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Wohn- und Geschäftshäuser im Stadtkern Kandel

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Stadt <strong>Kandel</strong>Vorhabenbezogener Bebauungsplan„<strong>Wohn</strong>- <strong>und</strong> <strong>Geschäftshäuser</strong> <strong>im</strong><strong>Stadtkern</strong> <strong>Kandel</strong>“Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung<strong>im</strong> Auftrag derStadt <strong>Kandel</strong>April 2013Humboldtstr. 15 A • 76870 <strong>Kandel</strong>Tel.: 07275-95710 • Fax: 07275-957199e-mail: kandel@weibel-ness.de


Projektleitung:Dipl. Biol. Uwe WeibelProjektbearbeitung:Dipl. Ing. Monika Langer(Landschaftsarchitektin BDLA)Projekt-Nr. 3148Humboldtstr. 15 A • 76870 <strong>Kandel</strong>Tel.: 07275-95710 • Fax: 07275-957199e-mail: kandel@weibel-ness.de


Vorhabenbezogener Bebauungsplan „<strong>Wohn</strong>- <strong>und</strong> <strong>Geschäftshäuser</strong> <strong>im</strong> <strong>Stadtkern</strong> <strong>Kandel</strong>“Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung IUS (April 2013)InhaltsverzeichnisSeite1 Einleitung.................................................................................................................................11.1 Anlass <strong>und</strong> Zweck .....................................................................................................................11.2 Lage des Plangebiets................................................................................................................11.3 Methodik der Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung .......................................................................22 Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplans sowie ökologische Wertigkeitdes Plangebiets.......................................................................................................................53 Festsetzungen gemäß aktueller Planung sowie ökologische Wertigkeit desPlangebiets ..............................................................................................................................84 Gegenüberstellung von planungsrechtlichem Ist-Zustand <strong>und</strong> Plan-Zustand gemäßVorhabenbezogenem Bebauungsplan sowie Ermittlung des zusätzlichenKompensationsbedarfs ........................................................................................................11Seite I


IUS (April 2013)InhaltsverzeichnisAbbildungsverzeichnisSeiteAbb. 1-1: Lage des Plangebiets des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans „<strong>Wohn</strong>- <strong>und</strong><strong>Geschäftshäuser</strong> <strong>im</strong> <strong>Stadtkern</strong> <strong>Kandel</strong>“ .................................................................................2Abb. 2-1: Auszug aus dem rechtskräftigen Bebauungsplan „<strong>Stadtkern</strong>erweiterung“vom 15.01.1999 .....................................................................................................................5Abb. 3-1: Vorhabenbezogener Bebauungsplan „<strong>Wohn</strong>- <strong>und</strong> <strong>Geschäftshäuser</strong> <strong>im</strong><strong>Stadtkern</strong> <strong>Kandel</strong>“ ..................................................................................................................8TabellenverzeichnisSeiteTab. 1-1: Bioökologische Bedeutung: Wertstufen <strong>und</strong> Bewertungskriterien.........................................3Tab. 2-1: Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplans „<strong>Stadtkern</strong>erweiterung“ vom15.01.1999 für das Plangebiet des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans .........................6Tab. 2-2: Schutzgut Tiere <strong>und</strong> Pflanzen: Bioökologischer Wert des Plangebiets desVorhabenbezogenen Bebauungsplans gemäß planungsrechtlichem Bestand.....................7Tab. 3-1: Festsetzungen des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans „<strong>Wohn</strong>- <strong>und</strong> <strong>Geschäftshäuser</strong><strong>im</strong> <strong>Stadtkern</strong> <strong>Kandel</strong>“ .............................................................................................................9Tab. 3-2: Schutzgut Tiere <strong>und</strong> Pflanzen: Bioökologischer Wert des Plangebiets desVorhabenbezogenen Bebauungsplans gemäß Plan-Zustand.............................................10Tab. 4-1: Flächenbilanzierung der Aufwertung <strong>im</strong> Hinblick auf das Schutzgut Tiere <strong>und</strong> Pflanzen<strong>im</strong> Bereich der Ökokonto-Fläche in der Erlenbach-/ Flutgrabenniederung -Flurstück Nr. 6058, Gemarkung Steinweiler ........................................................................12Seite II


