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Bau- und Zonenreglement - Pfaffnau

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<strong>Bau</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zonenreglement</strong> der Gemeinde <strong>Pfaffnau</strong> Seite 11III. Verkehrs- <strong>und</strong> Parkierungsanlagen, Immissionsschutz, StrassenabständeArt. 20Verkehrs- <strong>und</strong> Fusswegrichtplan1 Für Neu- <strong>und</strong> Ausbau, Funktion <strong>und</strong> Gestaltung vonStrassen, Wegen <strong>und</strong> Plätzen ist der kommunale Verkehrs-<strong>und</strong> Fusswegrichtplan massgebend.23Die darin enthaltenen Fusswegverbindungen sind vomGr<strong>und</strong>eigentümer im Rahmen von <strong>Bau</strong>vorhaben zu gewährleisten.Die Verkehrsflächen sind so anzulegen <strong>und</strong> zu gestalten,dass sie dem Bedarf der einzelnen Verkehrsteilnehmerangemessen genügen <strong>und</strong> der Verkehr in den Wohnquartierenberuhigt wird.Art. 21Abstellflächen fürFahrzeuge, Ersatzabgabe12345678Bei Neubauten, grösseren Umbauten <strong>und</strong> Nutzungsänderungenhat der <strong>Bau</strong>herr auf privatem Gr<strong>und</strong> folgendeAnzahl Abstellplätze für Fahrzeuge zu schaffen:- bei Einfamilienhäusern: 2 Abstellplätze;- bei Mehrfamilienhäusern, Doppel- <strong>und</strong> Reiheneinfamilienhäusern:pro Wohnung mindestens 1½ Abstellplätze.Pro Wohnung ist mindestens ein überdeckterAbstellplatz (Garage, Unterstand etc.) zu erstellen.Bei anderen Nutzungen (Gewerbebetriebe, Büroräume,Cafés, Restaurants etc.) legt der Gemeinderat die zuerstellende Anzahl aufgr<strong>und</strong> der VSS-Normen fest.Garagenvorplätze gelten nicht als Abstellplätze.Die vorgeschriebenen Personenwagenabstellplätze sindzweckmässig zusammenzufassen <strong>und</strong> abseits desStrassenraums auf privatem Gr<strong>und</strong> zu realisieren.Abstellplätze sind durch eine gute Gestaltung <strong>und</strong> Begrünungin die Umgebung einzufügen. Offene Abstellplätzesind mit wasserdurchlässigen Belägen auszuführen.Wenn besondere Gründe es rechtfertigen, kann der Gemeinderateine grössere Anzahl Abstellplätze verlangenoder eine etappenweise Schaffung bewilligen.Wenn durch die Abstellflächen die Freiflächen zu starkbeschnitten oder unerwünschte Immissionen auf einzelneWohnungen verursacht werden, kann der Gemeinderatdie unterirdische Anlegung von Abstellflächen verlangen.Kann aus einem zwingenden Gr<strong>und</strong> die erforderlicheAnzahl Abstellplätze nicht realisiert werden, so hat die<strong>Bau</strong>herrschaft für die fehlende Anzahl eine einmaligezweckgeb<strong>und</strong>ene Ersatzabgabe zu entrichten.

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