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Brandschutzordnung - Göttenbach-Gymnasium

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<strong>Brandschutzordnung</strong>Nach DIN 14096 Teil A, B und Cfür das<strong>Göttenbach</strong>-<strong>Gymnasium</strong>Auf der Bein 355743 Idar-ObersteinDiese <strong>Brandschutzordnung</strong> ist in regelmäßigen Abständen auf Aktualität undWirksamkeit zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Sie ist allen an derSchule Beschäftigten gegen Unterschrift auszuhändigen.Lehrkräften, Referendarinnen und Referendaren, Praktikantinnen und Praktikantenund anderen an der Schule beschäftigten Personen, die zu einem späteren Zeitpunktihren Dienst an der Schule aufnehmen, ist diese <strong>Brandschutzordnung</strong> bei Beginn ihrerTätigkeit am <strong>Göttenbach</strong>-<strong>Gymnasium</strong> auszuhändigen.


InhaltsverzeichnisVorbemerkungen 31 <strong>Brandschutzordnung</strong> Teil A 41.1 Geltungsbereich 41.2 Aushang im Schulgebäude 42 <strong>Brandschutzordnung</strong> Teil B 52.1 Geltungsbereich 52.2 Personen mit besonderen Aufgaben beim Brandschutz 52.3 Verhaltensregeln zur Brandverhütung 62.4 Verhinderung der Brand- und Rauchausbreitung 72.5 Flucht- und Rettungswege 82.6 Melde- und Löscheinrichtungen 92.7 Verhalten im Brandfall 112.7.1 Meldung von Bränden 112.7.2 Beachtung von Alarmsignalen und Anweisungen 122.7.3 In Sicherheit bringen 122.7.4 Löschversuche unternehmen 142.7.5 Besondere Verhaltensregeln 152.7.6 Notfalltelefon 163 <strong>Brandschutzordnung</strong> Teil C 173.1 Geltungsbereich 173.2 Besondere Aufgaben im Brandschutz 173.2.1 Brandvorsorge und -verhütung 173.2.1.1 Der/Die Beauftragte der Schule für den Brandschutz 173.2.1.2 Der/Die Beauftragte für den Strahlenschutz 193.2.1.3 Der Hausmeister 193.2.1.4 Der/Die Erste-Hilfe-Beauftragte 203.2.2 Alarmplan für den Gefahrenfall 213.2.3 Sicherheitsmaßnahmen für Personen, Tiere, Umwelt und Sachwerte 223.2.4 Der Schulsanitätsdienst 233.2.5 Löschmaßnahmen 243.2.6 Vorbereitung für den Einsatz der Feuerwehr 243.2.7 Nachsorge 254 Formaler Bereich 274.1 Bekanntgabe und Verfügbarkeit der <strong>Brandschutzordnung</strong>en 274.2 Inkrafttreten 27Anhänge 281. Aufgaben des Krisenteams (Merkblatt) 282. Aufgaben des Sekretariats im Alarmfall/ Inhalt der Alarmtasche (Merkblatt) 293. Alarmplan für Lehrkräfte - Verhalten im Falle eines Feueralarms (Merkblatt) 304. Anwesenheitsnotiz im Alarmfall 315. Anwesenheit im Alarmfall (Kontrollbogen) 326. Brandschutzvorgaben für die naturwissenschaftlichen Räume 337. Angaben des Strahlenschutzbeauftragten zu Strahlung absondernden Geräten 348. Sport- und Schwimmunterricht 352


Vorbemerkungen<strong>Brandschutzordnung</strong>en wurden früher auch Feuerlöschordnung oderFeueralarmordnung genannt. Sie enthalten vorsorgende Regelungen, um bei einemBrandausbruch folgende Ziele zu erreichen:• richtiges Verhalten von Personen bei Brandentdeckung• schnelle und sichere Alarmierung der Feuerwehr• Rettung durch Brand gefährdeter Personen• Einleitung erster Brandbekämpfungsmaßnahmen.Mit der Einführung einer DIN, der DIN 14096, wurde eine Grundlage für dieErstellung von einheitlichen <strong>Brandschutzordnung</strong>en geschaffen. Sie enthält Regelnund Maßnahmen zur Rettung von Menschen und zur Brandbekämpfung bzw.Brandverhütung.Die DIN 14096 besteht aus den Teilen A, B und C. Diese haben einen jeweils festumrissenen Personenkreis, den sie ansprechen sollen. Die <strong>Brandschutzordnung</strong>entbindet nicht von der Verpflichtung, sonstige Arbeitsschutzvorschriften undallgemeine Regeln der Technik zu beachten und einzuhalten.3


1 <strong>Brandschutzordnung</strong> Teil A1.1 GeltungsbereichDie <strong>Brandschutzordnung</strong> gilt fachlich für das <strong>Göttenbach</strong>-<strong>Gymnasium</strong> Idar-Oberstein.Ihr räumlicher Geltungsbereich bezieht sich auf alle Gebäude, Einrichtungen,Freiflächen und sonstige Anlagen. Für alle Personen (z. B. Lehrkräfte, Schülerinnenund Schüler, Besucherinnen und Besucher, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vonFremdfirmen), die sich auf dem Schulgelände aufhalten, wurden allgemeineAnweisungen für das „Verhalten im Brandfall“ erstellt. Diese bilden den Teil A der<strong>Brandschutzordnung</strong> und sind an geeigneten Stellen in den Gebäuden aufgehängt.1.2 Aushang im Schulgebäude4


2 <strong>Brandschutzordnung</strong> Teil B2.1 GeltungsbereichDieser Teil B der <strong>Brandschutzordnung</strong> richtet sich an alle Personen, die sichregelmäßig in der Schule aufhalten (z. B. Lehrkräfte, Angestellte [Hausmeister,Verwaltungsangestellte, Raumpflegerinnen und Raumpfleger], Schülerinnen undSchüler). Schülerinnen und Schüler, Besucher und vorübergehend Tätige (z. B.Handwerker) haben den Anordnungen der Lehrkräfte, des Hausmeisters und derVerwaltungsangestellten sowie der Einsatzkräfte der Feuerwehr Folge zu leisten.2.2 Personen mit besonderen Aufgaben im BrandschutzDie für den Schulstandort zuständigen Personen sind in der nachfolgenden Tabelle 1aufgeführt. Diese Liste hängt auch am Schwarzen Brett aus. Für die ihnenübertragenen Aufgaben, die im Teil C der <strong>Brandschutzordnung</strong> aufgeführt sind(s. dazu Kapitel 3.2.1), haben die o. g. Personen jeweils Weisungsbefugnis.Ihren Anweisungen ist Folge zu leisten.FunktionNameTelefondienstlich privatSchulleitungN.N.stellvertr. Schulleitung Bettina Schäfer 06784-9047911 06782-2411Brandschutzbeauftragte(r) Philipp Wehmann 06784-9047912 06384-514668SicherheitsteamBerthold Gregor 06784-9047915 06784-9606Florian Engelberger 06784-9047918 0160-8125276Erste-Hilfe-Beauftragte(r) Christoph Kiefer 06784-904790 0179-2583589Strahlenschutzbeauftragte(r) Björn Weirich 06784-904790 0671-21078134Hausmeister Werner Eid 06784-904790 0152-01509233Tabelle 1: Für den Schulstandort zuständige Personen5