Vorhabenbezogener Bebauungsplan „<strong>Wohn</strong>- <strong>und</strong> <strong>Geschäftshäuser</strong> <strong>im</strong> <strong>Stadtkern</strong> <strong>Kandel</strong>“Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung IUS (April 2013)1 Einleitung1.1 Anlass <strong>und</strong> ZweckDie Stadt <strong>Kandel</strong> plant für einen Teilbereich des Geltungsbereichs des Bebauungsplans„<strong>Stadtkern</strong>erweiterung“ eine Änderung. Der nördliche Teil des Änderungsbereichs (Flächengrößeca. 0,617 ha) wird <strong>im</strong> Rahmen der 2. Änderung des Bebauungsplans „<strong>Stadtkern</strong>erweiterung“überplant; für den südlichen Teil des Änderungsbereichs (Flächengröße ca. 0,848ha) wird ein Vorhabenbezogener Bebauungsplan („<strong>Wohn</strong>- <strong>und</strong> <strong>Geschäftshäuser</strong> <strong>im</strong> <strong>Stadtkern</strong><strong>Kandel</strong>“) aufgestellt. Das vorliegende Gutachten befasst sich mit der südlichen Teilflächedes Änderungsbereichs resp. dem hierfür durchgeführten Aufstellungsverfahren desVorhabenbezogenen Bebauungsplans „<strong>Wohn</strong>- <strong>und</strong> <strong>Geschäftshäuser</strong> <strong>im</strong> <strong>Stadtkern</strong> <strong>Kandel</strong>“.Der seit 15.01.1999 resp. seit 20.04.2000 (1. vereinfachte Änderung) rechtskräftige Bebauungsplansetzt für das Plangebiet eine Mischgebietsnutzung sowie Verkehrsflächen fest. ImHinblick auf Grün-/ Freiflächen werden Erhaltungs- <strong>und</strong> Pflanzgebote festgelegt. Der überplanteBereich wurde - abgesehen von einem bestehenden Gebäude (ehemalige SamenhandlungBork) - bisher noch nicht bebaut. Die aktuelle Planung sieht für den überwiegendenTeil des Plangebiets statt einer Mischgebietsnutzung die Festsetzung eines Allgemeinen<strong>Wohn</strong>gebiets (inkl. geänderter Abgrenzung der Baufenster) vor (siehe VorhabenbezogenerBebauungsplan „<strong>Wohn</strong>- <strong>und</strong> <strong>Geschäftshäuser</strong> <strong>im</strong> <strong>Stadtkern</strong> <strong>Kandel</strong>“, Stand 09.04.2013,WERK-PLAN, Kaiserslautern). Der <strong>im</strong> rechtskräftigen Bebauungsplan mit einer Erhaltungsbindungversehene Gehölzbestand (Bergahorn-Baumreihe) entfällt zukünftig. Neupflanzungenvon Einzelbäumen erfolgen in etwa vergleichbarem Umfang. Grün- <strong>und</strong> Freiflächen werdenzukünftig einen etwas höheren Flächenanteil einnehmen. Die gärtnerisch anzulegendenFreiflächen der Misch-/ <strong>Wohn</strong>gebiete werden zudem teilweise unterbaut (Tiefgarage) <strong>und</strong> alsextensive Wiesenfläche angelegt werden. Im rechtskräftigen Bebauungsplan waren für diesevorwiegend Gehölzpflanzungen festgesetzt worden.Nach Absprache mit der Unteren Naturschutzbehörde, Kreisverwaltung Germershe<strong>im</strong> (HerrnRoth) ist <strong>im</strong> Zuge des Aufstellungsverfahrens eine Nachbilanzierung von Eingriff <strong>und</strong> Ausgleich(gem. §§ 14, 15, 17 <strong>und</strong> 18 BNatSchG) durchzuführen, um einen etwaigen zusätzlichenKompensationsbedarf zu ermitteln.1.2 Lage des PlangebietsDas Plangebiet des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans liegt zwischen der Bismarckstraße<strong>im</strong> Westen, der Georg-Todt-Straße <strong>im</strong> Süden, der Gartenstraße <strong>im</strong> Osten <strong>und</strong> der Verbandsgemeindeverwaltung<strong>im</strong> Norden (siehe Abb. 1-1). Seine Flächengröße beträgt ca.0,848 ha.Seite 1


