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Bau- und Zonenreglement - Pfaffnau

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<strong>Bau</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zonenreglement</strong> der Gemeinde <strong>Pfaffnau</strong> Seite 4Die Einwohnergemeinde <strong>Pfaffnau</strong> erlässt gestützt auf die §§ 34ff des Planungs- <strong>und</strong> <strong>Bau</strong>gesetzesfür den Kanton Luzern (PBG) vom 7. März 1989 <strong>und</strong> auf § 23 Absatz 3 <strong>und</strong> § 24des Gesetzes über den Natur- <strong>und</strong> Landschaftsschutz das nachstehende <strong>Bau</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zonenreglement</strong>:A. ALLGEMEINER TEILArt. 1Zweck1 Zweck des <strong>Bau</strong>reglementes ist eine siedlungstechnischgute, wirtschaftlich tragbare <strong>und</strong> haushälterische Nutzungdes Gemeindegebietes.23Seine Anwendung soll ein angenehmes, sicheres <strong>und</strong>ges<strong>und</strong>es Wohnen, Arbeiten <strong>und</strong> Zusammenleben ermöglichen.Es regelt die Art <strong>und</strong> Weise der Überbauung, schafft dieVoraussetzungen für eine einwandfreie Einfügung der<strong>Bau</strong>ten in das Orts- <strong>und</strong> Landschaftsbild <strong>und</strong> berücksichtigtdie Erfordernisse des Umweltschutzes.Art. 2Geltungsbereich1 Das <strong>Bau</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zonenreglement</strong> gilt für das ganze Gemeindegebiet.2Im übrigen gelten die Bestimmungen des PBG.Art. 3Vollzug zuständige Behörde,Gutachten1 Die Aufsicht über das <strong>Bau</strong>wesen <strong>und</strong> die Handhabungdieses Reglementes obliegt dem Gemeinderat, der dieseVorschriften von Amtes wegen anwendet.23Der Gemeinderat ist ermächtigt, einzelne Aufgaben inAnwendung dieses Reglementes einem Fachmann odereiner Fachkommission zu übertragen.Der Gemeinderat ist bei ausserordentlichen <strong>Bau</strong>vorhabenberechtigt, auf Kosten der Gesuchsteller nötigenfallsneutrale Fachleute als Gutachter beizuziehen. Beiwichtigeren Fragen des Natur- <strong>und</strong> Landschaftsschutzeshat er ein Gutachten der kantonalen Natur- <strong>und</strong> Landschaftsschutzkommissioneinzuholen.

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