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Bau- und Zonenreglement - Pfaffnau

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<strong>Bau</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zonenreglement</strong> der Gemeinde <strong>Pfaffnau</strong> Seite 18Modell:Vorprüfung:Bei Neubauten, grösseren Um- <strong>und</strong>Anbauten ist mit dem <strong>Bau</strong>gesuchein Modell des <strong>Bau</strong>vorhabens <strong>und</strong>der näheren Umgebung im Massstab1:500 einzureichen. Kleinbautengemäss § 132 PBG sindvon dieser Bestimmung ausgenommen.Wird kein Bebauungs- oder Gestaltungsplanerstellt, so sind Neubauten<strong>und</strong> für das Ortsbild wesentlicheUm- <strong>und</strong> Anbauten dem Gemeinderatin einem möglichst frühenPlanungsstadium zur Vorprüfungeinzureichen.Empfindlichkeitsstufe: III9. Kernzone KNutzung:Geschosszahl:Ausnützungsziffer:Dachform, Dachgestaltung:Gestaltung:Wohnbauten, nicht oder mässigstörende Geschäfts- <strong>und</strong> Gewerbebetriebehöchstens 3 Vollgeschossehöchstens 0.75, davon für Wohnenhöchstens 0.55Zulässig sind nur ortsübliche Dachformen,die dem Charakter desOrtsbildes entsprechen.<strong>Bau</strong>art, Materialwahl, Farbgebungetc. dürfen das gewachsene Ortsbildnicht stören. Bepflanzungen,insbesondere entlang den Bachläufen,sind zu erhalten odergleichwertig zu ersetzen.Vorprüfung:Wird kein Bebauungs- oder Gestaltungsplanerstellt, so sind Neubauten<strong>und</strong> für das Ortsbild wesentlicheUm- <strong>und</strong> Anbauten dem Gemeinderatin einem möglichst frühenPlanungsstadium zur Vorprüfungeinzureichen.Empfindlichkeitsstufe: III

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