IUS (April 2013)1 - EinleitungAbb. 1-1:Lage des Plangebiets des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans „<strong>Wohn</strong>- <strong>und</strong> <strong>Geschäftshäuser</strong><strong>im</strong> <strong>Stadtkern</strong> <strong>Kandel</strong>“1.3 Methodik der Eingriffs-/ AusgleichsbilanzierungDie vorliegende Nachbilanzierung erfolgt in Form einer Flächenbilanzierung, in der der ökologischeWert des heutigen planungsrechtlichen Ist-Zustands <strong>im</strong> Plangebiet dem Wert deszukünftigen Zustands gemäß dem Vorhabenbezogenen Bebauungsplan gegenübergestelltwird (Flächenbilanzierung des Schutzguts Tiere <strong>und</strong> Pflanzen, sog. Biotopwertverfahren).Die Bewertung der jeweils textlich <strong>und</strong> zeichnerisch festgesetzten Flächen- <strong>und</strong> Maßnahmentypenfür den Arten- <strong>und</strong> Biotopschutz resultiert dabei aus der b<strong>und</strong>esweiten <strong>und</strong> regionalenGefährdung der Biotoptypen/ Pflanzengesellschaften nach den Roten Listen Deutschlands(RENNWALD 2000, RIECKEN et al. 20061) <strong>und</strong> von Rheinland-Pfalz (MFU 1991 2 ), ferneraus ihrer Funktion als Lebensraum für einhe<strong>im</strong>ische Pflanzen- <strong>und</strong> Tierarten <strong>und</strong> den Möglichkeitenzu ihrer Wiederherstellung. Tab. 1-1 zeigt eine Übersicht der den einzelnen Wert-1 RENNWALD, E. (2000): Verzeichnis <strong>und</strong> Rote Liste der Pflanzengesellschaften Deutschlands. Schriftenreihe für Vegetationsk<strong>und</strong>e,Heft 35. B<strong>und</strong>esamt für Naturschutz (Hrsg.).RIECKEN, U., FINCK, P., RATHS, U., SCHRÖDER, E. & A. SSYMANK (2006): Rote Liste der gefährdeten BiotoptypenDeutschlands, zweite fortgeschriebene Fassung 2006. Naturschutz <strong>und</strong> Biologische Vielfalt, Heft 34. B<strong>und</strong>esamt für Naturschutz(Hrsg.).2 MFU - MINISTERIUM FÜR UMWELT RHEINLAND-PFALZ (Hrsg., 1991): Rote Liste der bestandsgefährdeten Biotoptypen inRheinland-Pfalz - Stand: 2.12.1989, 2. Aufl. Mainz.Seite 2


Vorhabenbezogener Bebauungsplan „<strong>Wohn</strong>- <strong>und</strong> <strong>Geschäftshäuser</strong> <strong>im</strong> <strong>Stadtkern</strong> <strong>Kandel</strong>“Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung IUS (April 2013)stufen zugr<strong>und</strong>e liegenden Kriterien. Die dort dargestellten 16 Wertstufen werden zu siebenWerteinheiten (sehr hoch, hoch, mittel-hoch, mittel, mittel-gering, gering, ohne Wert), die inder Regel drei Wertstufen umfassen, zusammengefasst. Prinzipiell gilt, dass gefährdete odergeschützte Biotoptypen hochwertig sind, sonstige artenreiche oder allenfalls mittelfristig wiederherstellbareBiotoptypen mittelwertig <strong>und</strong> artenarme, leicht wiederherstellbare, doch ausArten- <strong>und</strong> Biotopschutzsicht nicht förderungswürdige Biotoptypen geringwertig sind.Tab. 1-1:Bioökologische Bedeutung: Wertstufen <strong>und</strong> BewertungskriterienGefährdungsehr hoch 15 Rote Liste-BiotoptypenWerteinheitWertstufeGefährdungsgrad(nicht gefährdete:Spezifität)Sicherungsrang*114 " Sicherungsrang1, 2hoch 13 " Sicherungsrang1, 2, 3Mittlere Standorte,Verbreitete SonderstandortemittelhochSeltene SonderstandorteEtwas häufigereSonderstandorteStandortbedingungenWiederherstellbarkeit/Ersetzbarkeit(Entwicklungsdauer)Ausgeschlossen(> 150 Jahre)Unwahrscheinlich(50-150 Jahre)" Langfristig möglich(15-50 Jahre)Sehr empfindlichgegenüber Veränderungender Umgebung12 " " Mittlere Standorte " Empfindlich gegenüberVerände-11 " Sicherungsrang2, 3, 410 " Sicherungsrang3, 4Seltene SonderstandorteMittelfristig möglich(5-15 Jahre)" Kurzfristig möglich(0-5 Jahre)rungen der UmgebungBeziehung zuumgebenden FlächenLebensraumfunktionfürTierartenZahlreiche RoteListe-Arten"" "" " Vereinzelt RoteListe-Arten" "9 Zwischenstufe: Beeinträchtigte Bestände von 10, insb. Flächen unter dem Maß des § 30 BNatSchG/ § 28LNatSchG, oder besonders gut ausgebildete Bestände von 8, häufig vorkommend8 Nicht gefährdet Typisch für traditionelleKulturlandschaftNaturbelassene,verbreitete Standortbedingungenmittel 7 " " Anthropogen veränderteStandortbedingungen6 " " Anthropogen starkveränderte Standortbedingungenmittelgering5 " Kulturbedingt,mit dominantenDefizitenMittel- oder kurzfristigmöglich" Landespflegerischnicht wünschenswertGegenüber derUmgebung weitgehendneutral"Vereinzelt RoteListe-Arten" " "" " "" V. a. Allerweltsarten,teils Eignungfür selteneArten4 " " " " " V. a. Allerweltsarten,teilsFunktionen fürseltene Arten3 " " " " " Wenige Allerweltsarten2 " " " " Angrenzende Flächenbelastend"Seite 3