2.3 Verhaltensregeln zur BrandverhütungDer im Geltungsbereich dieser <strong>Brandschutzordnung</strong> genannte Personenkreis istverpflichtet, durch Vorsicht und Umsicht zur Verhütung von Bränden beizutragen.Dazu sind insbesondere folgende Regelungen zu beachten:• Alle Personen sind verpflichtet, zuerst die Feuerwehr zu alarmieren.• Rauchgeruch und Brandverdacht ist sofort dem in Abschnitt 2.2 genanntenPersonenkreis zu melden.• Ohne besondere Erlaubnis der Schulleitung ist die Benutzung von mobilenelektrischen Geräten (z. B. Heizlüfter, Heizstrahler, Tauchsieder und sonstigeGeräte mit oder ohne Thermostatsteuerung) untersagt. Ausgenommen sind dieGeräte für Heißarbeiten im Fachbereich Bildende Kunst sowie alle Geräte inden naturwissenschaftlichen Räumen, die zur Durchführung von praktischenVersuchen erforderlich und den naturwissenschaftlichen Sammlungenzuzuordnen sind. Die entsprechenden Sicherheitsbestimmungen sindeinzuhalten. Offene Flammen (z. B. durch Kerzen oder Bunsenbrenner) sind nurim notwendigen Umfang unter Aufsicht einer Lehrkraft zu entzünden und zubetreiben und bei Verlassen des Raumes grundsätzlich zu löschen. BeimUmgang mit offenen Flammen sind geeignete Löschgeräte bereitzuhalten.• Kerzen dürfen zu besonderen Anlässen (Adventszeit, Geburtstage) entzündetwerden. Voraussetzung hierfür ist, dass die Kerzen und evtl. dazugehörigeDekoration auf einer großflächigen, nicht brennbaren Unterlage stehen.Gegebenenfalls ist zusätzlich geeignetes Löschmittel bereitzustellen.Brennende Kerzen dürfen niemals, auch nicht kurzzeitig, unbeaufsichtigt sein.• Elektrisch betriebene Geräte und Anlagen müssen den VDE-Bestimmungenentsprechen. Dies ist bei intakten Geräten, die das VDE-Zeichen tragen,gewährleistet. Die Benutzung schadhafter Elektrogeräte ist verboten.Elektrische Geräte, die Mängel aufweisen, sind sofort außer Betrieb zunehmen. Schäden an elektrischen Einrichtungen (z.B. beschädigte Kabel und6


Schalter, Funkenbildung, Schmorgerüche) und sonstigen Ver- undEntsorgungsleitungen sind umgehend dem in Abschnitt 2.2 genanntenPersonenkreis zu melden.• Elektrische Sicherungen dürfen nicht überbrückt werden. EntsprechendeSchäden dürfen nur durch zuständige Fachkräfte beseitigt werden.• Beim Verlassen der Räume ist darauf zu achten, dass alle elektrischen Geräte(soweit sie nicht betriebsmäßig auf Dauerbetrieb geschaltet sein müssen)abgeschaltet bzw. abgesteckt sind. Fest installierte Elektrogeräte (ortsfesteElektrogeräte) dürfen nur von beauftragten Personen angeschlossen werden.• Alle Brandschutzeinrichtungen (z.B. Feuerlöschgeräte, Brand- undRauchschutztüren) sind in einem ordnungsgemäßen und funktionssicherenZustand zu halten. Daher sind Mängel an Brandschutzeinrichtungen sowiebenutzte Feuerlöscher dem in Abschnitt 2.2 genannten Personenkreis zumelden, damit der Mangel umgehend abgestellt wird, die Feuerlöscher wiederbefüllt werden und von diesen Personen ggf. festgelegte Ersatzmaßnahmen(z.B. Bereitstellung eines Reservefeuerlöschers) ergriffen werden.• Brandschutzeinrichtungen und deren Hinweisschilder sowie dieKennzeichnungsschilder für den Verlauf der Flucht- und Rettungswege dürfennicht verdeckt oder zugestellt werden.• Die Flucht- und Rettungswege müssen jederzeit nutzbar sein. Daher ist dasAbstellen von Gegenständen in Treppenhäusern unzulässig und Flure dürfen aufihrer gesamten Länge nicht durch abgestellte Gegenstände eingeengt oderblockiert werden. Ebenso dürfen durch sie keine Stolpergefahren entstehen.2.4 Verhinderung der Brand- und RauchausbreitungDie Brand- und Rauchschutztüren im Verlauf der Flucht- und Rettungswege (z.B.zwischen Fluren und Treppenhäusern) sollen die Ausbreitung von Feuer und Rauchverhindern. Die Türen sind daran zu erkennen, dass sie normalerweise selbst7


schließen (z.B. über ein Federband oder einen Türschließer) oder zusätzlich alsBrand- oder Rauchschutztüren gekennzeichnet sind. Sie können die o.g. Funktionjedoch nur dann erfüllen, wenn sie in vollem Umfang funktionstüchtig sind. Sie dürfennicht durch Keile, Bänder oder sonstige Hilfsmittel in geöffnetem Zustand blockiertwerden, Türschließer dürfen nicht ausgehängt werden. Ebenso dürfenFeststellanlagen für Brand- und Rauchschutztüren nicht durch abgestellteGegenstände blockiert oder außer Betrieb gesetzt werden.Um im Brandfall die Ausweitung des Feuers und des Brandrauches zu verringern, ist,wenn möglich, die Tür zum Brandraum zu schließen.Nach Schulschluss und im Brandfall sollen grundsätzlich alle Türen und auch dieFenster geschlossen werden, um im Brandfall eine Brand- und Rauchausbreitung zuverzögern.2.5 Flucht- und RettungswegeZu den Flucht- und Rettungswegen im Schulgebäude gehören die Flure,Treppenhäuser und außen liegende Treppen. Türen im Verlauf dieser Rettungswegemüssen im Schulbetrieb jederzeit von innen ohne Hilfsmittel in voller Breite zuöffnen sein und in Fluchtrichtung aufschlagen. Die Sicherheitsschilder, die aufFluchtwege hinweisen, dürfen nie, auch nicht vorübergehend, verdeckt werden.Alle zum Geltungsbereich dieser <strong>Brandschutzordnung</strong> Teil B gehörenden Personenhaben sich über die Flucht- und Rettungswege in den Bereichen, in denen sie sichaufhalten, zu informieren. Zur Orientierung dienen die mit den Fluchtwegsymbolengekennzeichneten Wege in den Gebäuden und deren Ausgängen.Speziell gekennzeichnete Flächen für die Rettungskräfte (Feuerwehr undRettungsdienst) sind von Kraftfahrzeugen und sonstigen Gegenständen ständigfreizuhalten. Dazu gehören auch deren Zufahrtswege, die z. B. an das Schulgebäudeoder auf den Sportplatz führen.8


Verschlossene Türen im Verlauf der Rettungswege und verstellte Flächen für dieRettungskräfte sind umgehend dem in Abschnitt 2.2 genannten Personenkreis zumelden.2.6 Melde- und LöscheinrichtungenAlle Lehrkräfte und sonstige für die Schule angestellte Personen haben sich über dievorhandenen Feuerlöscheinrichtungen zu informieren. Damit diese Einrichtungen imBrandfall ohne Verzögerung in Betrieb genommen werden können, sollte sich der o.g.Personenkreis mit deren Bedienung vertraut machen (aufgedruckteBedienungshinweise lesen, Piktogramme betrachten). Nicht sofort sichtbareFeuerlöscheinrichtungen sind durch die nachfolgend dargestellten Hinweisschildergekennzeichnet, damit sie im Bedarfsfall schnell aufgefunden werden können:Symbol FeuerlöscherSymbol LöschdeckeDie Regeln für den Einsatz von Feuerlöschern, die in Kapitel 2.8.5 dieser<strong>Brandschutzordnung</strong> dargestellt sind, sind zu beachten. Auskunft über geeigneteLöschmittel für die verschiedenen Brandklassen gibt die nachfolgende Tabelle 2.9


