13.07.2015 Aufrufe

Bau- und Zonenreglement - Pfaffnau

Bau- und Zonenreglement - Pfaffnau

Bau- und Zonenreglement - Pfaffnau

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>Bau</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zonenreglement</strong> der Gemeinde <strong>Pfaffnau</strong> Seite 9Art. 14Weitere Nutzungsbestimmungenzu Art. 8, 12, 13, 33/Ziff. 18, Ziff. 19,Entschädigungen1234Verboten sind alle Massnahmen, die direkt oder indirektden Erhalt der Objekte gefährden. Der Gemeinderat istermächtigt, für Gebiete in den Natur- <strong>und</strong> Landschaftsschutzzonen<strong>und</strong> für Naturobjekte im Rahmen von Vereinbarungenoder Schutzverordnungen <strong>und</strong> -verfügungenvon den vorstehenden Vorschriften erweiterte, objektbezogeneoder abweichende Nutzungsbestimmungenzu erlassen.Soweit zu schützende Objekte im Waldareal liegen (z.B.Waldränder), übernehmen die Forstorgane die Schutzzielein die Waldwirtschaftspläne <strong>und</strong> berücksichtigendiese bei der forstlichen Nutzung.Die Entschädigung für Pflegemassnahmen <strong>und</strong> Ertragsausfällerichten sich nach den kantonalen Bestimmungen.Der Gemeinderat regelt Beiträge zur Pflege, Erhaltung<strong>und</strong> Förderung von Naturobjekten, Schutzobjekten,Hochstamm-Obstbäumen <strong>und</strong> Begrünungsmassnahmenin einer Richtlinie.Art. 15AussichtspunkteDie im Plan eingetragenen Aussichtspunkte sind zu erhalten<strong>und</strong> dürfen durch bauliche Anlagen nicht beeinträchtigtwerden. Der Zugang muss gewährleistet sein (VerzeichnisAnhang 5).Art. 16Abstände gegen Gewässer12Gegenüber der Rot <strong>und</strong> der Pfaffneren haben <strong>Bau</strong>ten<strong>und</strong> Anlagen aller Art, wie Hochbauten, Stützmauern,Aufschüttungen, Abgrabungen, Strassen, Lager- <strong>und</strong>Abstellplätze, Parkplätze <strong>und</strong> dergleichen folgende Abständeab Böschungsoberkante einzuhalten:Rotin der Landwirtschaftszone 12.00 mPfaffneren10.00 min allen übrigen Zonen 15.00 m 8.00 mGegenüber den übrigen Gewässern gelten die Abständegemäss Wasserbaugesetz.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!