IUS (April 2013)1 - EinleitungWertein- Wert- Gefährdung Gefährdungs- Standort- Wiederherstell- Beziehung zu Lebensraumheitstufe grad bedingungen barkeit/ Ersetz- umgebenden Flä- funktion für(nicht gefährdete:barkeit chen TierartenSpezifität)(Entwicklungs-dauer)gering 1 " " " " " Kein dauerhafterLebensraumfür he<strong>im</strong>. Arten,nur einige LebensraumfunktionenohneWert0 " " " " " Keine Lebensraumfunktionen* = Sicherungsränge gemäß Rote Liste der bestandsgefährdeten Biotoptypen von Rheinland-Pfalz (MFU 1991)Gr<strong>und</strong>lage der Bewertung des Ist-Zustands ist der rechtskräftige Bebauungsplan „<strong>Stadtkern</strong>erweiterung“vom 15.01.1999 (WERK-PLAN, Kaiserslautern, Planstand 15.07.1998) - ungeachtetdessen, dass seine Realisierung bisher nicht erfolgt ist. Der rechtskräftige Bebauungsplanist erstmals <strong>im</strong> Jahr 2000 geändert worden (1. vereinfachte Änderung, rechtskräftig seit20.04.2000). Die Änderung betraf jedoch den Bereich der nördlich des Plangebiets angrenzendenVerbandsgemeindeverwaltung <strong>und</strong> wird deshalb für nachfolgende Bilanzierung nichtweiter berücksichtigt.Für den zukünftigen Zustand sind die <strong>im</strong> vorliegenden Vorhabenbezogenen Bebauungsplan(WERK-PLAN, Kaiserslautern, Stand 09.04.2013) für das Plangebiet getroffenen Festsetzungenrelevant.Wertstufe <strong>und</strong> Flächenausdehnung des jeweiligen Flächen-/ Maßnahmentyps werden miteinanderzu einem Wertäquivalent verrechnet. Die Summe der Wertäquivalente gibt dannden Gesamtwert für das Plangebiet wieder.Die Wertigkeit des Bestands wird anschließend der Wertigkeit der Planungssituation gegenübergestellt.Ergibt sich <strong>im</strong> Plan-Zustand gegenüber dem Ist-Zustand ein Defizit, sind zusätzlicheKompensationsmaßnahmen durchzuführen.Seite 4


Vorhabenbezogener Bebauungsplan „<strong>Wohn</strong>- <strong>und</strong> <strong>Geschäftshäuser</strong> <strong>im</strong> <strong>Stadtkern</strong> <strong>Kandel</strong>“Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung IUS (April 2013)2 Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplans sowie ökologischeWertigkeit des PlangebietsDer rechtskräftige Bebauungsplan „<strong>Stadtkern</strong>erweiterung“ vom 15.01.1999 (WERK-PLAN, Kaiserslautern,Planstand 15.07.1998) trifft für das Plangebiet des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans„<strong>Wohn</strong>- <strong>und</strong> <strong>Geschäftshäuser</strong> <strong>im</strong> <strong>Stadtkern</strong> <strong>Kandel</strong>“ folgende Festsetzungen:Abb. 2-1:Auszug aus dem rechtskräftigen Bebauungsplan „<strong>Stadtkern</strong>erweiterung“ vom15.01.1999 (Darstellung nur für das Plangebiet des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans)Die nachfolgende Tabelle listet die jeweiligen Flächennutzungen inkl. Flächengröße auf.Seite 5