Tabelle 2: Brandklassen und zugeordnete geeignete LöschmittelAlle im Geltungsbereich dieser <strong>Brandschutzordnung</strong> genannten Personen haben dafürSorge zu tragen, dass die Standorte der Brandschutzeinrichtungen nicht verstelltund leicht zugänglich sind. Defekte, benutzte oder fehlende Feuerlöscher sind sofortdem in Abschnitt 2.2 genannten Personenkreis zu melden.Das <strong>Göttenbach</strong>-<strong>Gymnasium</strong> ist mit Druckknopfmeldern für die Hausalarmierungausgestattet. Der Alarm wird direkt zur Feuerwehr weitergeleitet.Feuerwehr und Rettungsdienst können zudem von den Telefongeräten des<strong>Göttenbach</strong>-<strong>Gymnasium</strong>s unter der Notrufnummer 0-112 alarmiert werden.10


2.7 Verhalten im BrandfallDie folgenden Grundsätze des Verhaltens im Brandfall sind unbedingt einzuhalten:• Der Brand muss gemeldet werden!• Alarmsignalen und Anweisungen autorisierter Personen ist Folge zu leisten!• Es soll Ruhe bewahrt und Panik vermieden werden!• Sicherheit geht vor Schnelligkeit!• Die Evakuierung ist einzuleiten!• Es soll weder gerannt noch gebummelt werden!• Menschenrettung geht vor Brandbekämpfung!• Wenn möglich, müssen Stromkreise oder Gasversorgung unterbrochen werden(NOTAUS)!Im Folgenden werden einzelne dieser Aspekte detaillierter ausgeführt.2.7.1 Meldung von BrändenJeder Brand ist sofort zu melden oder die Meldung ist zu veranlassen. Dies geschiehtmit Hilfe des nächstgelegenen Druckknopfmelders oder aber mittels telefonischerAlarmierung der Feuerwehr. Dabei ist auch der kleinste Brand unverzüglich einemMitglied des in 2.2 genannten Personenkreises zu melden.Die Betätigung des Druckknopfmelders ersetzt nicht die mündliche Brandmeldungüber das Telefon. Daher sollte auch bei einer automatischen Alarmierung derFeuerwehr zusätzlich eine telefonische Brandmeldung erfolgen. Dabei ist das 5-W-Schema zu beachten:WO ist etwas passiert?WAS ist passiert?WIE viele Personen sind betroffen?WELCHE Art(en) von Verletzungen liegt/ liegen vor?WARTEN auf Rückfragen!11


Nach erfolgter Meldung soll nicht direkt aufgelegt werden, sondern es sindNachfragen, Anweisungen o.ä. seitens der Feuerwehr abzuwarten, sofern die eigeneSicherheit dabei gewährleistet werden kann.2.7.2 Beachtung von Alarmsignalen und AnweisungenJeder Feueralarm ist ernst zu nehmen, auch wenn er sich als Fehlalarm entpuppt. DerFeueralarm am <strong>Göttenbach</strong>-<strong>Gymnasium</strong> erfolgt primär über das Alarmsignal,alternativ durch Lautsprecherdurchsagen oder per Zuruf.Bei Ertönen des Feueralarmsignals haben alle Personen das gefährdete Gebäudesofort zu verlassen und sich möglichst über die Fluchtwege zur Sammelstelle(Sportplatz) zu begeben. Verletzte Personen sind dabei ohne Eigengefährdung inSicherheit zu bringen. Beim Verlassen der Räume sind die Fenster und Türen zuschließen. Die Nutzung der Aufzüge ist im Alarmfall grundsätzlich verboten.Den Anweisungen des in 2.2 genannten Personenkreises und der Feuerwehr oderanderer Sicherheitskräfte ist im Brandfall unbedingt Folge zu leisten.2.7.3 In Sicherheit bringenVor dem Verlassen der Räume werden die Fenster geschlossen. Alle Türen imGebäude sind zudem geschlossen zu halten bzw. hinter sich zu schließen, aber nicht zuverschließen.Im Feueralarmfall haben die Lehrkräfte ihre Schülerinnen und Schüler anzuweisen,dass Schultaschen und Arbeitsmaterial im jeweiligen Raum zu verbleiben haben. Beischlechter Witterung können auf Anweisung der Lehrkraft die Jacken o.ä. angezogenwerden, wenn dadurch die Räumung des Gebäudes nicht wesentlich verzögert und dieEigensicherheit nicht vernachlässigt wird. Für die Lehrkraft liegt im Pult eines jedenKlassen-, Kurs- und Fachraums je ein Regencape und eine Rettungsdecke gegenschlechte Witterung bereit.12


Die betreuende Lehrkraft nimmt das jeweilige Klassenbuch bzw. Kursheft mit zumSammelplatz und achtet darauf, dass keine Personen zurückgeblieben sind (WC,Nebenräume, Gänge o.ä.).Während der Pausen oder der Essenszeiten der Mensa haben die eingeteiltenAufsichten dafür zu sorgen, dass die sich auf dem Schulhof bzw. die in der Mensabefindlichen Schülerinnen und Schüler zügig an der Sammelstelle einfinden. Für dieRäumung des Gebäudes sind ggf. weitere Lehrkräfte heranzuziehen.Sind Lerngruppen oder Schülerinnen und Schüler unbeaufsichtigt, schließen sie sichder nächstgelegenen Lerngruppe an.Beim Verlassen des Gebäudes sind die gekennzeichneten Fluchtwege zu benutzen.Allerdings muss hier vermieden werden, in den Brandrauch zu laufen. In diesem Fallemuss ein alternativer Fluchtweg gewählt werden.Alle Personen begeben sich zügig und geordnet zurSammelstelle (Sportplatz), wobei die Lehrkräfte dieAufsichtspflicht über ihre jeweilige Lerngruppe und dazugestoßene Schülerinnen und Schüler haben. SämtlicheLehrkräfte haben auf dem Weg zur Sammelstelle darauf zuSymbol Sammelstelleachten, dass keine Personen im Schulgebäude zurückbleiben. Schülerinnen undSchüler, die sich ohne Betreuung einer Lehrkraft in Räumlichkeiten desSchulgebäudes bzw. in Bereichen des Schulgeländes aufhalten, treten den Weg zurSammelstelle selbstständig an und begeben sich dort zu der ihnen zugeteiltenPosition. Die Zufahrtswege der Rettungskräfte dürfen nicht behindert werden.Auf dem Sammelplatz stellen sich dieLerngruppen in der bekanntenFormation (s. Abbildung 1) auf, wobeidie betreuende Lehrkraft eineVollständigkeitskontrolle durchführtund die Liste (Anwesenheitsliste, s.13Abbildung 1: Formation auf dem Sammelplatz


Anhang 3) der Klassensprecherin bzw. dem Klassensprecher oder deren Vertreterinbzw. Vertreter übergibt, die bzw. der die Information an das Krisenteamweiterleitet. Eine Person des Krisenteams kontaktiert die Feuerwehr und erhält vondieser weitere Anweisungen.In der Garage vor dem Sportplatz lagern die Erste-Hilfe-Materialien. Die ersteLehrkraft, die an der Garage vorbeikommt und einen Schlüssel dafür hat(Krisenteam, Mitglied der Sportfachschaft, Erste-Hilfe-Beauftragte(r)), öffnet dieGarage, damit die Materialien dem Schulsanitätsdienst zur Verfügung stehen.Lehrkräfte und Schülerschaft sind darauf hinzuweisen, dass das Gebäude erst nachFreigabe durch eine autorisierte Person (Schulleitung oder Feuerwehr) wiederbetreten werden darf.2.7.4 Löschversuche unternehmenMenschenrettung geht stets vor Rettung von Sachgütern und Brandbekämpfung. Vorder Brandbekämpfung muss auch die Alarmierung vorgenommen bzw. sichergestelltwerden.Brände sollten möglichst mit dem nächstgelegenen Löschgerät (Decke, Feuerlöschero.ä.) bekämpft werden, wobei Löschversuche nur ohne Gefährdung der eigenen Persondurchzuführen sind (s. Abbildung 2). Bei Bränden elektrischer Anlagen ist der Stromsofort abzuschalten (in den naturwissenschaftlichen Räumen: NOTAUS), sofern eineEigengefährdung auszuschließen ist. Der Brandherd sollte auch nach erfolgreicherLöschung weiter beobachtet werden, um eine Wiederentzündung zu erkennen undentsprechend reagieren zu können.14


