Rechtslage zur Instandhaltung von privaten und gewerblichen ...
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Pflicht <strong>zur</strong> Sanierung schadhafter Abwasseranlagen,§ 60 Abs. 2 WGH• Entspricht im Wesentlichen § 18b Abs. 2 WHG a.F., neu allerdingsunmittelbar geltende Sanierungspflicht des Gr<strong>und</strong>stückseigentümers• Kommune kann auf der Gr<strong>und</strong>lage <strong>von</strong> § 60 Abs. 2 WHG die Sanierung<strong>von</strong> <strong>privaten</strong> Abwasserleitungen gegenüber dem Gr<strong>und</strong>stückseigentümeranordnen, wenn die Abwasserleitung <strong>und</strong>icht ist8 8