IUS (April 2013)2 - Bilanzierung gemäß rechtskräftigem BebauungsplanTab. 2-1:Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplans „<strong>Stadtkern</strong>erweiterung“ vom15.01.1999 für das Plangebiet des Vorhabenbezogenen BebauungsplansFestsetzung alsMI-2, GR max 200 m 2 ,davon:• bebaute <strong>und</strong> versiegelte Fläche• Bergahorn-Baumreihe mit Erhaltungsbindung• gärtnerisch anzulegende Freifläche mit Pflanzgeboten(Strauchpflanzung mit Einzelbäumen)MI-2, GRZ 0,6 zzgl. zulässiger Überschreitung,davon:• bebaute <strong>und</strong> versiegelte Fläche• gärtnerisch anzulegende Freifläche mit Pflanzgeboten(Strauchpflanzung mit Einzelbäumen)Verkehrsfläche besonderer Zweckbest<strong>im</strong>mung(Verkehrsberuhigter Bereich, Fuß- <strong>und</strong> Radweg)Flächengröße(m 2 )/ Anzahl (St.)3.080davon:1.2002651.6153.043davon:2.4346092.307 -Fläche für Versorgungsanlagen (Elektrizität) 48 -Anpflanzen von Bäumen 18 St. -Fassadenbegrünungmind. 10 % derFassadenflächen-Anmerkungeninsg. 6 Gr<strong>und</strong>stücke-Die in den Mischgebieten teilweise festgesetzte Gr<strong>und</strong>flächenzahl darf durch bauliche Anlagen(wie Garagen, Stellplätze, Nebenanlagen) um bis zu 50 % überschritten werden (max<strong>im</strong>albis zu einer Gr<strong>und</strong>flächenzahl von 0,8). Dies wird bei den Flächenangaben in obiger Tabelleentsprechend berücksichtigt.Für die privaten Freiflächen werden teils Erhaltungsbindungen (Bergahorn-Baumreihe) sowiePflanzgebote (geschlossene Strauchpflanzung mit Einzelbäumen) festgesetzt.Der bioökologische Wert der <strong>im</strong> Plangebiet zu erhaltenden bzw. zu entwickelnden Frei-/Grünflächen wird je nach Ausgestaltung, Flächengröße <strong>und</strong> Störungsintensität/ Randeinflüssenals mittel-hoch (Bergahorn-Baumreihe mit Erhaltungsbindung, Wertstufe 8) bzw. als mittel(Strauchpflanzung mit Einzelbäumen <strong>im</strong> Bereich der gärtnerisch anzulegenden Freiflächen,Wertstufe 7) eingestuft. Die bebauten oder versiegelten Flächen sind ohne bioökologischenWert (Wertstufe 0).In Tab. 2-2 ist der bioökologische Wert des Änderungsbereichs gemäß planungsrechtlichemBestand dargestellt.Seite 6


Vorhabenbezogener Bebauungsplan „<strong>Wohn</strong>- <strong>und</strong> <strong>Geschäftshäuser</strong> <strong>im</strong> <strong>Stadtkern</strong> <strong>Kandel</strong>“Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung IUS (April 2013)Tab. 2-2:Schutzgut Tiere <strong>und</strong> Pflanzen: Bioökologischer Wert des Plangebiets des VorhabenbezogenenBebauungsplans gemäß planungsrechtlichem BestandBESTAND - Rechtskräftiger Bebauungsplan vom 15.01.1999BESTANDFLÄCHENKATEGORIE Wertstufe (qm) WertäquivalentMischgebiete - bebaute <strong>und</strong> versiegelte Fläche 0 3.634 0Mischgebiet - Bergahorn-Baumreihe mit Erhaltungsbindung 8 265 2.120Mischgebiete - gärtnerisch anzulegende Freifläche: Strauchpflanzung mitEinzelbäumen 7 2.224 15.568Verkehrsfläche besonderer Zweckbest<strong>im</strong>mung, versiegelt 0 2.307 0Fläche für Versorgungsanlagen - bebaute <strong>und</strong> versiegelte Fläche 0 48 0Summe 8.478 17.688 17.688Gemäß der Flächenbilanzierung in Tab. 2-2 beträgt der bioökologische Wert des betrachtetenGebiets 17.688 Wertäquivalente.Seite 7


IUS (April 2013)3 - Bilanzierung gemäß aktueller Planung3 Festsetzungen gemäß aktueller Planung sowie ökologische Wertigkeitdes PlangebietsDer vorliegende Vorhabenbezogene Bebauungsplan „<strong>Wohn</strong>- <strong>und</strong> <strong>Geschäftshäuser</strong> <strong>im</strong> <strong>Stadtkern</strong><strong>Kandel</strong>“ (WERK-PLAN, Kaiserslautern, Entwurf Stand 09.04.2013) trifft für das Plangebietfolgende Festsetzungen:Abb. 3-1:Vorhabenbezogener Bebauungsplan „<strong>Wohn</strong>- <strong>und</strong> <strong>Geschäftshäuser</strong> <strong>im</strong> <strong>Stadtkern</strong><strong>Kandel</strong>“ (WERK-PLAN, Kaiserslautern, Entwurf Stand 09.04.2013)Seite 8


