Antrag auf Zulassung für das automatisierte Abrufverfahren in ...

Antrag auf Zulassung für das automatisierte Abrufverfahren in ... Antrag auf Zulassung für das automatisierte Abrufverfahren in ...

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13.07.2015 Aufrufe

Angaben zur aufsichtsführenden Stelle (§ 83 Abs. 1 und 3 Grundbuchverfügung)Behörde______________________________________________________________________Anschrift______________________________________________________________________(Bei Sparkassen bitte entsprechende landesrechtliche Bestimmungen (Sparkassengesetz) bezüglich der aufsichtsführendenStelle beachten)In einzelnen Bundesländern sind zusätzliche Angaben erforderlich. Diese Angaben entnehmenSie bitte dem Internetauftritt des entsprechenden Bundeslandes (siehe Seiten5 und 6).Ich beantrage die Genehmigung zur Teilnahme am uneingeschränkten automatisiertenGrundbuchabrufverfahren für die Grundbuchblätter des genehmigenden Landesgemäß § 133 Abs. 2 Satz 2 Grundbuchordnung, sofern diese in elektronischer Formgeführt werden.Ich beantrage die Genehmigung zur Teilnahme am eingeschränkten automatisiertenGrundbuchabrufverfahren für die Grundbuchblätter des genehmigenden Landesgemäß § 133 Abs. 2 Satz 2, Abs. 4 Grundbuchordnung, § 82 Abs. 2 Grundbuchverfügung.Ich beantrage die Genehmigung zur Teilnahme am eingeschränkten automatisiertenGrundbuchabrufverfahren als Versorgungsunternehmen im Sinne des § 86 aGrundbuchverfügung für die Grundbuchblätter des genehmigenden Landes gemäߧ 133 Abs. 2 Satz 2, Abs. 4 Grundbuchordnung, § 82 Abs. 2 Grundbuchverfügung.(Einsicht in das Grundbuch sämtlicher Grundstücke eines Grundbuchamtsbezirks nach § 86a Abs. 1 Grundbuchverfügungsetzt voraus, dass das Grundbuchamt des entsprechenden Bezirks dem Versorgungsunternehmen eineGenehmigung zur allgemeinen Einsicht erteilt hat.)Der vorstehende Antrag umfasst die Zulassung zur Einrichtung eines automatisiertenAbrufverfahrens und zum Abruf von Daten im Rahmen der nach §§ 12 und 12a Grundbuchordnungzulässigen Einsicht, die die Übermittlung von Daten aus dem maschinellgeführten Grundbuch der Grundbuchämter des zulassenden Landes beinhaltet.Die Teilnahme am eingeschränkten Abrufverfahren erfolgt ausschließlich für den Fall- einer Einsichtnahme auf Grund eigener dinglicher Berechtigung an dem Grundstück,einem grundstücksgleichen Recht oder einem Recht an einem solchenRecht,- einer Einsichtnahme im Auftrag des/der dinglich Berechtigten,- der schriftlichen Zustimmung des Eigentümers des Grundstücks (Schifffahrtseigentum,Bergwerkseigentum, Fischereirechts), des Inhabers eines Erbbaurechts,des Inhaber eines Gebäudeeigentums oder des Erbbauberechtigten,- einer Vollstreckungsmaßnahme.Die Teilnahme am automatisierten Abrufverfahren soll erfolgenab sofortzu einem späteren Zeitpunkt (Datum: ____________ )V20131002 2

Die Teilnahme am automatisierten Abrufverfahren ist aus folgenden Gründen angemessen(§ 133 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 Grundbuchordnung):wegen der Vielzahl der monatlichen Abrufe (im Schnitt 20 Abrufe) oderwegen der besonderen Eilbedürftigkeit der Abrufe.Der Antragsteller versichert, die Grundsätze einer ordnungsgemäßen Datenverarbeitunggemäß § 133 Abs. 2 Satz 3 Nr. 2 Grundbuchordnung einzuhalten, insbesonderedie genutzten Datenverarbeitungsanlagen und die abgerufenen Daten vor unbefugtemZugriff zu schützen.Der Antragsteller übernimmt die Haftung für alle Schäden, die aus der missbräuchlichenNutzung der Grundbuchdaten entstehen.Soweit in dem automatisierten Abrufverfahren personenbezogene Daten übermitteltwerden, werde ich als deren Empfänger diese nur für den Zweck verwenden, zu dessenErfüllung sie übermittelt worden sind.Abrufe können nur unter Verwendung der zugeteilten Benutzerkennung und dem Codezeichen,bzw. der zugeteilten Benutzerkennung in Verbindung mit dem Bearbeiterkennzeichenund dem Codezeichen, durchgeführt werden. Bei jedem Abruf ist das Geschäfts-oder Aktenzeichen anzugeben (§ 83 Abs. 1 Satz 1 und 4 Grundbuchverfügung).Es ist mir bekannt, dass sämtliche Datenabrufe zur Prüfung der Rechtmäßigkeit derAbrufe, der Sicherstellung der ordnungsgemäßen Datenverarbeitung und der Erhebungder Kosten protokolliert werden (§ 83 Abs. 1 Satz 1 und 2 Grundbuchverfügung).Soweit ich/wir als Teilnehmer des eingeschränkten Abrufverfahrens oder als Person/Stelle,die einer allgemeinen Aufsicht nicht unterliege/unterliegt, das Abrufverfahrennutze/nutzen, erkläre ich/wir meine Bereitschaft, eine Kontrolle der Anlage und, für dieVorgangszuordnung bei durchzuführenden Kontrollen der Rechtsmäßigkeit der Abrufe,ihre Nutzung durch die genehmigende Stelle oder der von ihr dazu beauftragten Personauch ohne konkreten Anlass zu dulden (§ 84 Grundbuchverfügung).Mit der Speicherung der persönlichen Zulassungsdaten in der für alle Zulassungsstelleneingerichteten gemeinsamen länderübergreifenden Benutzerdatenbankerkläre ich mich einverstanden.Bereits bestehende Zulassungen:Ich bin bereits in folgendem Bundesland zum uneingeschränkten oder eingeschränktenAbrufverfahren zugelassen:Land:__________________________________Erstzulassung vom:____________________________V20131002 3

