Band 5 - WordPress – www.wordpress.com
Band 5 - WordPress – www.wordpress.com Band 5 - WordPress – www.wordpress.com
§ 2.Verschiedene Grade der Heiligkeit von Ortund Besitz.Alles, was einmal Ihpuaic. empfangen hat, bleibt unbeweglichesund ewig gebundenes Besitzthum der Gottheit, vomCultusbilde an und dessen x6ajxo; und Tempel, Altären,Opfersfätten bis zum kleinsten Stücke des Apparats der sacra.Alles andere, was nur als dvdOr^fAa gestiftet worden ist, bleibtbewegliches und veräusserliches Besitzthum. Daher ist esmöglich, al/e ä\abri\iaxa ohne Ausnahme profan zu verwerthen,sowohl die, welche der Staat gemacht hat, als die Widmungenund Gaben des Einzelnen. Damit ist nicht das commendh'teGut im Thesauros zu verwechseln jalle dvaOVjjjLaTa sind durchAnathesis und Schenkung EigenthwJi des Tempelschatzes, diesaber ist privates oder profanes Eigenthum, welches demThesauros nur anvertraut wird. Beide Arten zusammenkönnen unter Upd /pi^iiaxa zusammengefasst werden; inWahrheit können beide nicht die Cultusweihe haben. Indemdas ganze Te(x£vo? Eigenthum der Gottheit ist und unter demSchutze derselben steht, wird alles in ihm Untergebrachteund Geborgene in die Sicherheit des Upov hineingezogenund geniesst das gleiche religiöse Schutzverhältniss. Das sacrocommendatum hat das gleiche Recht wie das sacrum, dasgeheiligte Gut selbst; die Entwendung oder Schädigung beiderwird mit dem gleichen Strafmaass belegt. Wo die Staatsgewaltden Schutz des Cultus und des Heiligthums übernimmt,behält der Staat auch die Verwaltung der Güter undSchätze desselben sammt ihrer freien Verwendung. Nur dashochheilige Besitzthum bleibt seiner Verfügung entzogen.Im übrigen wird der Schatz des Up6v thatsächhch zum Staatsschatz,das Gebäude desselben zum Thesauros des Staates.So ist z. B. der Schatz der Athene Polias in Athen der Schatz388
des attischen Staates 5 alles, was sich darin befindet (mit jenerAusnahme) ist veräusserlicher Staatsbesitz, es kann durch(|
- Seite 351 und 352: auf jeder Stufe wieder, denn alle G
- Seite 353 und 354: Dem Hellenenthum in Griechenland mu
- Seite 355 und 356: demnach war das Mondthor von Theben
- Seite 357 und 358: Aphrodite Aivsid?. Ebenso Paris, de
- Seite 359 und 360: assyrisch-babylonische Sitte, die M
- Seite 361 und 362: Musen und Apoll: als zusammengehör
- Seite 363 und 364: ei diesem und sagen, sie stammten v
- Seite 365 und 366: sind ursprünglich Mondgöttinnen,
- Seite 367 und 368: Zeus und Dionysos sind Differenziru
- Seite 369 und 370: templum entspricht, so lässt sich
- Seite 371 und 372: Anschauung, welche die Wanderer aus
- Seite 373 und 374: und Kopf, ebenso andere Stämme, di
- Seite 375 und 376: anzunehmen wussten und die ivertigs
- Seite 377 und 378: einem durch Blitz verbrannten Baume
- Seite 379 und 380: ingen. Hinter der Thür ein Heiligt
- Seite 381 und 382: Asclepios für die Asclepiaden: so
- Seite 383 und 384: das sich aus seinen Einkünften erh
- Seite 385 und 386: dadurch wurde gemeinsame Münze erf
- Seite 387 und 388: Altare eines Schutzbildes opfern. D
- Seite 389 und 390: hatte nur die Inschrift: „Dem Gen
- Seite 391 und 392: 0?Abweichung von den religiösen Sa
- Seite 393 und 394: Das ist Veränderung des Stadtculte
- Seite 395 und 396: Haupttheil.I. Orte und Gegenstände
- Seite 397 und 398: Strasse von Athen; nicht an den hei
- Seite 399 und 400: Nike, die sie selbst ist, auf der H
- Seite 401: Tempel des Gigantenbezwingers Zeus!