Abbildung 2: Feuerlöscherhandhabung2.7.5 Besondere VerhaltensregelnBesteht keine Möglichkeit mehr, einen Raum zu verlassen, müssen die betroffenenPersonen in diesem Raum verbleiben. Die Türen werden mit angefeuchteten Tüchernoder Kleidungsstücken abgedichtet. Die betroffenen Personen machen sich amFenster oder aber per Mobiltelefon bei der Feuerwehr bemerkbar. Keinesfalls sollteaus den Fenstern der oberen Stockwerke gesprungen werden.Ist der primäre Fluchtweg nicht passierbar oder verraucht, muss ein alternativerFluchtweg benutzt werden. Sollte dies nicht möglich sein, sollte man sich im Falle15


eines stark verrauchten Rettungsweges gebückt oder kriechend bewegen, da sich inBodennähe meist noch atembare Luft befindet und weniger heiße Brandgasevorhanden sind.Sofortmaßnahmen bei Brandverletzungen sind nur dann durchzuführen, wenn keineEigen- und Fremdgefährdung damit einhergeht. Es gelten die grundlegendenMaßnahmen der „Ersten Hilfe“.Im Brandfall ist auf Anweisungen des unter 2.2 aufgeführten Personenkreises,Feuerwehr oder anderer Sicherheitskräfte besonders zu achten.Lehrkräfte, die zur Zeit der Alarmierung keine Schüler zu beaufsichtigen haben,stellen sie sich dem Krisenteam zur besonderen Verfügung. Sie unterstützen bspw.die Evakuierung des Gebäudes, kontrollieren in nicht gefährdeten und rauchfreienBereichen, ob das Gebäude vollständig geräumt wurde, oder besetzen die Eingänge,damit keine Personen das Gebäude betreten. Je nach Anzahl der Verletztenunterstützen sie – auch dies in Absprache mit dem Krisenteam – die Schülerinnen undSchüler des SSD bei der Erstversorgung.Das Gebäude darf nach der Räumung keinesfalls wieder betreten werden, bevor derAlarm beendet ist. Ein Alarm ist erst beendet, wenn dieses durch die Schulleitungbekanntgegeben wird.Bei Veranstaltungen in der Pausenhalle oder der Mensa oder bei Bauarbeiten imGebäude können von dieser <strong>Brandschutzordnung</strong> abweichende Regelungen notwendigwerden.2.7.6 NotfalltelefonDem Krisenteam steht ein Notfalltelefon zur Verfügung, das sich in der Alarmtaschebefindet und im Notfall aktiviert wird, so dass notwendige Gespräche direkt von derSammelstelle aus geführt werden können. Dieses Telefon hat jedoch keinesfalls denZweck, dass sich Angehörige oder Presse über den Sachstand informieren können.Die Leitung ist zur Sicherheit aller betroffenen Personen freizuhalten.16


3 <strong>Brandschutzordnung</strong> Teil C3.1 GeltungsbereichDieser Teil C der <strong>Brandschutzordnung</strong> richtet sich an alle Personen, die besondereAufgaben im Brandschutz wahrnehmen. Die für den Schulstandort zuständigenPersonen sind in der nachfolgenden Tabelle 1 aufgeführt. Für die ihnen übertragenenAufgaben, die im Teil C der <strong>Brandschutzordnung</strong> aufgeführt sind, haben die o.g.Personen jeweils Weisungsbefugnis. Ihren Anweisungen ist daher Folge zu leisten.FunktionNameTelefondienstlich privatSchulleitungN.N.stellvertr. Schulleitung Bettina Schäfer 06784-9047911 06782-2411Brandschutzbeauftragte(r) Philipp Wehmann 06784-9047912 06384-514668SicherheitsteamBerthold Gregor 06784-9047915 06784-9606Florian Engelberger 06784-9047918 0160-8125276Erste-Hilfe-Beauftragte(r) Christoph Kiefer 06784-904790 0179-2583589Strahlenschutzbeauftragte(r) Björn Weirich 06784-904790 0671-21078134Hausmeister Werner Eid 06784-904790 0152-01509233Tabelle 1: Für den Schulstandort zuständige PersonenDas Krisenteam ist im Notfall ausschließlich für Polizei, Feuerwehr, Schulträgerund die ADD Trier über ein (mobiles) Notfalltelefon erreichbar.Telefonnummer Krisenteam im Notfall(nur für Polizei, Feuerwehr, Schulträger, ADD Trier):0174-51244983.2 Besondere Aufgaben im Brandschutz3.2.1 Brandvorsorge und -verhütung3.2.1.1 Der/Die Beauftragte der Schule für den BrandschutzDer/Die Beauftragte der Schule für den Brandschutz ist zusammen mit demSicherheitsteam über geplante Baumaßnahmen, die den Brandschutz berühren, vom17


Schulträger frühzeitig zu informieren. Ebenso wird sie bzw. er über dieDurchführung von Arbeiten mit besonderen Gefahren [z.B. Ausstellung desErlaubnisscheins für feuergefährliche Arbeiten mit Festlegung der zu treffendenSchutzmaßnahmen – Heißarbeitserlaubnis für sog. Heißarbeiten (Schweißen,Schneiden, Löten und Trennen)] vom Schulträger informiert, der für derenÜberwachung zuständig ist.Darüber hinaus sind im Rahmen der Brandverhütung insbesondere die folgendenAufgaben und vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen wahrzunehmen:• Aufstellung und Aktualisierung von Alarmplänen und der <strong>Brandschutzordnung</strong>• Ansprechpartner für Schulleitung und Kollegium in Fragen des Brandschutzes• Überwachen der Einhaltung der <strong>Brandschutzordnung</strong>en Teil A (Aushang) undTeil B (für Personen ohne besondere Brandschutzaufgaben), z.B. Begrenzungvon Brandlasten, Freihaltung von Flucht- und Rettungswegen• Verantwortlichkeit für die Beibehaltung, Fortführung und Anpassung derBrandschutzbestimmungen bei baulichen Veränderungen undNutzungsänderungen• Prüfung bzw. Überwachung der Prüfung von Brandschutzeinrichtungen aufVorhandensein, Vollständigkeit, Beschädigung und Aktualität sowie Festlegungvon ggf. erforderlichen Ersatzmaßnahmen• Anbringen, Überwachen und Aktuellhalten von Hinweis- und /oderSicherheitsschildern (Kennzeichnung der Flucht- und Rettungswege, derSammelplätze, der Brandschutzeinrichtungen und der besonderenGefahrenbereiche)• Beratung zu Fragen des Brandschutzes bei besonderen Schulveranstaltungen(z.B. Projekttage, Feiern, Theateraufführungen, Übernachtungen usw.) bspw.hinsichtlich der Bereitstellung zusätzlicher Feuerlöscher oder der Auswahl undGestaltung von Dekorationen• regelmäßige Durchführung von Brandschutzunterweisungen:18