Vorhabenbezogener Bebauungsplan „<strong>Wohn</strong>- <strong>und</strong> <strong>Geschäftshäuser</strong> <strong>im</strong> <strong>Stadtkern</strong> <strong>Kandel</strong>“Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung IUS (April 2013)Die nachfolgende Tabelle listet die jeweiligen Flächennutzungen inkl. Flächengröße auf.Tab. 3-1:Festsetzungen des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans „<strong>Wohn</strong>- <strong>und</strong> <strong>Geschäftshäuser</strong><strong>im</strong> <strong>Stadtkern</strong> <strong>Kandel</strong>“ (WERK-PLAN, Kaiserslautern, Entwurf Stand 09.04.2013)Festsetzung alsMI-2, GRZ 0,6 zzgl. zulässiger Überschreitung,davon:• bebaute <strong>und</strong> versiegelte Fläche• gärtnerisch anzulegende Freifläche (z. T. Wiese)WA, GRZ 0,4 zzgl. zulässiger Überschreitung,davon:• bebaute <strong>und</strong> versiegelte Fläche• gärtnerisch anzulegende Freifläche (z. T. Wiese)Flächengröße(m 2 )/ Anzahl (St.)1.710davon:1.3683424.832davon:2.8991.933Straßenverkehrsfläche, versiegelt 355 -Verkehrsfläche besonderer Zweckbest<strong>im</strong>mung, versiegelt(Verkehrsberuhigter Bereich, Fußgänger- <strong>und</strong> Radfahrerbereich)1.063 -Fläche für Versorgungsanlagen (Elektrizität) 48 -Öffentliche Grünfläche - Verkehrsgrün 470 -Anpflanzen von Bäumen 19 St. -Anmerkungen1 Baufenster8 BaufensterDie <strong>im</strong> Mischgebiet bzw. <strong>im</strong> Allgemeinen <strong>Wohn</strong>gebiet festgesetzte Gr<strong>und</strong>flächenzahl darfdurch bauliche Anlagen (wie Garagen, Stellplätze, Nebenanlagen) um bis zu 50 % überschrittenwerden (max<strong>im</strong>al bis zu einer Gr<strong>und</strong>flächenzahl von 0,8).Die gärtnerisch anzulegenden Freiflächen der Misch-/ <strong>Wohn</strong>gebiete werden größtenteils unterbaut(Tiefgarage), mit Bodenmaterial in einer mittleren Mächtigkeit von 0,6 m überdeckt(inkl. Drainage) <strong>und</strong> als extensive Wiesenfläche angelegt werden (zu 50 % nur max. zwe<strong>im</strong>aljährlich zu mähen). Im Bereich der privaten Freiflächen waren ursprünglich Gehölzpflanzungen(geschlossene Strauchpflanzung mit einzelnen Bäumen) festgesetzt worden (siehe o-ben), dies erfolgt vorliegend nicht mehr. Entsprechende Pflanzungen finden lediglich auf der<strong>im</strong> Südwesten des Allgemeinen <strong>Wohn</strong>gebiets festgesetzten Pflanzgebotsfläche statt (inKombination mit Wiesenflächen). Nicht mehr festgesetzt wird darüber hinaus eine mind. 10%ige Begrünung von Fassadenflächen mit Kletterpflanzen. Für die sonstigen privaten Freiflächenwerden keinen näheren Festsetzungen getroffen.Der bioökologische Wert der <strong>im</strong> Plangebiet zu entwickelnden Frei-/ Grünflächen wird gemäßihrer Ausgestaltung, Flächengröße <strong>und</strong> Störungsintensität/ Randeinflüsse als mittel-gering(Wiesenfläche auf Tiefgarage, Wertstufe 4 bzw. sonstige gärtnerisch anzulegende Freifläche<strong>und</strong> Verkehrsgrün, Wertstufe 3) eingestuft. Die bebauten oder versiegelten Flächen weisenkeinen bioökologischen Wert auf (Wertstufe 0).In Tab. 3-2 ist der bioökologische Wert des Plangebiets gemäß Plan-Zustand dargestellt.Seite 9


IUS (April 2013)3 - Bilanzierung gemäß aktueller PlanungTab. 3-2: Schutzgut Tiere <strong>und</strong> Pflanzen: Bioökologischer Wert des Plangebiets des VorhabenbezogenenBebauungsplans gemäß Plan-ZustandPLANUNG - Vorhabenbezogener Bebauungsplan(Entwurf vom 09.04.2013)PLANUNGFLÄCHENKATEGORIE Wertstufe (qm) WertäquivalentMischgebiet/ <strong>Wohn</strong>gebiet - bebaute <strong>und</strong> versiegelte Fläche 0 4.267 0Mischgebiet/ <strong>Wohn</strong>gebiet - gärtnerisch anzulegende Freifläche: Wiese 4 1.857 7.428Mischgebiet/ <strong>Wohn</strong>gebiet - sonstige gärtnerisch anzulegende Freifläche 3 418 1.254Straßenverkehrsfläche, versiegelt 0 355 0Verkehrsfläche besonderer Zweckbest<strong>im</strong>mung, versiegelt 0 1.063 0Fläche für Versorgungsanlagen, bebaute <strong>und</strong> versiegelte Fläche 0 48 0Öffentliche Grünfläche - Verkehrsgrün 3 470 1.410Summe 8.478 10.092 10.092Mit Umsetzung der geplanten Änderung weist das Gebiet eine Wertigkeit von 10.092 Wertäquivalentenauf.Seite 10


