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AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN - Kreis Recklinghausen

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DER LANDRAT<strong>AMTLICHE</strong> <strong>BEKANNTMACHUNGEN</strong>Amtsblatt des <strong>Kreis</strong>es <strong>Recklinghausen</strong>Nr. 04/2012 vom 05.01.2012Bekanntmachung gemäß § 10 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes(BImSchG)Az.: 70.5 G 562.0036/11/0701H1Der Landwirt Paul Böckenhoff, Wiesental 16, 46286 Dorsten, hat mitAntrag vom 01.09.2011 die Errichtung und den Betrieb einer Anlage zumHalten von Sauen, Ferkelaufzucht, Güllelagerung und den dazugehörigenNebeneinrichtungen auf dem Grundstück in Dorsten-Lembeck, Besenkamp2, Gemarkung Lembeck, Flur 47, Flurstück 11, beantragt.Gegenstand des Antrages ist die Errichtung und der Betrieb einer Anlagezum Halten von Sauen und zur Aufzucht von Ferkeln, bestehend aus:Errichtung eines Sauenstalles mit Güllekeller (BE 2) mit 1.708Sauenplätzen, davon 336 Sauenplätze mit Ferkel und 4 Eberplätzen undeines Ferkelaufzuchtsstalles mit Güllekeller (BE 3) mit 9.000 Ferkelplätzen.Errichtung eines Güllehochbehälters (BE 7) mit 3.064 m³ Lagerkapazitätund Aufstellung eines Lagerbehälters (BE 6) für 4.850 l Flüssiggas, dieFutterlagerung BE 4 und BE 5 sowie den notwendigenNebeneinrichtungen. Weiterhin die Änderung des vorhandenen undgenehmigten Sauenstalles mit Güllekeller (BE 1) mit 383 Sauenplätzen,davon 87 Sauenplätze mit Ferkel.Nach Durchführung des Vorhabens können auf der Anlage 1.420niedertragende und leere Sauen, 48 Jungsauen im Deckzentrum, 423Sauen mit Ferkel, 4 Eber, 200 Jungsauen und 9.000 Ferkel gehalten undaufgezogen werden. Die gesamte Güllelagerkapazität beträgt dann13.489,86 m³.Gemäß der 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftigeAnlagen) und den Bestimmungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes(BImSchG) bedarf das beantragte Vorhaben einer Genehmigung nachdiesen Vorschriften.Das beantragte Vorhaben wird hiermit gemäß § 10 BImSchG bekanntgemacht.Sofern die beantragte Genehmigung erteilt wird, soll die Anlage sobald wiemöglich errichtet und in Betrieb genommen werden.Der Genehmigungsantrag und die zugehörigen Unterlagen liegen nach derBekanntmachung einen Monat, vom 16.01.2012 bis 15.02.2012, währendder Dienststunden zur Einsichtnahme bei folgenden Behörden aus:Das Amtsblatt des <strong>Kreis</strong>es <strong>Recklinghausen</strong> kann als Email im Acrobat-Format (PDF-Datei) odergegen Beteiligung an den Portokosten von 30,00 Euro jährlich abonniert werden. (siehe Herausgeber)Herausgeber:<strong>Kreis</strong> <strong>Recklinghausen</strong>Der LandratKurt-Schumacher-Allee 145657 <strong>Recklinghausen</strong>Anforderungen vonExemplaren beim<strong>Kreis</strong> <strong>Recklinghausen</strong>Fachdienst 10 – ZentraleAufgaben und OrganisationTelefon: 02361 53-3090Telefax: 02361 53-3290info@kreis-re.dewww.vestischer-kreis.de


1. Stadt Dorsten, Vermessungsamt, Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses,Verwaltungsgebäude 1. OG, Zimmer 111, Halterner Str. 28, 46284 Dorsten währendder Dienststunden Montag bis Donnerstag von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr, Freitag von08:00 Uhr bis 13:00 Uhr.2. <strong>Kreis</strong>verwaltung <strong>Recklinghausen</strong>, Vestisches Umweltzentrum, 3. Etage Zimmer3.3.02, Kurt-Schumacher-Allee 1, 45657 <strong>Recklinghausen</strong> während der DienststundenMontag bis Donnerstag von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:15 bis 16:00 Uhr,Freitag von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr.Etwaige Einwendungen nicht privatrechtlicher Natur gegen das Vorhaben können vom16.01.2012 bis einschließlich 29.02.2012 bei den vorgenannten Behörden schriftlichvorgebracht werden. Mit Ablauf dieser Frist werden alle Einwendungen ausgeschlossen,die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.Die Einwendungen sollen die volle leserliche Anschrift (in Blockschrift) des Einwenderstragen.Es wird hiermit darauf hingewiesen, dass die Einwendungsschreiben an den Antragstellerzur Stellungnahme weiter gegeben werden. Auf Verlangen des Einwenders/derEinwenderin werden dabei Name und Anschrift unkenntlich gemacht, soweit die Angabennicht zur Beurteilung des Inhaltes der Einwendungen erforderlich sind.Sofern Einwendungen erhoben werden, können diese gemäß § 10 Abs. 4 Nr. 3 und Abs. 6BImSchG aufgrund einer Ermessensentscheidung der Genehmigungsbehörde – auch beiAusbleiben des Antragssteller oder von Personen, die fristgerecht Einwendungen erhobenhaben – in einem besonderen Erörterungstermin erörtert werden. Sollte einErörterungstermin durchgeführt werden, ist dieser für den 18.04.2012, ab 10:00 Uhr im<strong>Kreis</strong>haus <strong>Recklinghausen</strong>, Kurt-Schumacher-Allee 1, 45657 <strong>Recklinghausen</strong>, im Raum1.5.03A vorgesehen. Die Erörterung kann bei Bedarf fortgesetzt werden.Der Erörterungstermin ist öffentlich. Ein Recht zur Teilnahme haben neben den Vertreternder beteiligten Behörden der Antragsteller und diejenigen, die rechtzeitig - d. h. in der Zeitvom 16.01.2012 bis 29.02.2012 - bei den Auslegungsstellen Einwendungen erhobenhaben. Sonstige Personen können als Zuhörer am Termin teilnehmen, sofern genügendfreie Plätze zur Verfügung stehen.Die Entscheidung über die Einwendungen wird nach dem Erörterungstermin allenEinwendern schriftlich zugestellt. Die Zustellung kann auch durch eine öffentlicheBekanntmachung ersetzt werden.<strong>Recklinghausen</strong>, 03.01.2012Der Landrat<strong>Kreis</strong>verwaltung <strong>Recklinghausen</strong>Vestisches Umweltzentrumi.A.gez.Reckert<strong>Kreis</strong>oberverwaltungsrat2

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