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Curriculum - Caritasklinik St. Theresia

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Übergangsbestimmungen:Kammerangehörige, die vor Inkrafttreten dieser Weiterbildungsordnung ihre Weiterbildung im GebietOrthopädie oder im Schwerpunkt Unfallchirurgie begonnen haben, können diese nach der bisher gültigenWeiterbildungsordnung abschließen und die entsprechenden Bezeichnungen führen.Kammerangehörige, die sich bei Inkrafttreten dieser Weiterbildungsordnung im Gebiet Orthopädie oder imSchwerpunkt Unfallchirurgie in Weiterbildung befinden, können diese als Facharzt für Orthopädie undUnfallchirurgie abschließen, wenn sie eine Mindestweiterbildungszeit von 6 Jahren und mindestens jeweilseine 2-jährige Weiterbildung in Orthopädie und Unfallchirurgie nachweisen.Kammerangehörige, die bei Inkrafttreten dieser Weiterbildungsordnung im Besitz der SchwerpunktbezeichnungUnfallchirurgie sind, können die neue Facharztbezeichnung Orthopädie und Unfallchirurgieinnerhalb einer Frist von 3 Jahren beantragen, wenn sie mindestens 2 Jahre Weiterbildung im GebietOrthopädie nachweisen. Auf das Anerkennungsverfahren finden die §§ 12–16 Anwendung.Kammerangehörige, die bei Inkrafttreten dieser Weiterbildungsordnung im Besitz der FacharztanerkennungOrthopädie sind, können die Facharztbezeichnung Orthopädie und Unfallchirurgie innerhalb einer Frist von3 Jahren beantragen, wenn sie mindestens 2 Jahre Weiterbildung im Schwerpunkt Unfallchirurgienachweisen. Auf das Anerkennungsverfahren finden die §§ 12–16 Anwendung.3. Weiterbildungsangebot des CaritasKlinikum Saarbrücken <strong>St</strong>. <strong>Theresia</strong>3.1. Weiterbildungsermächtigungen nach der Weiterbildungsordnung derÄrztekammer des Saarlandes vom 29. März 20053.1.1. Basisweiterbildung für die Facharztkompetenzen 6.1 – 6.8Es liegt eine gemeinsame, volle Weiterbildungsbefugnis als Weiterbildungsstätte gemäß § 5Abs. 1 Satz 1 für die Basisweiterbildung (common trunk) im Rahmen der Facharztweiterbildung6.1 – 6.8 vor. Weiterbildungszeit 24 Monate.3.1.2. Weiterbildung Facharzt für Allgemeine ChirurgieGemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 besteht derzeit eine Weiterbildungsbefugnis zur Erlangung desFacharztes für Allgemeine Chirurgie (Abschnitt B 6.1) von 24 Monaten.3.1.3. Weiterbildung Facharzt für GefäßchirurgieDerzeit ist eine Weiterbildungsbefugnis gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 für den Facharzt für Gefäßchirurgie(Abschnitt B 6.2) von 36 Monaten vorhanden.3.1.4. Weiterbildung Facharzt für Orthopädie und UnfallchirurgieEs liegt derzeit eine Weiterbildungsbefugnis gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 zur Erlangung des Facharztesfür Orthopädie und Unfallchirurgie (Abschnitt B 6.5) von 24 Monaten vor.3.1.5. Weiterbildung Facharzt für VisceralchirurgieEs liegt die Weiterbildungsbefugnis gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 zum Facharzt für Visceralchirurgie(Abschnitt B 6.8) von 48 Monaten vor.3.1.6. Weiterbildung Spezielle UnfallchirurgieEs liegt eine Weiterbildungsbefugnis gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 zur Erlangung derSchwerpunktbezeichnung Spezielle Unfallchirurgie von 24 Monaten vor.6

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