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Fragebogen zur Beurteilung bei geringfügiger Beschäftigung

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Angaben <strong>zur</strong> <strong>Beschäftigung</strong>Ausgeübte Aushilfstätigkeit: __________________________________Eintrittsdatum: _____________________wöchentliche Ar<strong>bei</strong>tszeit (Std.): ____________(bitte interne monatliche Stundennachweise führen)Ar<strong>bei</strong>tsverhältnis befristet bis:jabis: _______________neinMtl. Festbetrag: ____________________________Stundenlohn: _________________________TätigkeitsschlüsselHöchsterSchulabschlussohne SchulabschlussHaupt-/VolksschulabschlussMittlere Reife/gleichwertiger AbschlussAbitur/FachabiturHöchste Berufsausbildungohne beruflichenAusbildungsabschlussAnerkannte BerufsausbildungMeister/Techniker/ gleichwertigerFachschulabschlussBachelor/Diplom/Magister/Master/StaatsexamenPromotionAngaben zu weiteren <strong>Beschäftigung</strong>en ja nein(<strong>bei</strong> kurzfristig Beschäftigten auch zu Vorbeschäftigungen aus dem Vorjahr)Zeitraum Ar<strong>bei</strong>tgeber Art der TätigkeitWöchentliche Ar<strong>bei</strong>tszeit /Entgelt monatlichvon:bis:geringfügig entlohntnicht geringfügig entlohntkurzfristig beschäftigtvon:bis:geringfügig entlohntnicht geringfügig entlohntkurzfristig beschäftigtBesteuerung (nur eine der 2 folgenden Möglichkeiten ist mit „ja“ zu beantworten):1. Der Ar<strong>bei</strong>tslohn aus der geringfügigen <strong>Beschäftigung</strong> beträgt nicht mehr als EUR 400,00 monatlich und die Lohnsteuerwird durch den Ar<strong>bei</strong>tgeber mit der einheitlichen Pauschsteuer von 2 % abgeführt. Das heißt, der Ar<strong>bei</strong>tgeber übernimmtneben den pauschalen Beiträgen <strong>zur</strong> Sozialversicherung auch die einheitliche Pauschsteuer.janeinAbwälzung der einheitlichen Pauschsteuer auf den Ar<strong>bei</strong>tnehmerjanein2. Der Ar<strong>bei</strong>tslohn aus <strong>geringfügiger</strong> <strong>Beschäftigung</strong> soll nach Maßgabe der vorgelegten Lohnsteuerkarte besteuert werdenjaneinStand 01/12Seite 2 von 3

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