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Bau- und Zonenreglement - Pfaffnau

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<strong>Bau</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zonenreglement</strong> der Gemeinde <strong>Pfaffnau</strong> Seite 177. Dreigeschossige Wohn- <strong>und</strong> Gewerbezone WG3Nutzung:Geschosszahl:Ausnützungsziffer:Firsthöhe:Wohnbauten, nicht oder mässigstörende Geschäfts- <strong>und</strong> Gewerbebetriebehöchstens 3 Vollgeschossehöchstens 0.75, davon für Wohnenhöchstens 0.50gemäss PBGEmpfindlichkeitsstufe: III8. Dorfzone DGr<strong>und</strong>satz:Nutzung:Geschosszahl/Gebäudehöhe:Ausnützungsziffer:Dachform, Dachgestaltung:Gestaltung:Abbrüche:Richtplan:Das Ortsbild ist in seinem Charakterzu erhalten. Neu-, An- <strong>und</strong> Umbautenhaben sich gut in die bestehendeBebauung einzufügen.Wohnbauten, nicht oder mässigstörende Geschäfts- <strong>und</strong> GewerbebetriebeGeschosszahl <strong>und</strong> Gebäudehöhemüssen so gewählt werden, dassdie durch die differenzierten Gebäude-<strong>und</strong> Firsthöhen gekennzeichneteräumliche Erscheinungdes Ortsbildes gewahrt bleibt. Maximalsind 3 Vollgeschosse möglich.höchstens 0.75, davon für Wohnenhöchstens 0.55Zulässig sind nur ortsübliche Dachformen,die dem Charakter desOrtsbildes entsprechen.<strong>Bau</strong>art, Materialwahl, Farbgebung<strong>und</strong> Bepflanzung dürfen das gewachseneOrtsbild nicht stören.Diese sind bewilligungspflichtig.Der Gemeinderat erlässt über dasGebiet der Dorfzone einen Richtplan.Der Richtplan ist wegleitend für dieBebauung der Dorfzone <strong>und</strong> dientden Behörden u.a. für die Beurteilungvon <strong>Bau</strong>vorhaben.

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