✗✗jährliche Unterweisung der Lehrkräfte und deren DokumentationKontrolle der Unterweisung aller Schülerinnen und Schüler über dasVerhalten in Notfällen und bei Alarm innerhalb der ersten dreiSchulwochen durch die Klassen- bzw. Stufenleitungen• regelmäßiges Überprüfen des Notfalltelefons• regelmäßige Durchführung von Brandschutzbegehungen und Räumungs- bzw.Evakuierungsübungen sowie deren Dokumentation (mindestens einmal proSchuljahr und zusätzlich regelmäßige unangekündigte Notfallübungen)• Auswertung von Räumungs- bzw. Evakuierungsübungen, Erarbeitung vonVerbesserungsmaßnahmen und Überprüfung von deren Wirksamkeit• Weiterleiten aller festgestellten Mängel zur Brandverhütung an dieSchulleitung• Pflege der Zusammenarbeit mit der Feuerwehr.3.2.1.2 Der/Die Beauftragte für den Strahlenschutz 1Der/Die Strahlenschutzbeauftragte hat die Aufgabe, das Sicherheitsteam über dieGeräte und Präparate auf dem Laufenden zu halten, die Strahlung absondern undsomit in seinen Aufgabenbereich fallen. Seine Ausführungen sind dem Anhang 7 zuentnehmen. Sollten sich hierunter Geräte und bzw. oder Präparate befinden, die einenbesonderen Umgang im Brandfall erfordern, obliegt es ihm, ein geeignetes Prozedereauszuarbeiten und mit dem Sicherheitsteam abzustimmen.3.2.1.3 Der HausmeisterZur Brandverhütung hat der Hausmeister folgende unterstützende Aufgaben:• Einhalten der Brandschutzbestimmungen, auch bei Neubauten bzw.Nutzungsänderungen1 Siehe dazu:http://naturwissenschaften.bildung-rp.de/fileadmin/user_upload/naturwissenschaften.bildungrp.de/Gefaehrdungsbeurteilungen/Allgemeines/VV_Strahlenschutz_in_Schulen.txt19


• Überwachen von Prüffristen der Brandschutzeinrichtungen, insbesondereÜberprüfung der Feuerlöscher und deren Austausch sowie derBrandschutztüren (monatlich)• Anbringen, Überwachen und Aktualisieren von Hinweis- undSicherheitsschildern.• Überwachen von Brandschutzeinrichtungen, Flächen für die Feuerwehr undRettungswegen• Weiterleiten aller festgestellten Mängel zur Brandverhütung an dasSicherheitsteam und bzw. oder an den Schulträger• im Brandfall: Einfinden vor der Schule als Ansprechpartner für die Feuerwehrund mit der Aufgabe zu verhindern, dass Personen das Schulgebäude betreten.Der Hausmeister wird über die Durchführung von Arbeiten mit besonderen Gefahren(s. dazu oben S. 18) vom Schulträger informiert.Werden von den Kolleginnen und Kollegen des Fachbereichs Bildende KunstHeißarbeiten vorgenommen, werden Absprachen mit dem Hausmeister getroffen.3.2.1.4 Der/Die Erste-Hilfe-BeauftragteDem/Der Erste-Hilfe-Beauftragten obliegt es, den Schulsanitätsdienst auf die imBrandfall anfallenden Aufgaben vorzubereiten (s. Kapitel 3.2.4). Dazu gehört nebenden organisatorischen Aufgaben insbesondere das Absolvieren eines Erste-Hilfe-Kurses durch die Mitglieder des Schulsanitätsdienstes, der eine Erstversorgung imFalle von Verletzungen ermöglicht. Maßnahmen über eine rudimentäre Erstversorgunghinaus können dabei nicht erbracht werden und sind vom Rettungsdienst zu erwarten.Des Weiteren sorgt der/die Erste-Hilfe-Beauftragte zusammen mit der/demVorsitzenden der Fachkonferenz Sport dafür, dass Erste-Hilfe-Materialien (gemäßden Vorgaben der GUV) in der Garage an der Sammelstelle vorrätig und inverwendbarem Zustand sind. Dabei handelt es sich um reine Erste-Hilfe-Materialien,so dass lediglich eine Erstversorgung gewährleistet werden kann.20


3.2.2 Alarmplan für den GefahrenfallAlarmierung im Brand- oder NotfallNameTelefonFeuerwehr (0) 112Rettungsdienst (0) 112Polizei (0) 110Krankentransport Deutsches Rotes Kreuz (0) 19222Schulträger Kreisverwaltung Birkenfeld (Fr. Enders) (0) 06781-15200Grundschule auf der Bein Fr. Desbessel (0) 06781-64770Förderschule Lernen Hr.Schulz (0) 06784-8915Förderschule Sprache Fr. Schenk (0) 06784-2372ADD Trier Hr. Harz (0) 0651-9494-311Notruf: WO ist etwas passiert?WAS ist passiert?WIE viele Personen sind betroffen?WELCHE Art(en) von Verletzungen liegt/liegen vor?WARTEN auf Rückfragen!Notruf: (0) 112Wichtige Rufnummern intern:Schulleitung N.N. über Sekr.: 10 (Kurzwahl)Stellvertretende Schulleitung Fr. Schäfer über Sekr.: 11 (Kurzwahl)Brandschutzbeauftragter Hr. Wehmann über Sekr.: 12 (Kurzwahl)Mitglied des Sicherheitsteams Hr. Gregor über Sekr.: 15 (Kurzwahl)Mitglied des Sicherheitsteams Herr Engelberger über Sekr.: 18 (Kurzwahl)Hausmeister Hr. Eid (0) 0152-01509233Wichtige Rufnummern extern:Wasserwerk Stadtwerke Idar-Oberstein (0) 06781-64800Stromversorger OIE AG (0) 06781-5500Heizungsfirma Firma Diehl (0) 06783-8242/8243Elektrofirma Firma Adam (0) 06784-904770Sanitärfirma Firma Barth (0) 06783-5932Aufzugsfirma Firma Schindler (0) 06131-329922521


Bei einem Brand oder im Gefahrenfall sind zunächst folgende Schritte einzuleiten:• Auslösen des Feueralarms• Betätigung der Hausalarmanlage (im Sekretariat oder im Schulleitungsbüro,„Message bank“ auf „1“ stellen, „Start/Stop“ drücken)• Informieren von Feuerwehr, Rettungsdienst und Polizei• Unterrichtung der Schulleitung und des Schulträgers.3.2.3 Sicherheitsmaßnahmen für Personen, Tiere, Umwelt und SachwerteSachwerte oder wichtige Unterlagen, die im Brandfall zu bergen sind, sind von derSchulleitung im Vorfeld festzulegen.Nach der Alarmierung sind bei einem Brand oder im Gefahrenfall durch dieSchulleitung insbesondere folgende Sicherheitsmaßnahmen durchzuführen:• falls notwendig verbale Anweisung zur sofortigen Räumung gefährdeterBereiche• Datensicherung und Herunterfahren der Computer in den Büros der Verwaltung• Verschließen oder Sicherstellen wichtiger Unterlagen im Büro• Benachrichtigen des Schulträgers und der ADD Trier durch das Sekretariat• Betreuung der Lehrkräfte und der Schülerinnen und Schüler• Absenden eines Notrufes zur Betreuung von behinderten oder verletztenPersonen an die Rettungskräfte auf der Grundlage der entsprechendenMeldung des Schulsanitätsdienstes• Hinweis an die Feuerwehr auf besondere Gefahrenstoffe zum Schutz derEinsatzkräfte und der Umwelt• Bereitstellen eines Pressesprechers durch die Schulleitung, evtl. Veranlassungeiner Rundfunkdurchsage für die Anlaufstelle der Eltern• Veranlassung der Bergung vorher festgelegter Sachwerte.22


