13.07.2015 Aufrufe

braunschweigisches jahrbuch - Digitale Bibliothek Braunschweig

braunschweigisches jahrbuch - Digitale Bibliothek Braunschweig

braunschweigisches jahrbuch - Digitale Bibliothek Braunschweig

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>Digitale</strong> <strong>Bibliothek</strong> <strong>Braunschweig</strong>http://www.digibib.tu-bs.de/?docid=00042650Der Haushalt der <strong>Braunschweig</strong>er WitweLucie Kubbeling im Spiegel einer Rechnungdes Jahres 1520Der moimen register deß hußholdenvonKerstin Rahn1. Die QuelleDer moimen register des hußholden - so lautet die Überschrift einer im Stadtarchiv<strong>Braunschweig</strong> überlieferten, in mittelniederdeutscher Sprache verfaßten Ausgabenrechnungaus dem Jahr 1520'. Sie liegt nicht im Original vor, sondern in der zeitgenössischenAbschrift des öffentlichen Notars Henrik Spange, der durch seine eigeneHandschrift die völlige Übereinstimmung der Copia mit dem Original bezeugt2. Siebefindet sich in einer Akte, die weitere notariell bestätigte Abschriften enthält: dasTestament des <strong>Braunschweig</strong>er Bürgers Tile Kubbeling von 1520, ein Inventar seinesBesitzes, Rechnungen über Einnahmen aus dem Verkauf von Waren, Aufstellungenseiner Witwe Lucie über Ausgaben für die Kinder aus den Jahren 1520 bis 1531 sowieVerträge über den Nachlaß.Die Überschrift Der moimen register . .. läßt den Schluß zu, daß die Abrechnungvon einer Frau - der moime - verfaßt worden sein muß. Der mittelniederdeutscheBegriff kann sowohl die Mutter- oder Vaterschwester, die Mutter oder jedes weiblicheWesen 3 bezeichnen. Das Register ist in der ich-Form geschrieben, wie der Eintrag vimathier vor ii budel Metken und meck 4 zeigt. Da alle Personen des Haushaltes mitAusnahme der Witwe Tile Kubbelings, Lucie, namentlich genannt werden und dieseüberdies im Testament ihres verstorbenen Mannes als mome bezeichnet wird, kannnur sie die in notarieller Abschrift vorliegende Rechnung, vermutlich anläßlich einergerichtlichen Auseinandersetzung um das Erbe, konzipiert haben.Die Quelle besteht aus vier Blättern, auf denen in chronologischer Folge sämtlicheAusgaben des Haushaltes von der Fastenzeit bis zum Sonntag nach der Gemeinwo-I Stadtarchiv <strong>Braunschweig</strong>. Sacksche Sammlung H V Nr. 202, Sp. 143ff.2 H V Nr. 202, Sp. 148a.) Vgl. August LÜ88EN, Mittelniederdeutsches lIandwörterbuch, Darmstadt 1980, S. 234.• H V Nr. 202, Sp. 145.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!