Vorhabenbezogener Bebauungsplan „<strong>Wohn</strong>- <strong>und</strong> <strong>Geschäftshäuser</strong> <strong>im</strong> <strong>Stadtkern</strong> <strong>Kandel</strong>“Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung IUS (April 2013)4 Gegenüberstellung von planungsrechtlichem Ist-Zustand <strong>und</strong> Plan-Zustand gemäß Vorhabenbezogenem Bebauungsplan sowie Ermittlungdes zusätzlichen KompensationsbedarfsBei Gegenüberstellung von Ist- <strong>und</strong> Plan-Zustand ergibt sich für das Plangebiet folgende Situation:Schutzgut Tiere <strong>und</strong> Pflanzen - Bioökologischer Wert (Wertäquivalente)Rechtskräftiger Bebauungsplan Vorhabenbezogener Bebauungsplan Differenz17.688 WÄ 10.092 WÄ 7.596 WÄAus bioökologischer Sicht verbleibt mit Umsetzung der geplanten Änderung ein Defizit von7.596 Wertäquivalenten.Zusätzliche Freiflächen, auf denen Aufwertungsmaßnahmen durchgeführt werden können,stehen <strong>im</strong> Plangebiet selbst nicht zur Verfügung.Für den noch zu erbringenden Bedarf an Kompensationsmaßnahmen können Ökokontoflächender Stadt <strong>Kandel</strong> <strong>im</strong> Bereich der Erlenbach-/ Flutgrabenniederung herangezogen werden.Vorgeschlagen wird eine 1.436 m 2 große Teilfläche des Flurstücks Nr. 6058 (GemarkungSteinweiler, Ökokonto-Fläche Blatt Nr. 18, Flächengröße des Flurstücks insg. 7.981 m 2 ). DieFläche wurde ehemals ackerbaulich resp. als Intensivgrünland bewirtschaftet bzw. als Grasweggenutzt <strong>und</strong> mittlerweile zu Extensivgrünland (mittlerer bzw. feuchter Standorte) entwickelt.In Tab. 4-1 sind für das genannte Flurstück die Wertäquivalente des Bestands vor Realisierungder Extensivierungsmaßnahme denen des Zustands nach Realisierung der Extensivierungsmaßnahmegegenüber gestellt (komplette Flurstücksfläche). Die ehemals intensiv a-ckerbaulich genutzte Fläche erhält die Wertstufe 2, der ehemalige Grasweg wird der Wertstufe3 zugeordnet (mittel-geringe bioökologische Bedeutung). Die intensiv genutzte Wiesemittlerer Standorte ist <strong>im</strong> Bestand von mittlerer Bedeutung (Wertstufe 7), die intensiv genutztedauerfeuchte Wiese ist von mittel-hoher Bedeutung (Wertstufe 8). Das sich bei Extensivierungdes Flurstücks entwickelnde Extensivgrünland weist eine mittel-hohe bioökologischeBedeutung auf (je nach Standortbedingungen Wertstufe 9 resp. 10).Seite 11


