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Bau- und Zonenreglement - Pfaffnau

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<strong>Bau</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zonenreglement</strong> der Gemeinde <strong>Pfaffnau</strong> Seite 20567Unterniveaubauten sind zugelassen, sofern sie nicht zuWohnzwecken verwendet werden <strong>und</strong> nur unwesentlicheTerrainveränderungen zu Folge haben.Abbrüche sind bewilligungspflichtig.Empfindlichkeitsstufe: III12. Zone für öffentliche Zwecke OeZ1 Die Zone für öffentliche Zwecke ist für vorhandene sowiekünftige öffentlichen Zwecken dienende <strong>Bau</strong>ten <strong>und</strong> Anlagenbestimmt, für die ein voraussehbares Bedürfnisbesteht.2345In dieser Zone dürfen keine privaten <strong>Bau</strong>ten mehr erstelltwerden; bereits bestehende private <strong>Bau</strong>ten dürfen belassen<strong>und</strong> unterhalten werden, bis der Boden für öffentlicheZwecke beansprucht wird (§ 48 Abs. 2 PBG).Nutzung <strong>und</strong> Zweckbestimmung der einzelnen im Zonenplanbezeichneten Gebiete sind im Anhang diesesReglementes verbindlich festgelegt.Abstände, Gebäudedimensionen <strong>und</strong> Gebäudegestaltunglegt der Gemeinderat im Einzelfall fest. Er hat dabeidie öffentlichen <strong>und</strong> privaten Interessen an einer schonendenEinordnung in die bauliche <strong>und</strong> landschaftlicheUmgebung gebührend zu berücksichtigen.Empfindlichkeitsstufe II13. Grünzone Gr1 Die Grünzone umfasst noch unüberbaute Gebiete, dievon allen nicht dem Zweck der Zone entsprechendenbaulichen Anlagen freizuhalten sind (§ 53 PBG). Siedient im Weiteren der Erhaltung <strong>und</strong> Schaffung ökologischerAusgleichsflächen im <strong>und</strong> um das <strong>Bau</strong>gebiet.23Änderungen in der Bewirtschaftung, Bebauung oder Gestaltungder Gr<strong>und</strong>stücke müssen mit dem Zonenzweck<strong>und</strong> dem Anliegen der ökologischen Ausgleichsflächenvereinbar sein (vgl. Anhang 1)Wertvolle naturnahe Lebensräume sind durch vertraglicheVereinbarungen zu sichern.Empfindlichkeitsstufe III

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