3.2.4 Der SchulsanitätsdienstGrundsätzlich ist es die Aufgabe der aufsichtsführenden Lehrkräfte, Erkranktenoder Verletzten medizinische Erste Hilfe zu leisten. Sind Mitglieder desSchulsanitätsdienst während eines Brandes auf dem Sammelplatz, unterstütztendiese die Lehrkräfte bei der Behandlung. Dem/die Erste-Hilfe-Beauftragte/n,welche/r im Brandfall nur unterstützende Aufgaben hat, obliegt dabei die Leitung desSchulsanitätsdienstes und die Koordinierung der Versorgungsmaßnahmen nach demhier dargelegten Muster.Nachdem er/sie seine/ihre Lerngruppe zur Sammelstelle geleitet hat und dort aufVollständigkeit überprüft sowie die „Anwesenheitsnotiz im Alarmfall“ abgegeben hat,übernimmt eine andere Lehrkraft die Aufsicht über diese Lerngruppe. Der/DieErste-Hilfe-Beauftragte organisiert nun zusammen mit dem Schulsanitätsdienst denErste-Hilfe-Platz bei den Garagen am Sportplatz.Sollte der/die Erste-Hilfe-Beauftragte zum Zeitpunkt des Brandfalls nicht im Hausesein, übernimmt eine andere diensthabende Lehrkraft des Schulsanitätsdienstesdessen/deren Aufgaben.Die Arbeit des Schulsanitätsdienstes ist im einzelnen wie folgt organisiert:• Die Mitglieder des Schulsanitätsdienstes begeben sich mit ihren Lerngruppengemeinsam zur Sammelstelle. Dort melden sie sich von der für die zuständigenLehrkraft ab.• Die Mitglieder des Schulsanitätsdienstes begeben sich zur Garage mit demErste-Hilfe-Material, die der/die Erste-Hilfe Beauftragte während des Gangszur Sammelstelle aufgeschlossen hat. Dort bereiten sie alles Notwendige zurErstversorgung von Verletzten vor.• Aufsichtsführende Lehrkräfte bringen umgehend verletzte Schülerinnen bzw.Schüler zur Garage oder melden umgehend verletzte Personen, sofern dieseper Trage (außerhalb des Gefahrenbereiches!) transportiert werden müssen.23


• Der/Die Erste-Hilfe-Beauftragte organisiert die Erstversorgung derVerletzten.• Die verletzten Personen, die zum Erste-Hilfe-Platz gebracht worden sind,werden dort gezählt und beurteilt. Diese Informationen (Anzahl Verletzte inkl.Verletzungsmuster) werden schnellstmöglich durch ein Mitglied desSchulsanitätsdienstes an das Krisenteam weitergereicht und von diesemzusammen mit der Anzahl der Vermissten an die Einsatzleitung und bzw. oderdie Leitstelle weitergeleitet.• Der Schulsanitätsdienst übernimmt die Einweisung der Rettungskräfte amErste-Hilfe-Platz.3.2.5 LöschmaßnahmenDamit sich im Brandfall keine Personen durch eigene Löschmaßnahmen gefährden, istdarauf zu achten,• dass Löschversuche nur bei kleineren Entstehungsbränden unter Beachtung derEigensicherheit vorzunehmen sind, weil der Personenschutz immer imVordergrund steht• dass Löschversuche nur durch Lehrkräfte erfolgen sollen, und zwar, wennmöglich, durch mehrere Personen.3.2.6 Vorbereitung für den Einsatz der FeuerwehrFür die Feuerwehr liegt vor dem Haupteingang in einem Schließfach einGeneralschlüssel bereit, den diese im Brandfall entnehmen kann, um zu allen Räumendes Schulgebäudes Zutritt zu haben.Damit bei einem Brand- oder im Gefahrenfall die Feuerwehr ungehindert Rettungsundbzw. oder Löscharbeiten durchführen kann, sind insbesondere folgendeMaßnahmen erforderlich:• Räumung der Brand- bzw. Gefahrenstelle und der näheren Umgebung24


• Fernhalten von Personen vom Gefahrenbereich• Freihalten der Flächen für die Feuerwehr und der Löschwasserentnahmestellenvor Schülerinnen und Schülern sowie Schaulustigen, damit die Rettungskräftenicht behindert werden• Aufstellen von Lotsen zur Einweisung der Rettungskräfte (Lehrkräfte ohneSchüler, Lehrkräfte aus dem betreffenden Bereich), veranlasst durch einePerson aus dem unter 3.1 aufgeführten Personenkreis• Einfinden des Hausmeisters vor der Schule (s.o. S. 20)• Bereithalten von Gebäudeplänen und wichtigen Informationen.3.2.7 NachsorgeDas Gebäude darf erst nach Genehmigung oder in Absprache mit der Feuerwehrwieder betreten werden. Nach Beendigung des Einsatzes übergibt der Einsatzleiterder Feuerwehr dem Verantwortlichen, im Regelfall der Schulleiterin, dieSchadensstelle.Aus den Versicherungsbedingungen ergibt sich, dass der Versicherungsnehmerverpflichtet ist, alle notwendigen Maßnahmen zur Schadensminderung zu treffen.Hierzu gehört:• Sicherung gegen Betreten des Gebäudes• provisorische Abdichtung gegen Witterungseinflüsse• Sicherung gegen Diebstahl• Herstellen der Einsatzbereitschaft von Brandschutzeinrichtungen(Brandmeldeeinrichtungen, Löscheinrichtungen, Löschgeräte usw.).Weitere notwendige Maßnahmen sind:• Festlegung einer Ansprechstelle für Schulträger und ADD, z.B. eineTelefonnummer oder ein Büro in der Kreisverwaltung oder der Nachbarschule25


• Festlegung einer Ansprechstelle für Schülerinnen und Schüler undElternschaft• Festlegung einer Ansprechstelle für die Presse/ MedienAuskünfte an die Presse/ Medien werden nur von autorisierten Personen derSchule in Absprache mit Polizei oder Feuerwehr gegeben.• Information des Kollegiums.26


4 Formaler Bereich4.1 Bekanntgabe und Verfügbarkeit der <strong>Brandschutzordnung</strong>Diese <strong>Brandschutzordnung</strong> gilt für alle Personen, die am <strong>Göttenbach</strong>-<strong>Gymnasium</strong> inirgendeiner Form tätig sind sowie auch für Besucherinnen und Besucher. Alle neu an derSchule tätig werdenden Personen müssen unverzüglich darin unterwiesen werden.Schulleitung und Sicherheitsteam sind für die vollständige Verteilung sowie die laufendeInformation des Kollegiums und des weiteren Schulpersonals verantwortlich.Exemplare der vorliegenden <strong>Brandschutzordnung</strong> liegen im Lehrerzimmer sowie imSekretariat aus und sind auf der Schulhomepage veröffentlicht oder bei dem/derSicherheitsbeauftragten anzufordern.Alle Klassenlehrerinnen und -lehrer bzw. Stufenleiterinnen und -leiter haben dieSchülerinnen und Schüler zu Beginn eines neuen Schuljahres über die <strong>Brandschutzordnung</strong>Teil B zu unterweisen. Dazu gehört auch, dass der Fluchtweg bis zur Sammelstelle mit derKlasse abgegangen wird. Die Unterweisung mit dem Abgehen des Fluchtweges muss imKlassenbuch bzw. Kursheft dokumentiert werden.Das Sicherheitsteam entbindet die an der Schule tätigen Personen nicht von derVerpflichtung, sonstige gesetzliche Vor- und Arbeitsvorschriften sowie allgemein anerkannteRegeln im Umgang mit Technik oder Gefahrenstoffen zu beachten und einzuhalten(Fachschaften).Jede bzw. jeder Schulangehörige macht sich mit den Vorschriften vertraut, die imFeueralarmfall zu beachten sind, und bestätigt dies mit ihrer bzw. seiner Unterschrift.4.2 InkrafttretenDie <strong>Brandschutzordnung</strong> für das <strong>Göttenbach</strong>-<strong>Gymnasium</strong> Idar-Oberstein mit ihren Teilen A,B und C tritt nach ihrer Bekanntgabe in Kraft.Idar-Oberstein, den 12.11.2013________________________(Schulleiterin)________________________(Beauftragter für Brandschutz)27


