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Rechtslage zur Instandhaltung von privaten und gewerblichen ...

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Kommunales Satzungsrecht (1)Regelungen zu Anforderungen an Abwasseranlagen gemäß Muster-Abwassersatzung Gemeindetag B-W• § 17 Muster-Abwassersatzung– GEA sind vom Gr<strong>und</strong>stückseigentümer herzustellen, zu unterhalten, zuerneuern• kein ausdrücklicher Hinweis auf Durchführung einer Dichtheitsprüfung• § 16 Muster-Abwassersatzungt– GEA sind nach den "allgemein anerkannten Regeln der Technik" zu betreiben• Ungeschriebener Gr<strong>und</strong>satz bzw. Regel: Leitungen müssen dicht sein• Verweis reicht nicht aus, um eine Verpflichtung des Gr<strong>und</strong>stückseigentümers<strong>zur</strong> Durchführung einer Dichtheitsprüfung gemäßDIN 1986-30 zu begründen14 14

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