- Seite 405 und 406: in der symbolischen Form: sie sollt
- Seite 407 und 408: Grab vom Augenblick der vollzogenen
- Seite 409 und 410: Verbrecher, der ihn betrat, wurden
- Seite 411 und 412: jso entsteht, wenn die Hallen einfa
- Seite 413 und 414: verbunden bedeuten Kastor und Pollu
- Seite 415 und 416: eim Nachgraben in Samos das schon n
- Seite 417 und 418: der Bilder immer mehr zugenommen ha
- Seite 419 und 420: Chalkis) in Verbindung stehen. Im f
- Seite 421 und 422: und Bogen. Auch an der sipeoicüVY]
- Seite 423 und 424: Nike den mächtigen goldenen Kranz
- Seite 425 und 426: konnte. Ausdrücklich ein Altar zu
- Seite 427 und 428: den olympisch- unsterblichen, hat m
- Seite 429 und 430: des Alpheios Fürth gelagerte", Fin
- Seite 431 und 432: Könige, später die Magistrate fü
- Seite 433 und 434: lässt, als seien die Dioskuren ers
- Seite 435 und 436: halikarnassischen Inschrift: hier s
- Seite 437 und 438: Tode verehrt). In der älteren Zeit
- Seite 439 und 440: der Demeter drei zur Seite stehen.
- Seite 441 und 442: ()(otvi$) Gerste, ein Maass Hafer u
- Seite 443 und 444: |idvT£i? nachstehen, auf welche si
- Seite 445 und 446: Stande war, die Mantik an sich zu z
- Seite 447 und 448: Verhältnissenerschien den Priester
- Seite 449 und 450: jverlor sich hier in die Erde: übe
- Seite 451 und 452: deshalb begrüsst sie Lykurg e|i6v
§ 2.Verschiedene Grade der Heiligkeit von Ortund Besitz.Alles, was einmal Ihpuaic. empfangen hat, bleibt unbeweglichesund ewig gebundenes Besitzthum der Gottheit, vomCultusbilde an und dessen x6ajxo; und Tempel, Altären,Opfersfätten bis zum kleinsten Stücke des Apparats der sacra.Alles andere, was nur als dvdOr^fAa gestiftet worden ist, bleibtbewegliches und veräusserliches Besitzthum. Daher ist esmöglich, al/e ä\abri\iaxa ohne Ausnahme profan zu verwerthen,sowohl die, welche der Staat gemacht hat, als die Widmungenund Gaben des Einzelnen. Damit ist nicht das <strong>com</strong>mendh'teGut im Thesauros zu verwechseln jalle dvaOVjjjLaTa sind durchAnathesis und Schenkung EigenthwJi des Tempelschatzes, diesaber ist privates oder profanes Eigenthum, welches demThesauros nur anvertraut wird. Beide Arten zusammenkönnen unter Upd /pi^iiaxa zusammengefasst werden; inWahrheit können beide nicht die Cultusweihe haben. Indemdas ganze Te(x£vo? Eigenthum der Gottheit ist und unter demSchutze derselben steht, wird alles in ihm Untergebrachteund Geborgene in die Sicherheit des Upov hineingezogenund geniesst das gleiche religiöse Schutzverhältniss. Das sacro<strong>com</strong>mendatum hat das gleiche Recht wie das sacrum, dasgeheiligte Gut selbst; die Entwendung oder Schädigung beiderwird mit dem gleichen Strafmaass belegt. Wo die Staatsgewaltden Schutz des Cultus und des Heiligthums übernimmt,behält der Staat auch die Verwaltung der Güter undSchätze desselben sammt ihrer freien Verwendung. Nur dashochheilige Besitzthum bleibt seiner Verfügung entzogen.Im übrigen wird der Schatz des Up6v thatsächhch zum Staatsschatz,das Gebäude desselben zum Thesauros des Staates.So ist z. B. der Schatz der Athene Polias in Athen der Schatz388