13.07.2015 Aufrufe

Bau- und Zonenreglement - Pfaffnau

Bau- und Zonenreglement - Pfaffnau

Bau- und Zonenreglement - Pfaffnau

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>Bau</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zonenreglement</strong> der Gemeinde <strong>Pfaffnau</strong> Seite 1910. Arbeitszone A1 Die Arbeitszone ist für gewerbliche Nutzungen sowieDienstleistungsunternehmen bestimmt.2345Wohnungen dürfen nur für Betriebsinhaber sowie für betrieblichan den Standort geb<strong>und</strong>enes Personal erstelltwerden.Höhe, Art <strong>und</strong> Weise der <strong>Bau</strong>ten <strong>und</strong> Anlagen werdenvom Gemeinderat unter gebührender Berücksichtigungder betrieblichen Erfordernisse <strong>und</strong> der öffentlichen <strong>und</strong>privaten Interessen von Fall zu Fall festgesetzt. Die Erstellungvon Betrieben mit unzumutbaren Immissionen istuntersagt.Für die Umgebungsgestaltung ist ein besonderer Planeinzureichen. Dieser hat zu gewährleisten, dass mit derBepflanzung <strong>und</strong> Gestaltung der Freiflächen eine möglichstnaturnahe Umgebungsgestaltung erreicht wird, sichdie <strong>Bau</strong>ten <strong>und</strong> Anlagen ins Orts- <strong>und</strong> Landschaftsbildeinfügen <strong>und</strong> am Siedlungsrand ein ökologisch wertvollerÜbergang zur offenen Landschaft entsteht.Empfindlichkeitsstufe III11. Weilerzone Sagen We1 Die Weilerzone Sagen bezweckt, den Charakter des bestehendenWeilers zu erhalten. Den bestehenden Gewerbebetriebenist eine massvolle Entwicklung gestattet.234Um- <strong>und</strong> Erneuerungsbauten dürfen gr<strong>und</strong>sätzlich nurinnerhalb der bestehenden Gebäudevolumen erfolgen.Eine massvolle Erweiterung wird zugelassen, wenn derGebäudecharakter nicht gestört wird. Bestehende Flachdachbautendürfen um das Dachgeschoss aufgestockt<strong>und</strong> mit einem Giebeldach versehen werden, wenn dieszu einer Verbesserung des Gesamtbildes beiträgt.Neubauten dürfen nur als Ersatzbauten anstelle von bestehendenGebäuden erstellt werden. Die Neubautensind in gleicher oder ähnlicher Lage, Grösse, Gestaltung<strong>und</strong> äusserer Erscheinung wie das abgebrochene Gebäudezu erstellen. Eine massvolle Erweiterung wird zugelassen,wenn der Gebäudecharakter nicht gestört wird.Für den bestehenden Gewerbebetrieb auf Parzelle 247sind zusätzliche Neubauten oder Erweiterungen zulässig.Kleinbauten gemäss § 124 PBG dürfen neu erstellt werden,sofern sie nicht zu Wohnzwecken dienen <strong>und</strong> siesich bezüglich Standort, Ausrichtung <strong>und</strong> Gestaltungeinwandfrei ins Ortsbild einfügen.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!