Anhänge1. Aufgaben des Krisenteams (Merkblatt)derzeitige Zusammensetzung:engere Schulleitung (N.N., Sf, Wh)bei Bedarf und Möglichkeit: erweiterte Schulleitung (Fs, Gg, Sh), Sicherheitsteam(En)Aufgaben:• evtl. Öffnen der Garage mit den Erste-Hilfe-Materialien• Leiterin bzw. Leiter des Krisenteams zieht Warnweste an.• evtl. Aufforderung per Megaphon, dass die Klassensprecherinnen undKlassensprecher die Anwesenheitsnotizen zum Krisenteam bringen• Entgegennahme der Anwesenheitsnotizen• Führen des Kontrollbogens auf der Grundlage der Anwesenheitsnotizen• Achtgeben auf Einhalten der Ordnung bei den Klassen und Kursen• Ein Mitglied des Krisenteams zieht zweite Warnweste über und übernimmt denKontakt zur Feuerwehr und erwartet sie vor dem Schulgebäude; eine Persondes Krisenteams (mit Telefon) bleibt dann bei der Einsatzleitung und steht inständigem Kontakt mit dem Krisenteam auf dem Sammelplatz und koordiniertalle Schritte.• Ein Mitglied überbringt den fertig ausgefüllten Kontrollbogen derKontaktperson des Krisenteams zur Feuerwehr.• Verschaffen eines Überblicks über vermisste Personen (im Haus) und verletztePersonen (außer Haus), Informieren der integrierten Leitstelle bzw. derEinsatzleitung der Feuerwehr (sofern schon vor Ort)28


2. Aufgaben des Sekretariats im Alarmfall/ Inhalt der Alarmtasche (Merkblatt)Folgende Dinge werden im Krisenfall vom Sekretariat besorgt:• die Alarmtasche fertig packen✗✗✗orangener Krisenordneraktueller Vertretungsplangelber Hefter (Computerraumbelegungsplan) aus dem Lehrerzimmerin der Alarmtasche befinden sich bereits:✗✗✗✗✗✗MegaphonKlemmbrett mit Kontrollbogen, Kopien der Anwesenheitsnotizen und Stiftenzwei gelbe Warnwesten (Krisenteam)drei orangene Warnwesten (Schulsanitäter)Schlüssel zur Garage, in der sich Trage und Verbandsmaterialien befindenMobiltelefon mit einem SchnellaufladegerätDie Alarmtasche ist zur Sammelstelle mitzubringen und beim Krisenteamabzugeben.29


3. Alarmplan für Lehrkräfte - Verhalten im Falle eines Feueralarms (Merkblatt)Primär muss an die rasche Räumung des Hauses gedacht werden!• Schülergruppen sollen geschlossen geführt werden.• Übersichtlichkeit und Ordnung können Panik verhindern.• Menschenrettung geht vor Brandbekämpfung.Das Schulgebäude ist unverzüglich unter Aufsicht der Lehrkräfte über die gekennzeichneten Fluchtwege zu verlassen,jedoch nur, wenn diese rauchfrei sind!• Die Lehrkraft verlässt als letzte die Räume und schaut nach, dass niemand zurückgeblieben ist.• Die Lehrkraft nimmt das Klassenbuch oder ggf. das Kursheft oder eine Schülerliste sowie einen Stift mit.• Kleidungsstücke können nur dann mitgenommen werden, wenn dadurch keine Verzögerung beim Verlassen der Räume auftritt.Schulsachen werden nicht mitgenommen.• Fenster und Türen werden geschlossen. Türen werden jedoch nicht abgeschlossen.• Der Aufzug wird in keinem Fall benutzt. Behinderte oder vorübergehend Behinderte bekommen Hilfe von ihrenMitschülerinnen und -schülern.• Lehrkräfte, die keinen Unterricht haben, stellen sich zur Aufrechterhaltung der allgemeinen Ordnung und fürSonderaufgaben zur Verfügung und werden im Bedarfsfall vom Krisenteam angesprochen.Tritt der Brandfall zwischen zwei Schulstunden ein, muss flexibel agiert werden.• Sollte ein Feueralarm zwischen zwei Unterrichtsstunden aktiviert werden, dann gilt die Zuständigkeit der jeweiligenLehrkraft für die neue Lerngruppe.• Fällt einer Lehrkraft auf, dass eine Lerngruppe ohne Lehrkraft ist, fügt sie diese ihrer eigenen Lerngruppe hinzu und bringtdie gesamte Gruppe zur Sammelstelle.• Bei einem Feueralarm in einer der großen Pausen spricht das Krisenteam einige Kolleginnen und Kollegen an und bittet diese umMithilfe, um das Gebäude zu räumen. Die übrigen Lehrkräfte rufen die Schülerinnen und Schüler, die sich im Foyer oder aufdem Schulhof aufhalten, zusammen und führen sie auf einem kurzen und sinnvollen Weg zum Sammelplatz.Der Sammelplatz ist unser Sportplatz!• Das Schulgebäude wird zügig entsprechend dem in jedem Raum aushängenden Flucht- und Rettungswegeplan verlassen, um dieSammelstelle aufzusuchen.• Schülerinnen und Schüler ohne Aufsicht schließen sich möglichst eineranderen Klasse an, verlassen mit ihr das Haus und gehen mit ihr zurSammelstelle.• Die erste am Sportplatz ankommende Lehrkraft öffnet das Tor zumSammelplatz.• Die Klassen versammeln sich entsprechend nebenstehender Skizzenach Klassenstufen geordnet auf der Laufbahn des Sportplatzes.Die Schülerinnen und Schüler einer jeden Klasse bzw. eines jedenMSS-Kurses stellen sich hintereinander auf. Die Klassen bzw. MSS-Kurse bleiben mit ihren Lehrkräften während des gesamten Alarmszusammen und warten auf weitere Anweisungen des Krisenteams.• Wenn die Schülerinnen und Schüler aus klassenübergreifendenLerngruppen (Religion/Ethik; 2. Fremdsprache) an die Sammelstelle kommen, ordnen sich diese ihren jeweiligen Klassen zu.Die für die Lerngruppen zuständigen Lehrkräfte verteilen sich auf die Klassen der Klassenstufe.• Die Lehrkräfte stellen mittels des Formblattes „Anwesenheitsnotiz im Alarmfall“, das sich im Klassenbuch befindet, dieVollzähligkeit der Schülerinnen und Schüler fest.• Klassensprecherinnen und Klassensprecher sammeln die Anwesenheitsnotizen ein und überbringen diese dem Krisenteam.Dafür melden sie sich an der Sammelstelle bei ihren jeweiligen Fachlehrkräften ab.• Der Alarm ist dann beendet, wenn das Krisenteam dies bekannt gibt!Vorbeugende Verhaltensmaßnahmen• Die Klassenleitungen führen zu Beginn des Schuljahres die Belehrung für den Alarmfall durch. Die Stufenleitungen der MSSnehmen diese Belehrung ebenfalls vor. Im Rahmen dieser Belehrung gehen die Klassen- und Stufenleitungen mit ihrenKlassen bzw. MSS-Stufen den Fluchtweg bis zum Sportplatz ab und suchen dabei auch die richtige Position auf derLaufbahn des Sportplatzes auf. Belehrung und Begehung werden in den Klassenbüchern bzw. in einem Kursheftdokumentiert.• Die Lehrkräfte machen sich mit den verschiedenen Fluchtwegen zum Beginn eines Schuljahres vertraut.• Alarmübungen sollen helfen, Schwachstellen für einen Notfall aufzudecken. Das sollte auch den Schülerinnen undSchülern vermittelt werden.30