IUS (April 2013)4 - Gegenüberstellung von Bestand <strong>und</strong> PlanungTab. 4-1:Flächenbilanzierung der Aufwertung <strong>im</strong> Hinblick auf das Schutzgut Tiere <strong>und</strong> Pflanzen<strong>im</strong> Bereich der Ökokonto-Fläche in der Erlenbach-/ Flutgrabenniederung - FlurstückNr. 6058, Gemarkung SteinweilerBESTAND BESTANDFLÄCHENKATEGORIE Wertstufe (qm) WertäquivalentDauerfeuchte Wiesen, intensiv genutzt 8 1.027 8.216Wiesen mittlerer Standorte, intensiv genutzt 7 1.411 9.877Grasweg 3 1.464 4.392Acker 2 4.079 8.158Summe 7.981 30.643 30.643PLANUNG PLANUNGFLÄCHENKATEGORIE / MAßNAHMENKATEGORIE Wertstufe (qm) WertäquivalentExtensiv genutztes Dauergrünland, davon:• Dauerfeuchte Wiese, extensiv genutzt 10 1.027 10.270• Wiese mittlerer Standorte, extensiv genutzt 9 6.954 62.586Summe 7.981 72.856 72.856Differenz(Wertäquivalent) insg. 42.213Aufwertung Wertäquivalent je qm 5,29Mit Umsetzung der Entwicklungsmaßnahmen weist die genannte Fläche eine Wertigkeit von72.856 Wertäquivalenten auf. Die Fläche hat somit eine Wertsteigerung von 42.213 Wertäquivalentenerfahren. Das Aufwertungspotential beträgt damit je Quadratmeter Gr<strong>und</strong>stücksfläche5,29 Wertäquivalente.Verrechnet man das Defizit, das bei Realisierung der vorliegenden Änderungsplanung entsteht(7.596 Wertäquivalente), mit der Wertsteigerung, die je Quadratmeter der Ökokonto-Fläche erzielt wird (5,29 Wertäquivalente/ m 2 ), so ergibt sich - rein rechnerisch - ein Ausgleichsflächenbedarfvon 1.436 m 2 . Dem durch die vorliegende Planung zusätzlich verursachtenEingriff wird deshalb eine 1.436 m 2 große Teilfläche in der westlichen Hälfte desFlurstücks Nr. 6058 zugeordnet.Gemäß dem jeweiligen zukünftigen Versiegelungsgrad öffentlicher/ privater Flächen <strong>im</strong> Plangebietwird folgende Zuordnungsfestsetzung von Ausgleichs- <strong>und</strong> Ersatzmaßnahmen nach§ 9 Abs. 1a BauGB vorgeschlagen:„Den zu erwartenden Eingriffen auf öffentlichen Gr<strong>und</strong>stücksflächen werden die <strong>im</strong> öffentlichenStraßenverkehrsraum durchzuführenden Maßnahme (Verkehrsbegleitgrün, zu 100 %)sowie 45 % der 1.436 m 2 großen Teilfläche des Flurstücks Nr. 6058 (Gemarkung Steinweiler,Ökokonto-Fläche Blatt Nr. 18) <strong>und</strong> der darauf auszuführenden Maßnahmen zum Schutz,zur Pflege <strong>und</strong> zur Entwicklung von Boden, Natur <strong>und</strong> Landschaft (extensiv genutztes Dauergrünland)zugeordnet.55 % der 1.436 m 2 großen Teilfläche des Flurstücks Nr. 6058 (Gemarkung Steinweiler, Ökokonto-FlächeBlatt Nr. 18) <strong>und</strong> der darauf auszuführenden Maßnahmen zum Schutz, zurPflege <strong>und</strong> zur Entwicklung von Boden, Natur <strong>und</strong> Landschaft (extensiv genutztes Dauergrünland)werden als Sammelersatzmaßnahmen gemäß § 9 Abs. 1a BauGB den zu erwar-Seite 12


Vorhabenbezogener Bebauungsplan „<strong>Wohn</strong>- <strong>und</strong> <strong>Geschäftshäuser</strong> <strong>im</strong> <strong>Stadtkern</strong> <strong>Kandel</strong>“Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung IUS (April 2013)tenden Eingriffen auf Flächen, auf denen bauliche Maßnahmen ausgeführt werden können(Bauplätze), - zusätzlich zu den auf diesen Flächen getroffenen Festsetzungen - zugeordnet.Die den Privatgr<strong>und</strong>stücken zugeordneten Ausgleichs- <strong>und</strong> Ersatzmaßnahmen werden vonder Stadt <strong>Kandel</strong> auf Kosten der Gr<strong>und</strong>stückseigentümer durchgeführt. Die Art der Kostenermittlung<strong>und</strong> der Umfang der Kostenerstattung sind in einer eigenen Satzung der Stadt<strong>Kandel</strong> geregelt.“Ein Teilbereich des Flurstücks (mit einer Flächengröße von 2.751 m 2 ) wurde bereits alsAusgleichsfläche für Eingriffe <strong>im</strong> Zuge des Bebauungsplanverfahrens „2. Änderung des BebauungsplansHorstgelände - Abschnitt II“, Stadt <strong>Kandel</strong> herangezogen. Für den Ausgleich<strong>im</strong> Rahmen der 2. Änderung des Bebauungsplans „<strong>Stadtkern</strong>erweiterung“ wird darüber hinausein Flächenanteil von 1.087 m 2 beansprucht.Die verbleibende Fläche des Flurstücks (2.707 m 2 ) kann weiterhin als Ökokonto-Fläche genutztwerden.Im Ergebnis ist davon auszugehen, dass mit Aufwertung einer 1.436 m 2 großen Teilflächedes Flurstücks Nr. 6058 (Gemarkung Steinweiler) die zu erwartenden negativen Auswirkungendes Vorhabenbezogenen Bebauungsplans „<strong>Wohn</strong>- <strong>und</strong> <strong>Geschäftshäuser</strong> <strong>im</strong> <strong>Stadtkern</strong><strong>Kandel</strong>“ (gemäß Bebauungsplan-Entwurf vom 09.04.2013) kompensiert werden können.Seite 13

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