehörte nicht zu den Geschlechtern,stammte jedoch offensichtlich aus einer Familie, die auf den Erwerb guter Schreib-,Lese- und Rechenfähigkeiten Wert legte 19. Der Besitz eines kleinen Vermögens wirdes dem Ehepaar erleichtert haben, in eine der renommiertesten <strong>Braunschweig</strong>er Bruderschaften- den Kaland St. Matthäi - aufgenommen zu werden 2o • Tile Kubbeling13 H V Nr. 202, f. 23-31.14 Testamentbuch des Hagen BI 23, 8, f. 44f.; Abschrift in H V Nr. 202, f. 17ft.15 Der zweite Sonntag nach Ostern.16 H V Nr. 202, f. 21 f.17 H V Nr. 202, f. 68.l' H V Nr. 202, f. 23 ff.19 Überliefert sind aus dieser Zeit auch andere Abrechnungen von Frauen, u. a. das Rechnungsbuch derKölnerin Elisabeth Horns, vgl. Klaus J. MATTHEIER, Das Rechnungsbuch der Elisabeth Horns, in:Rheinisch-westfälische Zeitschrift für Volkskunde 26/27, 1981/82, S. 31-56.20 Aufnahmebedingungen im Kaland St. Matthäi waren die Fähigkeit, die onera - in Gestalt der religiösenund finanziellen Verpflichtungen - tragen zu können sowie ein guter Ruf und ein entsprechenderLebenswandel, vgl. Kerstin RAHN, Religiöse Bruderschaften in der spätmittelalterlichen Stadt <strong>Braunschweig</strong>,<strong>Braunschweig</strong> 1994, v. a. S. 83 ff.; Ordinarius SI. Matthäi G 1117, 21, f. 21.

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