4. Anwesenheitsnotiz im AlarmfallAnwesenheitsnotiz im AlarmfallEs meldet sich an der Sammelstelle:Klasse/ Kurs: _____________ Lehrkraft: ___________Klassen-/ Kursstärke: ________Raum: _______________Zahl der anwesenden Schülerinnen und Schüler:im Klassen-/ Kursraum: _____(gemäß Klassenbuch/ Kursheft)an der Sammelstelle: ______Über den Verbleib folgender Schülerinnen und Schüler der Klasse/ des Kurses ist nichtsbekannt:31


5. Anwesenheit im Alarmfall (Kontrollbogen)Anwesenheit im AlarmfallKontrollbogenFolgende Klassen und Kurse sind an der Sammelstelle eingetroffen und haben dieAnwesenheitsnotiz abgegeben:Klasse/KursLehrkraft(Kürzel)AnwesenheitsnotizabgegebenZahl der SuS,deren Verbleibunbekannt istKlasse/KursLehrkraft(Kürzel)AnwesenheitsnotizabgegebenZahl der SuS,deren Verbleibunbekannt ist5a10a5b10c5c10d6a 116b 116c 116d 11117a7b 127c 12128a 128b 128c139a 139b 139c 1332


6. Brandschutzvorgaben für die naturwissenschaftlichen RäumeFür die naturwissenschaftlichen Räume gelten ergänzend die fachspezifischenVorschriften, die der Regel „Umgang in Schulen mit gefährlichen Stoffen“ (BG/GUV-SR 2003) zu entnehmen sind. 2 Verwiesen sei hier insbesondere auf die fachgerechteSicherung der Fachräume, Einrichtungen und Gerätschaften, die allgemeinenVerhaltensregeln und das Erstellen von Gefährdungsbeurteilungen.Die zuständigen naturwissenschaftlichen Lehrkräfte weisen zu Beginn eines jedenSchuljahres ihre jeweiligen Lerngruppen auf mögliche Brandgefahren und auf derenUmgang hin. Diese Unterweisung wird im Klassenbuch bzw. Kursheft dokumentiert.Für den Notfall sind ein Verbandkasten nach DIN 13157 Teil C, ein Verbandbuch nachBGI/GUV-I 511.1, ein Aushang „Anleitung zur Ersten Hilfe bei Unfällen“ (AushangDIN A 2 nach BGI/GUV-I 510-1), eine Handbrause am Waschbecken/Augendusche,Feuerlöschgeräte (Handfeuerlöscher z. B. Kohlenstoffdioxid, Löschsand) sowie einMobiltelefon(im Erste-Hilfe-Kasten in der Chemie-Abteilung) mit einemNotrufverzeichnis vorgesehen.Kontrolliert werden die Brandschutzvorgaben durch:• Physikräume (U19, U20) und dazu gehörige Vorbereitungsräumlichkeiten: HerrStefan Braun (Fachschaftsleitung Physik) und Herr Berthold Gregor(Vertreter der Schulleitung)• Chemieraum (U21) und dazu gehörige Vorbereitungsräumlichkeiten: Herr KlausGosert (Fachschaftsleitung Chemie) und Frau Manuela Schmitt (Vertreterinder Schulleitung)• Biologie- (U24) und NW-Raum (U25) und dazu gehörigeVorbereitungsräumlichkeiten: Herr Dr. Ulrich Lion (FachschaftsleitungBiologie) und Frau Manuela Schmitt (Vertreterin der Schulleitung)Rückmeldung werden an das Sicherheitsteam gerichtet.2 Diese kann hier heruntergeladen werden: http://naturwissenschaften.bildungrp.de/fileadmin/user_upload/naturwissenschaften.bildungrp.de/Gefaehrdungsbeurteilungen/Allgemeines/sr-2003.pdf33


7. Angaben des Strahlenschutzbeauftragten zu Strahlen absondernden GerätenRöntgengerät 554 800 (von LD Didactic)Aufbau, Funktion und technische Daten können der Gebrauchsanweisung entnommenwerden. Die vollständige Gebrauchsanweisung liegt dem Gerät bei.Standort:U 18, Schrankwand auf der rechten Seite, 2. Schrank von links, 2. Regalboden vonuntenZugriff:Prinzipiell jeder, der Zugang zu den naturwissenschaftlichen Räumen hat. Faktischgenutzt wird das Gerät nur von der Fachschaft Physik.Kontaminationsgefahr:Das Gerät entwickelt bei Gebrauch hochfrequente Strahlung mit einer Belastung vonüber 10 Sv/h (Schädigung lebenden Gewebes). Außerhalb der Gerätehülle reduziertsich die Belastung auf < 1 µSv/h (natürliche Strahlung). Ohne elektr. Stromentwickelt das Gerät keine hochfrequente Strahlung.Sicherheit gegenüber Feuer:Das Gerät steht in diesem Sinne ungesichert im Schrank. Da das Gerät so aber auchnicht angeschlossen ist, ist es ebenso sicher oder unsicher, wie jedes andere nichtangeschlossene elektrische Gerät.Besondere Aufmerksamkeit im Brandfall:Sobald der Strom im Schulgebäude abgeschaltet ist, können von dem Gerät keinebesonderen Gefahren ausgehen.34


8. Sport- und SchwimmunterrichtLiegt im Hauptgebäude ein Alarmfall vor, wird eine in der Sporthalle tätigeSportlehrkraft vom Sekretariat aus angerufen. Dienstags muss außerdem in derSchwimmhalle angerufen werden, um die dort unterrichtende Sportlehrkraft zuerreichen.wichtige TelefonnummernSporthalle 1: 0-9839118 Schwimmhalle: 0-06781-22180Sporthalle 2: 0-9839119Sporthalle: Sobald die Sportlehrkraft über den Alarmfall informiert wurde, brichtsie den Sportunterricht ab, lässt, sofern keine Eigengefährdung vorliegt, dieSchülerinnen und Schüler sich umziehen und geht mit der Lerngruppe zurSammelstelle.Schwimmhalle: Zwei Szenarien sind zu unterscheiden. In einem minder schwerenBrandfall, bei dem zum Zeitpunkt der Information davon auszugehen ist, dass derUnterricht noch am selben Tag fortgesetzt werden kann, wird derSchwimmunterricht fortgesetzt. Vor dem Bustransport hält die SchwimmlehrkraftRücksprache mit dem Krisenteam, ob die Lerngruppe wieder an die Schule gebrachtwerden kann, um am Unterricht teilzunehmen. Andernfalls soll die Lerngruppe ihrenHeimtransport selbst organisieren, die Schwimmlehrkraft unterstützt dieSchülerinnen und Schüler hierbei. Diejenigen, die nicht sofort nach Hause könnenoder bei einem Freund bzw. einer Freundin untergebracht werden können, werden vonder Schwimmlehrkraft betreut, bis sich eine Möglichkeit dazu findet.In einem schweren Brandfall bricht die Schwimmlehrkraft den Unterricht ab. DieLerngruppe organisiert ihren Heimtransport selbst, die Schwimmlehrkraftunterstützt die Schülerinnen und Schüler hierbei. Diejenigen, die nicht sofort nachHause können oder bei einem Freund bzw. einer Freundin untergebracht werdenkönnen, werden von der Schwimmlehrkraft betreut, bis sich eine Möglichkeit dazufindet.35

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