Angaben zur <strong>auf</strong>sichtsführenden Stelle (§ 83 Abs. 1 und 3 Grundbuchverfügung)Behörde______________________________________________________________________Anschrift______________________________________________________________________(Bei Sparkassen bitte entsprechende landesrechtliche Bestimmungen (Sparkassengesetz) bezüglich der <strong>auf</strong>sichtsführendenStelle beachten)In e<strong>in</strong>zelnen Bundesländern s<strong>in</strong>d zusätzliche Angaben erforderlich. Diese Angaben entnehmenSie bitte dem Internet<strong>auf</strong>tritt des entsprechenden Bundeslandes (siehe Seiten5 und 6).Ich beantrage die Genehmigung zur Teilnahme am une<strong>in</strong>geschränkten <strong>automatisierte</strong>nGrundbuchabrufverfahren <strong>für</strong> die Grundbuchblätter des genehmigenden Landesgemäß § 133 Abs. 2 Satz 2 Grundbuchordnung, sofern diese <strong>in</strong> elektronischer Formgeführt werden.Ich beantrage die Genehmigung zur Teilnahme am e<strong>in</strong>geschränkten <strong>automatisierte</strong>nGrundbuchabrufverfahren <strong>für</strong> die Grundbuchblätter des genehmigenden Landesgemäß § 133 Abs. 2 Satz 2, Abs. 4 Grundbuchordnung, § 82 Abs. 2 Grundbuchverfügung.Ich beantrage die Genehmigung zur Teilnahme am e<strong>in</strong>geschränkten <strong>automatisierte</strong>nGrundbuchabrufverfahren als Versorgungsunternehmen im S<strong>in</strong>ne des § 86 aGrundbuchverfügung <strong>für</strong> die Grundbuchblätter des genehmigenden Landes gemäߧ 133 Abs. 2 Satz 2, Abs. 4 Grundbuchordnung, § 82 Abs. 2 Grundbuchverfügung.(E<strong>in</strong>sicht <strong>in</strong> <strong>das</strong> Grundbuch sämtlicher Grundstücke e<strong>in</strong>es Grundbuchamtsbezirks nach § 86a Abs. 1 Grundbuchverfügungsetzt voraus, <strong>das</strong>s <strong>das</strong> Grundbuchamt des entsprechenden Bezirks dem Versorgungsunternehmen e<strong>in</strong>eGenehmigung zur allgeme<strong>in</strong>en E<strong>in</strong>sicht erteilt hat.)Der vorstehende <strong>Antrag</strong> umfasst die <strong>Zulassung</strong> zur E<strong>in</strong>richtung e<strong>in</strong>es <strong>automatisierte</strong>n<strong>Abrufverfahren</strong>s und zum Abruf von Daten im Rahmen der nach §§ 12 und 12a Grundbuchordnungzulässigen E<strong>in</strong>sicht, die die Übermittlung von Daten aus dem masch<strong>in</strong>ellgeführten Grundbuch der Grundbuchämter des zulassenden Landes be<strong>in</strong>haltet.Die Teilnahme am e<strong>in</strong>geschränkten <strong>Abrufverfahren</strong> erfolgt ausschließlich <strong>für</strong> den Fall- e<strong>in</strong>er E<strong>in</strong>sichtnahme <strong>auf</strong> Grund eigener d<strong>in</strong>glicher Berechtigung an dem Grundstück,e<strong>in</strong>em grundstücksgleichen Recht oder e<strong>in</strong>em Recht an e<strong>in</strong>em solchenRecht,- e<strong>in</strong>er E<strong>in</strong>sichtnahme im Auftrag des/der d<strong>in</strong>glich Berechtigten,- der schriftlichen Zustimmung des Eigentümers des Grundstücks (Schifffahrtseigentum,Bergwerkseigentum, Fischereirechts), des Inhabers e<strong>in</strong>es Erbbaurechts,des Inhaber e<strong>in</strong>es Gebäudeeigentums oder des Erbbauberechtigten,- e<strong>in</strong>er Vollstreckungsmaßnahme.Die Teilnahme am <strong>automatisierte</strong>n <strong>Abrufverfahren</strong> soll erfolgenab sofortzu e<strong>in</strong>em späteren Zeitpunkt (Datum: ____________ )V20131002 2

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